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neuer pass erst nach neun monaten beantragt (Gelesen: 1.141 mal)
liddy
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag neuer pass erst nach neun monaten beantragt
25.09.2007 um 18:44:16
 
hallo ihr lieben,

ich habe da ein kleines problem dass meinen Pass betrifft. Ich besitze die kroatische Staatsangehörigkeit mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis seit 2003 (falls das eine Rolle spielt). Im Januar wurde mein Pass in einem Club gestohlen und ca. eine Woche später habe ich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gemacht da die kroatische Botschaft mir mitteilte dass ich ohne diese keinen neuen Pass beantragen kann. Da ich aber eine der vielen bettelarmen Studentinnen bin konnte ich das nötige Kleingeld lange Zeit nicht auftreiben konnte (die Botschaft verlangt knapp 200 € für einen neuen Pass), lief ich 9 Monate ohne Pass rum. Nun möchte ich ausreisen und konnte auch das Geld organisieren, aber ich bin mir nicht sicher ob ich mit dem deutschen Gesetz in Konflikt komme, da ich mich nicht gleich um einen neuen Pass gekümmert habe.

Wie verhält es sich nun:

Muss ich aufgrund dieser Verzögerung mit einem Bußgeld rechnen?

Könnte es gar sein dass mir der Aufenthaltstitel entzogen wird?

Falls es dadurch Ärger geben könnte, besteht die Möglichkeit sich eine Art [b]Gesetzeslücke zunutze zu machen? (Eine Freundin hat mir geraten zum Bürgeramt zu gehen und zu behaupten dass kurze Zeit, nachdem die Diebstahlanzeige gemacht wurde der Pass in meinen Briefkasten geworfen wurde, aber nun seit ein paar Tagen verloren ist --> klingt das plausibel??)

Bitte helft mir, da ich finanziell sowieso wackelig bin, kann ich es mir einfach nicht leisten, Bußgelder zu zahlen und meinen Aufenthaltstitel zu verlieren schon gar nicht...

ich danke euch schon mal im Vorraus,
liebe grüße
die Liddy
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Daddy
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Beiträge: 1.959
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 25.09.2007 um 19:10:50
 
liddy schrieb am 25.09.2007 um 18:44:16:
Nun möchte ich ausreisen und konnte auch das Geld organisieren,

Sorry ... aber wie finanzierst du dir Reise, wenn du es nicht schaffst binnen 9 Monaten 200 € aufzutreiben?
Und 2. ... wie willst du ohne Pass nach Kroatien reisen oder hast du den mitlerweile?

liddy schrieb am 25.09.2007 um 18:44:16:
Muss ich aufgrund dieser Verzögerung mit einem Bußgeld rechnen?

Durchaus möglich ... wenn man in deinem Fall noch von Fahrlässigkeit sprechen kann ... Zitat:
§ 98 AufenthG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b bezeichnete Handlung fahrlässig begeht.


liddy schrieb am 25.09.2007 um 18:44:16:
Falls es dadurch Ärger geben könnte, besteht die Möglichkeit sich eine Art Gesetzeslücke zunutze zu machen? (Eine Freundin hat mir geraten zum Bürgeramt zu gehen und zu behaupten dass kurze Zeit, nachdem die Diebstahlanzeige gemacht wurde der Pass in meinen Briefkasten geworfen wurde, aber nun seit ein paar Tagen verloren ist --> klingt das plausibel?)

In keinster Weise ... und außerdem ist das keine Gesetzeslücke ... eher eine Lüge ... also am besten bei der ABH mit offenen Karten spielen, alles andere schadet mehr als dass es nützt.

Daddy
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.09.2007 um 19:15:52
 
Hallo Liddy,

hast Du denn jetzt einen neuen Pass?
Wenn ja, ab zur ABH und die NE (also die unbefristete Aufenthaltserlaubnis) in den neuen Pass übertragen lassen. Nimm ein biometrisches Passfoto mit und 10 €.

Von der Lügerei rate ich Dir auf jeden Fall ab. Ehrlichkeit währt am längsten und so ganz ohne Verständnis sind wir auch nicht.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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