AmyLee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: spanisch
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Hallo,
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Da hat man auf der Arbeit jeden Tag mit Ausländerrecht zutun (allerdings ein ganz anderer Bereich) und prompt hat man eine eigene Frage, kommt man auf keinen grünen Zweig:
Ich bin Spanierin, mein Verlobter Italiener, beide in Deutschland wohnend. Wir beide wollen heiraten. Jetzt stellt sich uns die Frage, was aus dem Nachnamen wird. Ich würde gerne seinen Namen annehmen oder seinen Namen an meinen dranhängen, also sollte ich beispielsweise Gomez Ruiz heißen und er hieße Galli, würde ich gerne auch Galli heißen oder Gomez Ruiz Galli /Gomez Ruiz de Galli. Das spanische Generalkonsulat schrieb mir nun, ich dürfte nur nach spanischem Namensrecht handeln, also müsste meinen Mädchennamen behalten. Allerdings meine ich zu wissen, dass man das Namensrecht der Herkunftsstaaten der Eheleute (also Spanien und Italien) sowie das Namensrecht des Aufenthaltsstaates (also D) anwenden darf. Ja, was denn nun?
Wenn ich nun seinen Namen annähme, würde ich in den spanischen Behörden nicht mehr auffindbar sein, sagt mein Vater, weil es in Spanien nicht üblich ist, seinen Nachnamen zu ändern. Stimmt das? Ich habe hier irgendwas von "hinkendem Namensrecht (?)" oder sowas gelesen...
Am liebsten wäre mir die Variante, in der ich einfach seinen Nachnamen an meinen dranhänge. Das wäre natürlich superpraktisch: Ich hieße noch wie früher, zeige aber trotzdem nach außen, dass wir verheiratet sind.
Und nein, dass er meinen Namen annimmt, geht nicht. Das klingt mit seinem Vornamen gaaaar nicht gut.
Spätere Kinder sollen seinen Namen tragen. Kann mir das spanische Konsulat vorschreiben, dass wir die in Spanien übliche Mischform (also demnach Galli Gomez) anwenden müssen?
Vielleicht können Sie mir hier helfen.
Vielen Dank im Voraus! Amy
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