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Einbürgerung, türkischer Staatsbürger (Gelesen: 1.266 mal)
Diplom-Ingenieur
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung, türkischer Staatsbürger
25.09.2007 um 20:27:16
 
Merhaba liebe Forumgemeinde,

ich habe vor einigen Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Einspruchseinbürgerung, also nach 8 jährig. regelmäßiger Aufenthalt in BRD.
Habe vor ca. drei Monaten eine Einbürgerungszusicherung bekommen.
Anschließend habe ich die „Erlaubnis für die Ausbürgerung“ aus meiner jetzigen türkischen Staatsbürgerschaft beantragt. (Türk. Konsulat)
Habe eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 als Diplom-Ingenieur bei der Firma XY. Zuvor habe ich ein Studium als Bildungsausländer absolviert und mit Erfolg abgeschlossen. Meine Aufenthaltsgenehmigung hängt demzufolge mit der Arbeit zusammen. Ich habe mein Studium vor einem Jahr in NRW absolviert und arbeite seitdem in einer deutschen Firma. (Software-Entwicklung und -Implementierung)

Nun meine Frage:

Wenn ich aus meiner jetzigen Firma entlassen werde (die Möglichkeit besteht leider), und keine Arbeit finde, wo ich meine Tätigkeit ausüben kann, besteht die Möglichkeit trotzdem noch eingebürgert zu werden?
Wenn ich mich selbst finanzieren würde ohne Sozialgelder zu beziehen. Beispielsweise meine Eltern könnten mich finanzieren (wäre für sie kein Problem)?
Da aber meine Aufenthaltsgenehmigung nur durch die jetzige Firma besteht, würde die Aufenthaltsgenehmigung ungültig sein, wenn ich die Arbeit verlieren würde.
Und ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung keine Einbürgerung…
Irgendwie eine Zweckmühle… und bin doch so kurz davor, eingebürgert zu werden  …   Ärgerlich
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten/Optionen die ihr mir Raten würdet?

Lieben Dank im Voraus für die Bemühungen…
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schweitzer
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Antwort #1 - 26.09.2007 um 21:50:51
 
Diplom-Ingenieur schrieb am 25.09.2007 um 20:27:16:
Da aber meine Aufenthaltsgenehmigung nur durch die jetzige Firma besteht, würde die Aufenthaltsgenehmigung ungültig sein, wenn ich die Arbeit verlieren würde.
Und ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung keine Einbürgerung… 


Hast Du mal prüfen lassen, wie Deine Chancen für den Erhalt eines "Daueraufenthalts EU" gemäß § 9a AufenthG stehen?

Das solltest Du IMHO schnellstens machen lassen, jedenfalls schneller als Du evtl. Deinen Job verlierst.

Hättest Du diesen Aufenthalt, wäre alles im Lot, weil es bei der Anspruchseinbürgerung nur auf den tatsächlichen Bezug von Sozialleistungen ankäme - und wenn da im Zweifel Deine Eltern "einspringen" könnten ...  - für den Erhalt des genannten Aufenthalts müsstest Du allerdings gesicherten Lebensunterhalt nachweisen ...

=schweitzer=
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Diplom-Ingenieur
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Antwort #2 - 29.09.2007 um 19:20:54
 
Vielen Dank Schweitzer für die informative Antwort!

Könntest du mir bitte auch sagen, bei welcher Behörde ich einen Antrag stellen müsste? Muss ich den Antrag stellen, wo ich auch meine Einbürgerung gestellt habe, oder doch eher bei der Ausländerbehörde (bei meinem zuständigen Sachbearbeiter)?

Nochmals lieben Dank für die Info  Smiley

Berechtigt eine "Daueraufenthalts EU" wie der Name schon verrät einen dauerhaften Aufenthalt in der EU?

Lieben Gruß,
Ing.
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Ralf
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Antwort #3 - 29.09.2007 um 22:00:26
 
Diplom-Ingenieur schrieb am 29.09.2007 um 19:20:54:
oder doch eher bei der Ausländerbehörde (bei meinem zuständigen Sachbearbeiter)? 

Richtig. Für Fragen, die den Aufenthaltsstatus betreffen, ist
die Ausländerbehörde zuständig.

Ansonsten: Für die Einbürgerung ist eine gültige Aufenthalts-
erlaubnis (bzw. ein sonstiges Aufenthaltsrecht) zwingend
erforderlich. Wenn eine AE erlischt, aus welchem Grunde
auch immer, kann dem Einbürgerungsantrag nicht mehr
stattgegeben werden.
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