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Spanisch-italienische Hochzeit in D -->  Namensrecht? (Gelesen: 4.280 mal)
AmyLee
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: spanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Spanisch-italienische Hochzeit in D -->  Namensrecht?
26.09.2007 um 21:09:09
 
Hallo,

ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Da hat man auf der Arbeit jeden Tag mit Ausländerrecht zutun (allerdings ein ganz anderer Bereich) und prompt hat man eine eigene Frage, kommt man auf keinen grünen Zweig:

Ich bin Spanierin, mein Verlobter Italiener, beide in Deutschland wohnend. Wir beide wollen heiraten. Jetzt stellt sich uns die Frage, was aus dem Nachnamen wird. Ich würde gerne seinen Namen annehmen oder seinen Namen an meinen dranhängen, also sollte ich beispielsweise Gomez Ruiz heißen und er hieße Galli, würde ich gerne auch Galli heißen oder Gomez Ruiz Galli /Gomez Ruiz de Galli. Das spanische Generalkonsulat schrieb mir nun, ich dürfte nur nach spanischem Namensrecht handeln, also müsste meinen Mädchennamen behalten. Allerdings meine ich zu wissen, dass man das Namensrecht der Herkunftsstaaten der Eheleute (also Spanien und Italien) sowie das Namensrecht des Aufenthaltsstaates (also D) anwenden darf. Ja, was denn nun?

Wenn ich nun seinen Namen annähme, würde ich in den spanischen Behörden nicht mehr auffindbar sein, sagt mein Vater, weil es in Spanien nicht üblich ist, seinen Nachnamen zu ändern. Stimmt das? Ich habe hier irgendwas von "hinkendem Namensrecht (?)" oder sowas gelesen...

Am liebsten wäre mir die Variante, in der ich einfach seinen Nachnamen an meinen dranhänge. Das wäre natürlich superpraktisch: Ich hieße noch wie früher, zeige aber trotzdem nach außen, dass wir verheiratet sind.

Und nein, dass er meinen Namen annimmt, geht nicht. Das klingt mit seinem Vornamen gaaaar nicht gut.

Spätere Kinder sollen seinen Namen tragen. Kann mir das spanische Konsulat vorschreiben, dass wir die in Spanien übliche Mischform (also demnach Galli Gomez) anwenden müssen?

Vielleicht können Sie mir hier helfen.

Vielen Dank im Voraus!
Amy
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Viele Grüße&&Amy&&
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.09.2007 um 21:40:18
 
Hallo,

es ist richtig dass ihr beide bei der Eheschließung drei Wahlmöglichkeiten habt:

- spanisches

- italienische

- deutsches

Namensrecht.

Einen Ehenamen kennen weder das spanische noch das italienische Recht, also könnte eine gemeisame Namensführung nur durch Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB und anschließende Bestimmung eines gemeinsamen Namens nach deutschem Recht zustande kommen.

Dann habt ihr im deutschen Recht zwei Möglichkeiten:

- deinen Geburtsnamen (kompletter Doppelname)

- seinen Geburtsnamen .

Bei Wahl Deines Namens kann er seinen nicht mehr anhängen, weil der Ehename bereits (d) ein Doppelname ist, aber ohne Bindestrich.

Bei Wahl seines Namens könntest Du einen deiner beiden appelidos hinzufügen, aber diesmal mit Bindestrich.

Egal welchen Namen ihr im deutschen Rechtsbereich führen werdet, solange dieser nach deutschem Recht zustande kommt, wird er in Euren Heimatstaaten nicht anerkannt.

Also müßt ihr abwägen, ob ihr die Probleme der hinkenden Namensführung zugunsten einer gemeinsamen Namensführung in Kauf nehmen wollt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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AmyLee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: spanisch
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Antwort #2 - 26.09.2007 um 21:47:19
 
Hallo Ronny,

Danke für deine Anwort!

Das mit der hinkenden Namensführung ist natürlich ziemlich blöd. Ich für meinen Teil will in Spanien nie leben, habe also auch nur selten Berührungspunkte mit spanischen Behörden, aber so'ne "doppelte Identität" ist ja alles andere als vorteilhaft... Im Klartext hieße das: Falls ich nach der Hochzeit den Namen meines Mannes annehme, also Amy Galli heiße, bekäme ich meinen Pass trotz allem nur auf Amy Gomez Ruiz ausgestellt, weil die Spanier meine Umbenennung auf Galli nicht anerkennen, richtig?

Ich muss das morgen mit meinem Mann (also, Bald-Mann) besprechen. Vielen lieben Dank nochmals für deine Ausführungen!

Liebe Grüße
Amy
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Viele Grüße&&Amy&&
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.09.2007 um 22:44:30
 
AmyLee schrieb am 26.09.2007 um 21:47:19:
Falls ich nach der Hochzeit den Namen meines Mannes annehme, also Amy Galli heiße, bekäme ich meinen Pass trotz allem nur auf Amy Gomez Ruiz ausgestellt, weil die Spanier meine Umbenennung auf Galli nicht anerkennen, richtig? 


Ja genau richtig erkannt Zwinkernd
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Antwort #4 - 27.09.2007 um 09:14:12
 
AmyLee schrieb am 26.09.2007 um 21:47:19:
Ich für meinen Teil will in Spanien nie leben, habe also auch nur selten Berührungspunkte mit spanischen Behörden, 
...

Hi!

Mal über eine Einbürgerung nachgedacht? Zumindest
im deutschen Pass würde ja dann der "richtige"
Name stehen. Zwinkernd
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AmyLee
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Antwort #5 - 27.09.2007 um 11:18:32
 
Den Gedanken brachte mein Verlobter gestern auch in einem Nebensatz. Aber ich glaube, das könnte ich nicht. Ich bin ja schon *Spanierin* - ein deutscher Pass würde sich irgendwie "falsch" anfühlen.
Und bis auf die Namenssache habe ich ja auch keine Probleme/Nachteile mit meiner spanischen Staatsbürgerschaft.
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Viele Grüße&&Amy&&
 
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Ralf
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Antwort #6 - 06.10.2007 um 13:15:50
 
AmyLee schrieb am 27.09.2007 um 11:18:32:
Ich bin ja schon *Spanierin* - ein deutscher Pass würde sich irgendwie "falsch" anfühlen.

Die spanische Staatsangehörigkeit könntest du ja
behalten und hättest die deutsche zusätzlich.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.10.2007 um 13:58:48
 
Hallo Amy,

wenn es dir in erster Linie darum geht, nach außen hin zu verdeutlichen, dass ihr verheiratet seid, wäre ja vielleicht auch eine Möglichkeit, die spanische Namensführung beizubehalten, aber Dritten gegenüber (z. B. beim Kaufmann oder später im Kindergarten) als 'Frau Galli' aufzutreten. Auch deutsche Paare, bei denen ein Partner den Geburtsnamen beibehalten hat, kommen mit dieser Lösung recht gut zurecht.

Offenbar scheinst du schon etwas in eine deutsche Denkweise verfallen zu sein, denn Spanier, die untereinander heiraten, führen ja auch ihre apellidos weiter. Den Zusatz 'de Galli' (= die vom Galli) empfinde ich als ein wenig unbefriedigend; klingt so nach Eigentum.

Mono
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