liddy schrieb am 25.09.2007 um 18:44:16: Nun möchte ich ausreisen und konnte auch das Geld organisieren,
Sorry ... aber wie finanzierst du dir Reise, wenn du es nicht schaffst binnen 9 Monaten 200 € aufzutreiben?
Und 2. ... wie willst du ohne Pass nach Kroatien reisen oder hast du den mitlerweile?
liddy schrieb am 25.09.2007 um 18:44:16:Muss ich aufgrund dieser Verzögerung mit einem Bußgeld rechnen?
Durchaus möglich ... wenn man in deinem Fall noch von Fahrlässigkeit sprechen kann ...
Zitat:§ 98
AufenthG(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b bezeichnete Handlung fahrlässig begeht.
liddy schrieb am 25.09.2007 um 18:44:16:Falls es dadurch Ärger geben könnte, besteht die Möglichkeit sich eine Art Gesetzeslücke zunutze zu machen? (Eine Freundin hat mir geraten zum Bürgeramt zu gehen und zu behaupten dass kurze Zeit, nachdem die Diebstahlanzeige gemacht wurde der Pass in meinen Briefkasten geworfen wurde, aber nun seit ein paar Tagen verloren ist --> klingt das plausibel?)
In keinster Weise ... und außerdem ist das keine
Gesetzeslücke ... eher eine Lüge ... also am besten bei der
ABH mit offenen Karten spielen, alles andere schadet mehr als dass es nützt.
Daddy