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Deutsch-Südafrikanische Scheidung (Gelesen: 3.660 mal)
Conny1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.09.2007 um 17:52:52
 
Schönen Guten Tag, liebe Forumsmitglieder.

Ich brauche dringend Rat, und vielleicht kann mir jemand sagen, wo ich mich hinwenden kann.

Seit Januar 2007 bin ich (Deutsche) mit einem Südafrikanischen Staatsbürger (eigentlich Österreicher, lebt aber 11 Jahre schon da und hat die RSA Stattsbürgerschaft) verheiratet.

Gleich nach der Hochzeit fing er an zu Trinken. Nach und nach kam heraus, dass er dies schon viele Jahre tut, und es nur während unserer vorehelichen Beziehung geschickt verborgen hat.
Ich rede von mehreren Flaschen Wein am Tag (3-6) teilweise schon morgens um 6Uhr.

Das alles ist unerträglich geworden, er ist manchmal total verwirrt und es gab entsetzliche Szenen, auch in der Öffentlichkeit.

Mitte Juli habe ich meine sieben Sachen gepackt und bin nach Hause nach Deutschland geflogen.
Ich geh auch keinesfalls mehr zurück, er hat mir gedroht, mich aufs Übelste beschimmpft und terrorisiert mich täglich seit Wochen mit unzähligen Anrufen, Emails etc. Je nach Stimmungslage bedroht oder beschimpft er mich, oder will dass ich zurückkomme, da er mich ja so liebt.
Hahaha.

Aber was nun? Ich bin seit 7 Wochen in D, natürlich ohne Einkommen und lebe von meinen Ersparnissen, die nun bald aufgebraucht sind. Auf Jobsuche bin ich gerade.

1. Wie kann man sich scheiden lassen?
2. Wer kann mich da beraten (Anwalt ist schwierig, da ich sehr mit dem Geld haushalten muss, d.h. ich habe 0,0 Euro Einkommen, bis ich einen Job gefunden habe)
3.Wo (in welchem Land) muss die Scheidung eingereicht werden?
4. Habe ich irgendwelche Rechte, z.B. wenigstens ein bischen Unterhalt?
5. Nach welchem Recht wird geschieden

und und und ...

Vielleicht noch ergänzend zur Situation.

Ich habe in D noch Raten für mein Haus hier abzuzahlen, und er hat mir insgesamt 10.000 Euro gegeben, damit ich, während ich mit ihm in Südafrika bin meinen Verpflichtngen weiterhin nachkommen kann.
Die Monatsraten hat er dann eingestellt, mit der Begründung das gehe ihn eigentlich nichts an, und ich solle doch einfach abwarten was passiert, Gerichtsvollzieher etc. könnten mich in Südafrika eh nicht velangen.

Ich habe vielleicht geschaut, ob solcher Äusserungen.
Das ist weder meine Art, noch will ich derartige Schwierigkeiten und das geht überhaupt sowieso nicht, da ja auch meine Mutter in dem Haus in D lebt.

Er ist nicht unvermögend, hat aber das meiste Geld in Österreich, auf Konten die auf den Namen eines Freundes (ebenfalls Rechtsanwalt, wie auch mein Mann) laufen, und der sie verwaltet.

Da habe ich eh keine Chance gegen soviel geballte Rechtsanwaltschaft, mir geht es mehr darum, wie dieser ganze Psychoterror und die Drohungen endlich zu beenden sind.

Mittlerweile zerrt es sehr an meinen Nerven.
Er geht auch Bekannte an und bedroht sie, wenn er sich nicht grad mal selbst wieder umbringen will.

Daher scheint mir eine schnelle Scheidung das Beste.

Gibt es auch in Südafrika ein Trennungsjahr?

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand aus Erfahrung berichten könnte, mir Tipps geben kann oder weiss, wo ich mich hinwenden kann.

Ganz lieben Dank im voraus
und einen herzlichen Gruss
Conny
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ronny
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Antwort #1 - 25.09.2007 um 18:05:08
 
Conny1 schrieb am 25.09.2007 um 17:52:52:
3.Wo (in welchem Land) muss die Scheidung eingereicht werden? 


Hallo,

die Scheidung kann natürlich in Deutschland eingereicht werden, da Du Deinen Wohnsitz im Inland hast.

Weil Ihr aber zuletzt den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in SA hattet, wird auch das deutsche Gericht nicht umhin können, bei der Scheidung das sa Recht anzuwenden.

Damit kommen wir zu

Conny1 schrieb am 25.09.2007 um 17:52:52:
2. Wer kann mich da beraten 


Das kann nur ein Anwalt leisten der sich mit dem int. Scheidungsrecht auskennt, wir hier nicht. Ich kann morgen zumindest mal schauen, wie das SA Scheidungsrecht prinzipiell ist, will aber nichts versprechen weil ich nicht weiß ob das in meinen Texten überhaupt drin ist.

Auch für die Durchsetzung von Unterhalt etc. wirst Du um eine Investition in einen guten Anwlt nicht drumherum kommen, sonst kanns schnell teuer werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Conny1
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Antwort #2 - 25.09.2007 um 18:20:57
 

Lieber Ronny,

lieben Dank für Deine schnelle Antwort und Deine Mühe.

Anwalt geht im Moment gar nicht, meine finanzielle Situation ist sehr angespannt, und als Betriebswirtin mit 39 Jahren schaut es für mich auch nicht rosig aus am Arbeitsmarkt, aber irgendwas werde ich schon finden.

Ich denke eh, dass ich rechtlich ziemlich chancenlos bin, mein Mann war selbst ein nicht unbekannter Strafverteidiger in Österreich und ist somit mit allen juristischen Wassern gewaschen.

Aber er ist total durchgeknallt, droht mir mit dem Mossad, Vatikan hat er auch verständigt, er will mich verhaften lassen ... und ähnlichen Unsinn.(Hab ich alles schriftlich)
Einem Bekannten hat er völlig grundlos einen Bauchschuss angedroht, sollte er mich nochmal "anbaggern".
Nicht ganz angenehm so etwas, zumal unser Haus voller Waffen ist (mein Mann ist auch Jäger)

Mein Problem ist, dass ich faktisch nichts gegen diesen Terror tun kann, und alle Beleidigungen und Drohungen klaglos ertragen muss.
In D wäre er schon lang in der Psychiatrie, aber so.

Weiter verheiratet zu bleiben wäre mir egal, ich habe im Moment noch ganz andere Probleme, Job, Haus, Lebensunterhalt etc.

Doch trotzdem würde ich gerne heraufinden, wie die grundsätzliche rechtliche Situation ist.

Hab Dank für Deine Hilfe und Deine Zeit.
Herzlichsten Gruss
Conny


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Noahpapa
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Antwort #3 - 25.09.2007 um 18:36:19
 
Hier schon mal versucht??
http://www.divorceonline.co.za/

und hier natürlich

http://www.acts.co.za/divorce_act_1979.htm

Conny1 schrieb am 25.09.2007 um 17:52:52:
Seit Januar 2007 bin ich (Deutsche) mit einem Südafrikanischen Staatsbürger (eigentlich Österreicher, lebt aber 11 Jahre schon da und hat die RSA Stattsbürgerschaft) verheiratet.


Verstehe ich das richtig. Er ist jetzt SA und hat seine Österreichische nieder gelegt?? Ö erlaubt keine doppelte!

Gruss aus Ghana
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« Zuletzt geändert: 25.09.2007 um 18:51:19 von Noahpapa »  

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Antwort #4 - 25.09.2007 um 20:13:02
 

Noahpapa - schönen Guten Abend

Danke für die links, durch den online divorce hab ich mich schon gelesen, der andere kommt gleich dran.

Also Staatsbürgerschaft.
Er ist definitiv RSA, doch hat er mir immer erzählt, er hätte auch noch die Österreichische.
Dass Ö keine doppelte erlaubt wusste ich nicht und hatte auch keinen Grund ihm nicht zu glauben.
Aber dann ist es wohl so, dass er nur die RSA hat.
Sein Abgang aus Österreich war auch mit einem politischen Skandal verbunden, möglich, dass er gar nicht zurückgehen kann, ohne Folgen.

Lieben Gruss nach W-Afrika

Conny

P.S.: Ist "Noahpapa" einfach der Papa vom Noah, oder Ewe, Akan, oder ähnliches?
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Antwort #5 - 25.09.2007 um 20:45:39
 
Nachdem Du meine PN an dich gelesen hast gibt es hier
noch ein wenig Lesestoff zum Ö Staatsbürger
http://209.85.135.104/search?q=cache:NFYUOqgaGeYJ:www.bmi.gv.at/downloadarea/kun...

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ronny
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Antwort #6 - 26.09.2007 um 17:40:24
 
ronny schrieb am 25.09.2007 um 18:05:08:
Ich kann morgen zumindest mal schauen, wie das SA Scheidungsrecht prinzipiell ist, will aber nichts versprechen weil ich nicht weiß ob das in meinen Texten überhaupt drin ist. 


Hallo,

das anwendbare Recht ist nach dem sa IPR äußerst diffizil festzustellen, da das IPR wenig kodifiziert ist und dazu noch vom britischen Domizil-Prinzip beeinflußt wird. Ich habe aber soviel herausgefunden, dass vermutlich auch nach dem sa IPR die Anwendung des dortigen Scheidungsrechts in Betracht kommen wird.

Das heißt für das deutsche Scheidungsgericht, wahrscheinlich wird für die Scheidung sa Recht angewandt.

Im Scheidungsrecht Südafrikas habe ich zumindest soviel finden können, dass es dem deutschen Scheidungsrecht (Zerrüttungsprinzip, Vermutung der Zerrüttung nach längeren Fristen , Versöhnungsversuch im Gütetermin) recht nahe kommt.

Insgesamt wird es wohl darauf hinauslaufen, dass in etwa die deutschen Scheidungsfristen (ein bzw. drei Jahre) als voraussichtliche Dauer prognostiziert werden können.

Zum ehelichen Güterrecht habe ich keine Infos gefunden.

Insgesamt daher nochmal der Rat:

International erfahrenen Scheidungsanwalt suchen , weil es sonst teuer werden kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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