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Heirat in Deutschland oder lieber in Algerien (Gelesen: 5.526 mal)
Dj
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26.09.2007 um 12:57:02
 
Hallo zusammen Smiley

ich habe mich jetzt schon duch ne Menge Beiträge gewurschtelt und bin noch verwirrter als vorher. hä?
Mein Mann und ich wollten ursprünglich im Dezember in Allgerien standesamtlich heiraten, wir wollen natürlich das alles auf dem schnellsten weg passiert, das Problem ist das man von einigen Seiten hört es könnte kompliziert werden erst in seiner Heimat zu heiraten und ihn dann nach Deutschland zu holen.
Wieder andere Seiten behaupten das es viel anstrengender und langwieriger wäre, ihn als Besucher nach Deutschland zu holen um ihn hier zu standesamtlich heiraten, noch dazu kam die Aussage, das D eventuell die Eheschliessung verbieten könnte. Warum???( Er war noch nie in D und hat sich auch in seiner Heimat nie etwas zu schulden kommen lassen.)

Dazu muss ich sagen das keine von diesen Aussagen in irgendeiner Form begründet wurden, und ich auch bei verschiedenen Behörden mit meinen Anfragen nicht weiterkam.

Ich möchte noch dazu sagen das ich ihn im Aug. diesen Jahres bereits islamisch geheiratet habe. Wenn ich richtig informiert bin gilt das in D als verlobt. Hat das in irgendeiner Form gewicht in D und wäre damit für uns von Vorteil?

Ich weiss wirklich nicht was ich machen soll, soll ich ihn in Algerien heiraten oder in D.
Was wäre am sinnvollsten um ihn auf legalem und vor allem schnellsten Weg zu mir zu bekommen?

Das alles ist komplettes Neuland und verdammt verwirrend für mich und ich wäre euch wirklich dankbar wenn ihr helfen könntet.

LG Dj
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maki
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Antwort #1 - 26.09.2007 um 13:41:57
 
Wenn er Algerier ist, ist es nicht "schlimmer" dort zu heiraten, auf jedenfall sollte er einen Sprachkurs machen und ein sog. "A1" Zertifikat über seine deutschen Sprachkenntnisse vom Goethe-Institut haben.

Anders als beim Visum zur Eheschliessung gibt es bei der FZF einen Rechtsanspruch, wenn die sonstigen Vorraussetzungen erfüllt sind.
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Dj
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Antwort #2 - 26.09.2007 um 14:07:33
 
@maki danke erstmal für die schnelle Hilfe  Smiley,

wenn ich das richtig verstanden habe,
heisst das also ich würde ihn in Alg. heiraten, dann könnte er per Visum(welches Visum müsste er dann beantragen?) erstmal nach Deutschland, würde am Goethe-Institut das A1Zertifikat machen. Und dann könnten wir über FZF gehen. Wie sehen die sonstigen Vorraussetzungen denn aus. Traurig

LG Dj
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maki
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Antwort #3 - 26.09.2007 um 14:23:02
 
Zitat:
heisst das also ich würde ihn in Alg. heiraten, dann könnte er per Visum(welches Visum müsste er dann beantragen?)

Ja, ihr könnt dort heiraten.

Zitat:
erstmal nach Deutschland, würde am Goethe-Institut das A1Zertifikat machen.

Nein, er muss in Algerien sein Zertifikat machen, bevor er den Antrag auf ein FZF Visum stellt.

Kann er denn schon deutsch?

Dj schrieb am 26.09.2007 um 14:07:33:
Wie sehen die sonstigen Vorraussetzungen denn aus. verlegen

Nun ja, die Sprachkenntnisse, siehe oben Zwinkernd
Dann solltest du Wohnraum hier bereitstellen.
Kannst du den LU für euch beide sichern? Wenn nicht, bist du Doppelstaatlerin?
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Dj
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Antwort #4 - 26.09.2007 um 14:48:32
 
@maki

Deutsch lernt er etwa seit einem halben jahr an einer Schule in Algerien, Whg ist auch da Zwinkernd

Änderung:
Dein Folgepost füge ich hier ein      Tippi


LU ????

würde das Probleme mit sich bringen Doppelstaatlerin zu sein??

Wie gesagt Neuland  Zwinkernd


...
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Saffya
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Antwort #5 - 26.09.2007 um 15:24:05
 
Dj schrieb am 26.09.2007 um 12:57:02:
Ich möchte noch dazu sagen das ich ihn im Aug. diesen Jahres bereits islamisch geheiratet habe. Wenn ich richtig informiert bin gilt das in D als verlobt. Hat das in irgendeiner Form gewicht in D und wäre damit für uns von Vorteil?

Das wäre mir neu, das eine islamische Hochzeit in Deutschland in irgendeiner Form Gültigkeit hätte. Soweit ich weiß, ist ein islamischer Ehevertrag hier nix wert.

Saffya
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kaimati
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Antwort #6 - 26.09.2007 um 15:25:40
 
Hi DJ,

ihr habt 2 Möglichkeiten:

1: Heirat in Algerien

Nach der "richtigen" Heirat stellt dein (Dann-)Mann einen Antrag zu Visum auf Familienzusammenführung zu Dir nach Deutschland. Die deutschen Behörden (ABH und Botschaft) prüfen den Antrag. Wenn du Deutsche bist ist dein Einkommen (LU=Lebensunterhalt) nicht ausschlaggebend. Probleme kann es höchtens geben, wenn du Doppelstaatlerin bist, weil dann unter Umständen dir auch ein Leben in Algerien zugemutet werden kann. Deutschkenntnisse mußt dein Mann bei Antragstellung mit einem Goetheinstitutszertrifikat nachweisen (Stufe A1). Auf das Visum zu FZF gibt es eine Rechtsanspruch

2. Heirat in Deutschland

Ihr besorgt alle relevanten Unterlagen und stellt einen Antrag auf ein Heiratsvisum. Ein Besuchsvisum wäre Visummißbrauch. Folgende Probleme können auftreten:

- ein eventuell zu beschaffendes Ehefähigkeitszeugnis (ist aufwendig)
- du (oder jemand anderes) mußt per Verpflichtungserklärung genug Einkommen für den Zeitraum zwischen Einreise nach D und Heirat nachweisen
- auf das Visum gibt es keinen Rechtsanspruch.

Gruß, Kai


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Antwort #7 - 26.09.2007 um 15:42:00
 
@Saffya

danke für die Info, wie gesagt hab ne Menge gehört und muss erst mal aussortieren was ich glauben darf und was nicht

also dank dir

@Kai

wenn ich dich richtig verstanden habe bestätigst du also noch mal das die "richtige Hochzeit" Zwinkernd in Algerien eher zu empfehlen wäre als die in D.

Ich bin Deutsche und würde dann automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten?? Wenn ja und es für uns von nachteil werden kann, wie kann ich das vermeiden?

LG Dj
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Antwort #8 - 26.09.2007 um 15:49:49
 
Hi DJ,

nein, du hast mich falsch verstanden.

Probleme kann es geben, wenn du jetzt bereits neben der deutschen die algerische Staatsangehörigkeit besitzt, z.B. weil Algerien die Herkunftsland ist, du deutsch eingebürgert wurdest und die algerische Staatsangehörigkeit nicht abgeben mußtest.

Verstanden?  Zwinkernd
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Antwort #9 - 26.09.2007 um 16:07:50
 
@kaimati

kapiesche,  grin

dann wäre ja zumindest das schon mal ne Sache über die ich nicht nachdenken brauche...

danke ihr habt mir wirklich geholfen, Kopfschmerzen haben sich spontan verzogen Zwinkernd

LG Dj
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Antwort #10 - 26.09.2007 um 20:48:28
 
Selbstverstaendlich werden islamische Ehevertraege und -urkunden in etlichen Faellen anerkannt. In vielen islamischen Laendern ist dies eben die zivilrechtlich als solche anerkannte Eheschliessung. Und wenn dann das Formstatut nach Artikel 11 EGBGB gewahrt ist, keine Ehehindernisse nach deutschem Recht dagegenstehen (Minderjaehrigkeit, Doppelehe), dann entfaltet diese Ehe auch in Deutschland Rechtsgueltigkeit (meist mit Legalisation/Apostille).

Also erkundige Dich erstmal, ob die Ehe nach algerischem Recht nicht bereits geschlossen wurde und darueber eine Niederschrift besteht, die man ggfs. zur Anzeige beim Gericht oder Rathaus bringen muss zum Erhalt einer gueltigen algerischen Personenstandsurkunde.

Wenn dem so ist, seid Ihr schon verheiratet Smiley

Wenn es nur eine Art "Stammes-Tamtam" ohne schriftliches Zeugnis war, dann koennt Ihr Euch aussuchen, ob Ihr in D. oder DJA heiratet. In beiden Faellen - Eheschliessungs- und FZ-Visum- muss Dein Zukuenftiger/Mann Deutschkennntisse A1 nachweisen. Und die Anmeldung der Eheschliessung in Deutschland ist in der Regel wesentlich aufwendiger als die Heirat nach Ortsrecht im Maghreb.

LG
Anja
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Antwort #11 - 28.09.2007 um 15:46:18
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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CarpeDiem
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Antwort #12 - 28.09.2007 um 17:11:10
 
Hallo Anjalein,

vielleicht können Sie mich ma über den weitergeleiteten Thread von Tippy antippen. Danke
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