maki schrieb am 26.09.2007 um 16:51:51: Was für eine
AE hatte er denn vor der Ehe?
Gute Frage, weiss ich nicht, werde ich aber klären ...
@all Danke für Eure Hilfe ! Heute mittag dachte ich schon, alles ist verloren. Aber wenn er NICHT wirklich verpflichtet war, die Trennung zu melden, kann man da ja erst mal Ruhe bewahren. Mehr geht ja jetzt sowieso nicht mehr.
Und die Sache mit ABR 1/80 muss ich nochmal in Ruhe lesen ... wenn ich das richtig verstehe, heisst das ja wohl, er müßte 3 Jahre durchgehend beschäftigt gewesen sein ... Da ich das genaue Datum da auch nicht weiss, muss ich erstmal nachforschen.
Wenn sonst noch einer etwas zu dem Thema weiss, bitte raus damit.
Würdet Ihr dazu raten, einen Anwalt einzuschalten zur Verlängerung der
AE? Wo findet man einen entsprechenden Fachanwalt, der womöglich auch noch türkisch spricht ?
Danke Euch!
espericanim
P.S. Hat jemand einen link, wo man diese ganzen Bestimmungen auch auf türkisch nachlesen kann ??? Mein türkisch ist nämlich nicht sooo gut und sein deutsch leider auch nicht ... Da werde ich ganz schön kämpfen müssen, um das zu erklären.