HelpMe schrieb am 24.09.2007 um 23:20:26:Meine Frage: Wenn ein Ausländer (Russe) nach Ablauf seines Aufenthaltstitels (z.B. für einen Sprachkurs) ordnungsgemäß das Schengengebiet verlässt, kann er dann umgehend mit einem Schengenvisum wieder einreisen?
Kann er, wenn er eines ausgestellt bekommt.
HelpMe schrieb am 24.09.2007 um 23:20:26:Bzw. nach Schengen Abkommen darf sich ein Drittstatler maximal 90 Tage im Halbjahr (180 Tage) im Schengengebiet aufhalten - mit Sichtvermerk im Reisepass. Gilt ein Aufenthaltstitel als Sichtvermerk?
Der Teil der Frage passt irgendwie nicht zum ersten Teil ...
Aber gem. Art. 21 SDÜ dürfen Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen.
In diesem FAll wird kein Sichtvermerk benötigt, da der
AT des anderen Schengenstaates genügt.
HelpMe schrieb am 24.09.2007 um 23:20:26:Verhält es sich bei einem Business Visum anders?
Was soll sich anders verhalten ... ?
Daddy