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Mein Mann heißt nicht "+" (Gelesen: 3.484 mal)
Saffya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mein Mann heißt nicht "+"
24.09.2007 um 15:47:41
 
Hallo,

mein Mann hat die pakistanische Staatsbürgerschaft und daher natürlich auch einen pakistanischen Ausweis und Reisepass. In Deutschland ist er schon seit längerem als Student. Leider hat er hier in Deutschland jetzt Probleme, da die Ausländerbehörde in der neuen Stadt in die wir gezogen sind angeblich seinen Namen nicht erkennen kann.

Im Pass meines Mannes steht:

Name: Mr. Ali
Name des Vaters: Abdelhay Uthman Farooq (Abdelhay Uthman sind die Vornamen des Vaters und Farooq ist der Nachname)

Jeder in Pakistan und in islamischen Ländern versteht dann ganz ohne Probleme, dass mein Mann insgesamt und mit kompletten Name Ali Abdelhay Uthman Farooq heißt wobei A. A. U. die Vornamen sind und F. der Nachname ist. Auch alle anderen Ausländerbehörden und Einwohnermeldeämtern in Deutschland, in Banken, bei Versicherungen… JEDER hat das bis jetzt verstanden.

Außer die Ausländerbehörde, wo wir jetzt wohnen. Die sagen mein Mann würde mit Nachnamen Ali heißen und hätte keinen Vornamen, daher hat er als Vornamen ein „+“ eingetragen bekommen. In seinem aktuellen Visum steht jetzt: Ali, + (eben mit Ali als Nachname). Keiner in dieser Behörde will verstehen, dass mein Mann aber Ali Abdelhay Uthman Farooq heißt.

Wir haben schon versucht eine Bescheinigung von der pakistanischen Botschaft zu bekommen, die das mit dem Namen erklärt. Leider lehnt das die Botschaft ab, denn sie sagt, alles sei klar und deutlich zu verstehen daher brauchen sie nicht so eine Bescheinigung zu erstellen.

Da ich aber gern ECHTEN den Nachname meines Mannes annehmen möchte, eben Farooq und nicht Ali, möchten wir das klären.

Wer kann mir bitte weiterhelfen? Handelt die Ausländerbehörde rechtmäßig?

Vielen Dank,
Saffya
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.09.2007 um 15:56:56
 
Saffya schrieb am 24.09.2007 um 15:47:41:
Name: Mr. Ali
Name des Vaters: Abdelhay Uthman Farooq (Abdelhay Uthman sind die Vornamen des Vaters und Farooq ist der Nachname) 


Hallo,

so wie der Name da steht hat er weder Vor- noch Famiiennamen sondern allenfalls Eigennamen.

Dazu bitte oben bei Hinweise zum Personenstandsrecht mal das Thema Angleichung und Art. 47 EGBGB lesen.

Angleichung geht bei Euch erst nachdem ihr aus Anlass der Eheschließung für die Namensführung in der Ehe das deutsche Recht gewählt habt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Saffya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 24.09.2007 um 16:07:52
 
ronny schrieb am 24.09.2007 um 15:56:56:
Angleichung geht bei Euch erst nachdem ihr aus Anlass der Eheschließung für die Namensführung in der Ehe das deutsche Recht gewählt habt.



Wie und wo können wir denn die Namensführung nach deutschem Recht wählen? Geht das bei dem Standesamt? Können wir danach meinen Namen in Saffya Farooq und seine in A.A.U. Farooq ändern?

Viele Grüße  Smiley !
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ronny
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Antwort #3 - 24.09.2007 um 16:39:33
 
Saffya schrieb am 24.09.2007 um 16:07:52:
Geht das bei dem Standesamt? 


Ja,

nach der Eheschließung wäre eine Rechtswahl auf Grndlage des Art. 10 EGBGB zu treffen und dazu dann seine Eigennamen in Vor - und Familiennamen anzugleichen. Danach kann dann sein Geburtsname zum Ehenamen bestimmt werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 24.09.2007 um 16:46:25
 
Super! Vielen Dank, dann werden wir das so machen!

Durchgedreht
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Antwort #5 - 27.09.2007 um 13:47:04
 
Hallo,

mein Mann und ich haben jetzt beim Standesamt das Deutsche Recht für unsere Namensführung festgelegt, ich habe seinen Nachnamen angenommen und er hat für seinen Namen den Vor- und Familiennamen festgelegt. Das hat ales gut funktioniert.

Aber leider will die Ausländerbehörde das nicht anerkennen, die bestehen dort darauf, dass er "Ali, +" heißt.

Darf die Ausländerbehörde die Namensänderung einfach ignorieren?

Viele Grüße,
Saffya
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Antwort #6 - 27.09.2007 um 16:11:42
 
Vielleicht will die ABH die Namensführung so nicht anerkennen, weil der Pass noch nicht geändert wurde. Wird der Pass geändert, muss sie es auf jeden Fall anerkennen. Wird der Pass nicht geändert, muss sie den Hinweis aufführen, dass Dein Mann in Deutschland den Vornamen... und den Familiennamen... nach deutschen Recht führt.

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Saffya
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Antwort #7 - 27.09.2007 um 17:22:38
 
syria01 schrieb am 27.09.2007 um 16:11:42:
Wird der Pass nicht geändert, muss sie den Hinweis aufführen, dass Dein Mann in Deutschland den Vornamen... und den Familiennamen... nach deutschen Recht führt.

Kommt dieser Hinweis in den Pass? So ähnlich wie die eingeklebten Visa? Damit wären wir zufrieden. Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht
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Ralf
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Antwort #8 - 27.09.2007 um 23:19:18
 
syria01 schrieb am 27.09.2007 um 16:11:42:
weil der Pass noch nicht geändert wurde.

Mal so am Rande: Wenn ein ausländischer Staat eine
Entscheidung oder Feststellung nach seinem Namensrecht
über einen deutschen Staatsangehörigen trifft, muss
dann die deutsche Behörde in jedem Fall den Pass des
Deutschen ändern?

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ronny
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Antwort #9 - 28.09.2007 um 07:51:13
 
Saffya schrieb am 27.09.2007 um 17:22:38:
Kommt dieser Hinweis in den Pass?


Ja Zwinkernd

Ralf schrieb am 27.09.2007 um 23:19:18:
, muss 
dann die deutsche Behörde in jedem Fall den Pass des 
Deutschen ändern? 


Nevernicht, weil ausl. Namensänderungen im deutschen Rechtsbereich unwirksam sind (Art. 5 EGBGB iVm Art. 10 EGBGB).

In diesem Fall (Deutscher im Ausland) könnte es ggf. auch nur so gelöst werden, dass die ausl. ABH in Ihren Aufenthaltstitel den Hinweis bappt, dass der Deutsche..."für den transatlantischenoderwieauchimmer Rechtsbereich führt der Inhaber den Namen Hadschi Halef Omar...."

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Antwort #10 - 28.09.2007 um 14:12:40
 
ronny schrieb am 28.09.2007 um 07:51:13:
Nevernicht, weil ausl. Namensänderungen im deutschen Rechtsbereich unwirksam sind (Art. 5 EGBGB iVm Art. 10 EGBGB). 

Eben. Wieso wird dann in einigen Behörden anscheinend
davon ausgegangen, dass der ausländische Staat doch
aufgrund der deutschen Entscheidung gefälligst den Pass
zu ändern hat?
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« Zuletzt geändert: 29.09.2007 um 11:29:43 von Ralf »  

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Antwort #11 - 28.09.2007 um 16:43:21
 
Ralf schrieb am 28.09.2007 um 14:12:40:
Wieso wird dann in einigen Behörden anscheinend
davon ausgegangen, dass der ausländische Staat doch
aufgrund der deutschen Entscheidung den Pass gefälligst
den Pass zu ändern hat?


Weil kaum jemand ausserhalb der Standesämter (und selbst da sind viele unbeleckt) Ahnung vom IPR hat ?

Wat is schon dat EGBGB, kann man dat essen Laut lachend

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