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Anspruchseinbürgerung nach § 10 (Gelesen: 1.764 mal)
dknd
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24.09.2007 um 11:44:16
 
Hallo,
ich habe einen Einbürgerungsantrag nach § 10 gestellt. Nach 6 Monaten habe ich bei meinem Sachbearbeiter angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen.  Er sagte mir, dass er inzwischen die Antworten von den anderen Behörden hat, alles i.O. sei, die Einbürgeungsurkunde erteilt werde und ich noch eine schriftliche Mitteilung darüber bekommen werde. Ich solle allerdings von weiteren telefonischen Nachfragen absehen.
Das war vor 5 Wochen. Und nun stellt sich für mich die Frage ob erfahrungsgemäß zwischen einer mündlichen Zusage und dem schriftlichen Bescheid soviel Zeit üblicherweise vergeht? Wenn ja, wofür? Nach dem Telefonat dachte ich, ich würde in den nächsten Tagen den Bescheid bekommen. Und ich habe (leichtsinnigerweise) ein Praktikumsangebot aus Großbritannien verbindlich zugesagt, das am 8.10. beginnt. Das Praktikum ist an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Ich war davon ausgegangen, dass bis dahin alles im Dach und Fach ist.
Nun weiss ich nicht was ich tun soll. Einerseits kann ich schlecht telefonisch nachfragen da mein Sachbearbeiter mich gebeten hat dies zu unterlassen und andererseits weiss ich nicht wie lange ich noch warten soll. Ich weiss nicht mal ob eine telefonische Nachfrage zu diesem Zeitpunkt rechtfertigt ist, es kann ja sein,  dass es für üblich so lange dauert, weil der Bürgermeister die Urk. vielleicht unterschreiben muss und er z.Zt keine Zeit dafür hat.
Ich bitte um Rat.
Gruss
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maki
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Antwort #1 - 24.09.2007 um 11:58:27
 
Ruf doch mal an und schildere die Situation, vielleciht kann man dir ja entgegenkommen.
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Ralf
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Antwort #2 - 24.09.2007 um 12:12:01
 
dknd schrieb am 14.09.2006 um 16:12:45:
bin westafrikaner

Aus welchem Staat genau? Je nach Gegebenheiten ist
ja vor der Einbürgerung noch der Verlust der bisherigen
Staatsangehörigkeit herbeizuführen. Je nach Herkunfts-
staat kann das schon mal locker ein Jahr und länger
dauern.
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dknd
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Antwort #3 - 24.09.2007 um 12:24:29
 
Ralf schrieb am 24.09.2007 um 12:12:01:

Aus welchem Staat genau? Je nach Gegebenheiten ist
ja vor der Einbürgerung noch der Verlust der bisherigen
Staatsangehörigkeit herbeizuführen. Je nach Herkunfts-
staat kann das schon mal locker ein Jahr und länger
dauern.


Hallo Ralf,
meine jetztige Staatangehörigkeit verliere ich automatisch mit dem Erwerb der deutschen. Deshalb bekomme ich auch direkt eine Einb.Urk. und keine Einbürgerungszusicherung.
Wenn eine mündliche Zusage erteilt wird, was passiert denn noch bis man den Bescheid kriegt, dass man die Einb.Urk. abholen kann?

@Maki
das traue ich mich irgendwie nicht. Ich kann dort ja schlecht dort anrufen und sagen, dass ich den deutschen Pass für mein Praktikum in 2 Wochen brauche und fragen wo er bleibt. Auf so was nehmen sie doch keine Rücksicht, oder?
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maki
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Antwort #4 - 24.09.2007 um 12:28:56
 
Zitat:
Ich kann dort ja schlecht dort anrufen und sagen, dass ich den deutschen Pass für mein Praktikum in 2 Wochen brauche und fragen wo er bleibt. Auf so was nehmen sie doch keine Rücksicht, oder?

Klar kannst du dort anrufen und deine Situation schildern, wieso denn auch nicht?
Die Frage ist: Hilft es was?

Ob sie dort Rücksicht nehmen können oder nicht wird dir hier keiner sagen können, Anspruch hast du natürlich nicht.

Ist wahrscheinlich eh schon zu spät, es dauert auch ein paar Tage bist du einen Reisepass hast, selbst wenn du die Einbürgerungsurkunde schon hättest.

Viel Glück,

maki
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Odysseus
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Antwort #5 - 24.09.2007 um 12:39:30
 
maki schrieb am 24.09.2007 um 12:28:56:
Klar kannst du dort anrufen und deine Situation schildern, wieso denn auch nicht?
Die Frage ist: Hilft es was?

Ob sie dort Rücksicht nehmen können oder nicht wird dir hier keiner sagen können, Anspruch hast du natürlich nicht.

Ist wahrscheinlich eh schon zu spät, es dauert auch ein paar Tage bist du einen Reisepass hast, selbst wenn du die Einbürgerungsurkunde schon hättest.

Viel Glück,

maki



Wenn es für Dich nicht allzu große Umstände macht, würde ich sogar einen Schritt weiter gehen, und zu einer der nächsten Sprechstunden hingehen!
Der SB hat Dich zwar gebeten, nicht zudrängeln, aber 5 Wochen scheint mir dann - ich sehe das in diesem Falle selbst aus Sachbearberitersicht - etwas zu lange.

Für das Praktikum in GB besteht - wenn die EB vorher klappt - keine Gefahr. Du kannst Dir nach der EB einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, den bekommst Du in der Regel innerhalb weniger Tage (manchmal am gleichen Tag, wenn alle Unterlagen und richtige Passbilder da sind) - der ist zwar nur ein Jahr gültig, aber erstmal reicht der.
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dknd
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Antwort #6 - 24.09.2007 um 13:17:51
 
Odysseus schrieb am 24.09.2007 um 12:39:30:
Wenn es für Dich nicht allzu große Umstände macht, würde ich sogar einen Schritt weiter gehen, und zu einer der nächsten Sprechstunden hingehen!
Der SB hat Dich zwar gebeten, nicht zudrängeln, aber 5 Wochen scheint mir dann - ich sehe das in diesem Falle selbst aus Sachbearberitersicht - etwas zu lange.

Für das Praktikum in GB besteht - wenn die EB vorher klappt - keine Gefahr. Du kannst Dir nach der EB einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, den bekommst Du in der Regel innerhalb weniger Tage (manchmal am gleichen Tag, wenn alle Unterlagen und richtige Passbilder da sind) - der ist zwar nur ein Jahr gültig, aber erstmal reicht der.


Vielen Dank für den Rat. Die Sprechstunde ist am Donnerstag, da kann ich ohne Probleme hin. Was ist denn daran besser als telefonisch nachzufragen?

Für die Einreise nach GB reicht, glaube ich, sogar den vorl. Personalausweis, den kriegt man in der Regel sofort.

@maki
Ich wollte nur nicht den Eindruck erwecke, ich ließe mich nur ein Praktikum in GB machen zu können. Das ist natürlich quatsch, denn es handelt sich hier um eine Anspruchseinbürgerung. Werde auf jeden Fall nachfragen, es stellt sich nur noch die Frage ob ich es telefonisch tue oder direkt in die Sprechstunde gehe.

Vielen Dank.
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Odysseus
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Antwort #7 - 24.09.2007 um 13:46:50
 
dknd schrieb am 24.09.2007 um 13:17:51:
Was ist denn daran besser als telefonisch nachzufragen? 


Du kannst sehen, ob er bei der Auskunft rot wird, oder seine Nase länger wird  Laut lachend Laut lachend

Nee, Scherz beiseite, Du kannst gleich aktuelle Einkommensnachweise vorlegen (die solltest Du auf jeden Fall dabei haben, schaden kanns nicht) oder sonstige Belege, falls sich sonst etwas geändert hat.

dknd schrieb am 24.09.2007 um 13:17:51:
Für die Einreise nach GB reicht, glaube ich, sogar den vorl. Personalausweis, den kriegt man in der Regel sofort.


Auf der Seite unseres Bürgeramtes findet sich folgender Hinweis


Allgemeiner Hinweis
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seit November 2001 ist der deutsche "vorläufige Personalausweis" grundsätzlich nicht mehr zur Einreise in andere Länder ausreichend (Ausnahme: einige EU-Länder). Wir empfehlen daher bei Auslandsreisen eher die Nutzung eines vorläufigen Reisepasses.
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dknd
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Antwort #8 - 24.09.2007 um 16:22:56
 
Odysseus schrieb am 24.09.2007 um 13:46:50:


Du kannst sehen, ob er bei der Auskunft rot wird, oder seine Nase länger wird  Laut lachend Laut lachend

Nee, Scherz beiseite, Du kannst gleich aktuelle Einkommensnachweise vorlegen (die solltest Du auf jeden Fall dabei haben, schaden kanns nicht) oder sonstige Belege, falls sich sonst etwas geändert hat.


Werde deinem Rat befolgen und Donnerstag hingehen. Vielleicht erwische ich einen guten Tag und kann dann gleich die Einb.Urk. mit nach Hause nehmen..Träumen ist wohl erlaubt  Smiley
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