Merhaba liebe Forumgemeinde,
ich habe vor einigen Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Einspruchseinbürgerung, also nach 8 jährig. regelmäßiger Aufenthalt in BRD.
Habe vor ca. drei Monaten eine Einbürgerungszusicherung bekommen.
Anschließend habe ich die „Erlaubnis für die Ausbürgerung“ aus meiner jetzigen türkischen Staatsbürgerschaft beantragt. (Türk. Konsulat)
Habe eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 als Diplom-Ingenieur bei der Firma XY. Zuvor habe ich ein Studium als Bildungsausländer absolviert und mit Erfolg abgeschlossen. Meine Aufenthaltsgenehmigung hängt demzufolge mit der Arbeit zusammen. Ich habe mein Studium vor einem Jahr in NRW absolviert und arbeite seitdem in einer deutschen Firma. (Software-Entwicklung und -Implementierung)
Nun meine Frage:
Wenn ich aus meiner jetzigen Firma entlassen werde (die Möglichkeit besteht leider), und keine Arbeit finde, wo ich meine Tätigkeit ausüben kann, besteht die Möglichkeit trotzdem noch eingebürgert zu werden?
Wenn ich mich selbst finanzieren würde ohne Sozialgelder zu beziehen. Beispielsweise meine Eltern könnten mich finanzieren (wäre für sie kein Problem)?
Da aber meine Aufenthaltsgenehmigung nur durch die jetzige Firma besteht, würde die Aufenthaltsgenehmigung ungültig sein, wenn ich die Arbeit verlieren würde.
Und ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung keine Einbürgerung…
Irgendwie eine Zweckmühle… und bin doch so kurz davor, eingebürgert zu werden …
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten/Optionen die ihr mir Raten würdet?
Lieben Dank im Voraus für die Bemühungen…