Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise (Gelesen: 5.431 mal)
Aguinaldo
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 114

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
26.09.2007 um 11:22:04
 
Habe gestern dieses neue Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 20.09.2007 gelesen:

http://www.migrationsrecht.net/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=977

Wenn ich die Interpretation des Dr. Dienelt, Richter am BVerwG, richtig verstehe, können nun türkische Staatsangehörige aufgrund dieser neuesten Rechtsprechung des EuGH unbefristet visumfrei in den Schengen-Raum als Touristen einreisen.

Meine Frage lautet nunmehr:

Was ist, wenn so ein türkischer Tourist nach einiger Zeit in Deutschland heiraten möchte und dementsprechend eine Aufenthaltserlaubnis beantragt? Oder wenn er schon mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und jetzt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland begründen will? Müßte er dann erst wieder ausreisen und in der Türkei ein Heirats/FZF-Visum beantragen, für welches er dann ein Sprachzertifkat vorlegen müßte? Oder käme er um den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse herum und könnte hier seine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #1 - 26.09.2007 um 11:36:03
 
Aguinaldo schrieb am 26.09.2007 um 11:22:04:
http://www.migrationsrecht.net/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=977
Rechtsprechung des EuGH unbefristet visumfrei in den Schengen-Raum als Touristen einreisen.
Meine Frage lautet nunmehr: Was ist, wenn so ein türkischer Tourist nach einiger Zeit in Deutschland heiraten möchte und dementsprechend eine Aufenthaltserlaubnis beantragt? Oder wenn er schon mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und jetzt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland begründen will? Müßte er dann erst wieder ausreisen und in der Türkei ein Heirats/FZF-Visum beantragen, für welches er dann ein Sprachzertifkat vorlegen müßte? Oder käme er um den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse herum und könnte hier seine Aufenthaltserlaubnis beantragen?


Heirat = Abänderung des Visa Erteilungsgrundes wenn nicht vorher angegeben im SV Antrag lt. Gesetz raus und dann eventuell mit FZF wieder rein.

Schon verheiratet und dann mit Touri Visa rein  :nono:
Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
tomy
Full Member
***
Offline


LIVEBOARD


Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #2 - 26.09.2007 um 11:58:10
 
Noahpapa schrieb am 26.09.2007 um 11:36:03:
Heirat = Abänderung des Visa Erteilungsgrundes wenn nicht vorher angegeben im SV Antrag lt. Gesetz raus und dann eventuell mit FZF wieder rein.
Hier war von Visa freien Einreise die Rede . Da muss der Besuchsgrund ja nicht vorher angegeben werden. Es kann also geheiratet werden. (Übrigens auch mit SCHENGEN Visum)

Und schafft es jemand in Deutschland zu heiraten, durfte er im Regelfall auch bleiben. AE wurde meist erteilt. (mit oder ohne Visum "SCHENGEN")

Ob sich da, mit dem neuen Gesetz was geändert hat, weiss ich leider nicht.
Mit Dänemark, sieht die Sache ja inzwischen anders aus.

Tom


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #3 - 26.09.2007 um 12:00:31
 
Aguinaldo schrieb am 26.09.2007 um 11:22:04:
Wenn ich die Interpretation des Dr. Dienelt, Richter am BVerwG, richtig verstehe, können nun türkische Staatsangehörige aufgrund dieser neuesten Rechtsprechung des EuGH unbefristet visumfrei in den Schengen-Raum als Touristen einreisen.  


Nur am Rande, nicht dass nun alle meinen, Türken können
ab sofort visumfrei einreisen:

Ob, wann, wie das der Fall sein wird, ist sehr fraglich bzw.
offen. Es waren bisher schon einige der Meinung, dass dem
eigentlich so sein müsste.

Muss man abwarten, wann und wie sich das in der Praxis
auswirkt. Ohne entsprechende Regelungen/Anweisungen
auf Ministerialebene wird sich zunächst kaum was in der
Praxis tun.

P.S.

die BuPos an den Einreisegrenzen dürften kaum unter Ver-
weis auf dieses Urteil die Tür aufmachen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #4 - 26.09.2007 um 13:50:40
 
Aguinaldo schrieb am 26.09.2007 um 11:22:04:
Wenn ich die Interpretation des Dr. Dienelt, Richter am BVerwG, richtig verstehe, können nun türkische Staatsangehörige aufgrund dieser neuesten Rechtsprechung des EuGH unbefristet visumfrei in den Schengen-Raum als Touristen einreisen.

Also so ist das wohl nicht ganz richtig Zwinkernd

Der Artikel von Herrn Dienelt ist mit "EuGH: Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger als Touristen möglich!" überschrieben.
Also müssen erst noch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um dies zu ermöglichen.
Weiterhin ist das Thema der sog. stand-still-Klausel im Hinblick auf das Assoziierungsabkommen nicht wirklich neu (gibt einige Urteile in diesem Zusammenhang)... nun nur mal wieder aufgriffen.
Und zuletzt ist, wie der EuGH auch in diesem Urteil (Rd.-Nrn. 54 ff.) feststellt, der Art. 41 Abs.1 des Zusatzprotokolls eine Staatenverpflichtung und nicht unmittelbar anwendbares Recht.
Das bedeutet, dass die Staaten der EU ihre nationale Gesetze entsprechend anpassen müssten, um so die entsprechenden Rechte einzuräumen.
In diesem Fall wäre die DVAuslG des Jahres 1965 in das aktuelle Recht zu übernehmen. Und wenn ich nicht ganz irre, waren damals türkische Dienstleistungserbringer und -empfänger bis max. 2 Monate visumsfrei ... also nicht unbefristet.

Also solange das AufenthG und nicht zuletzt auch die VO EG 539/2001 geändert wird, wird sich was Einreise und Aufenthalt angeht nicht viel ändern.

Daddy
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.09.2007 um 14:03:01 von Daddy »  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Aguinaldo
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 114

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #5 - 07.10.2007 um 14:26:54
 
Daddy schrieb am 26.09.2007 um 13:50:40:
Also solange das AufenthG und nicht zuletzt auch die VO EG 539/2001 geändert wird, wird sich was Einreise und Aufenthalt angeht nicht viel ändern.

Daddy

Könnte es sein, daß Westphal/Stoppa insoweit anderer Ansicht sind?

http://www.westphal-stoppa.de/Report/Report-Okt-2007%20Seite%201%20bis%204.pdf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #6 - 07.10.2007 um 14:57:07
 
Daddy schrieb am 26.09.2007 um 13:50:40:
Also so ist das wohl nicht ganz richtig Zwinkernd

Der Artikel von Herrn Dienelt ist mit "EuGH: Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger als Touristen möglich!" überschrieben.
Also müssen erst noch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um dies zu ermöglichen.
...
Das bedeutet, dass die Staaten der EU ihre nationale Gesetze entsprechend anpassen müssten, um so die entsprechenden Rechte einzuräumen.
In diesem Fall wäre die DVAuslG des Jahres 1965 in das aktuelle Recht zu übernehmen.


das ist unzutreffend. Die seit 1973 eingetretenen Verschärfungen sind schlicht unwirksam für Türken. Da braucht nichts mehr ins nationale Recht transformiert werden, es genügt, dass die BPol die (damaligen) Gesetze richtig anwendet (ich verweise da mal auf meine früheren Posts zu diesem Thema und zum VG Darmstadt-Beschluss (VG Darmstadt, Besch. v. 28.10.2005 – 8 G 1070/05(2)) - der, wie der Zufall es so will, auch von der damals Dienelt'schen Kammer kam.)

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #7 - 07.10.2007 um 14:58:45
 
Muleta schrieb am 07.10.2007 um 14:57:07:
der, wie der Zufall es so will, auch von der damals Dienelt'schen Kammer kam.


..aber afaik vom Hof gekippt wurde, oder ?
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #8 - 07.10.2007 um 17:02:18
 
ronny schrieb am 07.10.2007 um 14:58:45:
..aber afaik vom Hof gekippt wurde, oder ?


kann ich mir nicht vorstellen, weil die Antragstellerin (schon) wegen fehlender Krankenversicherung den Fall bereits am VG Darmstadt verloren hat und die Veröffentlichung i.d.R. auch erst nach Rechtskraft erfolgt.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Aguinaldo
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 114

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #9 - 03.03.2009 um 13:20:32
 
Es gibt ja nunmehr ein neues Urteil des EuGH v. 19.02.2009:

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Rechercher$docrequi...

Westphal / Stoppa vertreten nunmehr in ihrem neuesten report die Auffassung, daß aufgrund dieses Urteils Türken ohne Visum für 3 Monate zu Besuchszwecken in die Bundesrepublik einreisen dürften. Denn die „Stand-Still-Klausel“ gem. Art. 41 I ZP betreffe die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Beide Begriffe seien im Sinne der Art. 43, 49 EG-Vertrag auszulegen (EuGH „Abatay“ Rs. C-317/01). Zur Dienstleistungsfreiheit gehöre das Recht Dienstleistungen zu erbringen oder in Empfang zu nehmen. Als Dienstleistungsempfänger zählten insbesondere Personen, die zu Studienzwecken, Sprachkursen, zur medizinischen Behandlung oder zur Kur kommen, aber auch Besuchsreisende und ausdrücklich auch Touristen:

http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/19ReportFebruar2009.pdf

Leider scheint das AA aber immer noch davon auszugehen, daß Türken für Besuchsreisen nach Deutschland ein Visum benötigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #10 - 03.03.2009 um 14:19:11
 
Nu ja...

1. vertreten die Herren W/S diese Meinung schon länger, was das BMI bislang wenig gestört hat
2. wurde das bereits hier ausgiebig diskutiert http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1235052302
3. warten wir doch einfach wie das BMI auf das Urteil reagiert, um richtige Ratschläge für die Praxis geben zu können und nicht nur zu diskutieren, was theoretisch möglich wäre.

Ach ja 4. hat das Urteil nur die Visumsfreiheit türkischer Dienstleistungserbringer behandelt... es wird abzuwarten sein, wie das BMI das bei Dienstleistungsempfängern (= Touristen) sieht...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türken und der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor der Einreise
Antwort #11 - 03.03.2009 um 15:06:31
 
@Aguinaldo: Es gibt einen Thread im Userforum zu dem
Thema.


geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema