Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Integrationskurs Pflicht ?? (Gelesen: 11.148 mal)
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #15 - 25.09.2007 um 13:23:29
 
tomy schrieb am 25.09.2007 um 13:10:30:
Eine Verpflichtung die bei nichtbefolgung, nicht sanktioniert werden kann, ist ja eigentlich keine. Das ist dann eigentlich nur ein Vorschlag der ABH.  


Eine ausländerrechtliche Sanktionierung im Sinne der Verweigerung der NE geht hier IMHO - egal ob Frau in Lohn und Brot oder nicht - nicht - siehe Argumentation weiter oben.

Als ein "Vorschlag" der ABH ist das Ganze aber wohl auch nicht zu sehen, der Gesetzgeber kennt keinen Vorschlag, sondern nur die Verpflichtung. Ob er aber sein Gesetz an dieser einen  Zwinkernd konkreten Stelle wirklich bis zu Ende gedacht hat  Augenrollen ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Haro
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #16 - 25.09.2007 um 13:27:05
 
Danke für die vielen Tips.

Wir werden dann am Donnerstag einfach mal die NE beantragen. Meine Frau traut sich zu das Gespräch bei der ABH alleine zu führen. Ich bin natürlich mit dabei, meine Anwesenheit wird ja auch in der *Vorladung* für den 27.09. verlangt.

Bin dann mal gespannt, wie die Reaktion bei der Sachbearbeiterin der ABH ist. Unsere ABH hier ist als *knallhart* bekannt. Während es bei der ABH im Kreis grosszügiger zugeht. Dort haben zwei Ehefrauen von Bekannten, die minimale Deutschkenntnisse haben, weit weniger als meine Frau, ohne Probleme die NE erhalten. Ich weiss aber auch, jeder Fall ist anders.

Sollte noch jemand weitere Tips haben, wäre ich sehr dankbar dafür.

Haro
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mathilde
Expertin
****
Offline


Man sieht nur mit dem
Herzen gut


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #17 - 25.09.2007 um 14:01:36
 
Also wenn sich Deine Frau zutraut, das Gespräch alleine zu führen ( [beifall=beifall.gif]), sind die geforderten Grundkenntnisse mit Sicherheit vorhanden. In der Regel erkennt der Sachbearbeiter nach wenigen Sätzen, ob die Deutschkenntnisse ausreichend sind oder nicht. Also: keine Panik!  Wird schon werden.
Zum Seitenanfang
  

Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar
 
IP gespeichert
 
Haro
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #18 - 25.09.2007 um 14:42:55
 
Mathilde schrieb am 25.09.2007 um 14:01:36:
Also wenn sich Deine Frau zutraut, das Gespräch alleine zu führen ( [beifall=beifall.gif]), sind die geforderten Grundkenntnisse mit Sicherheit vorhanden. In der Regel erkennt der Sachbearbeiter nach wenigen Sätzen, ob die Deutschkenntnisse ausreichend sind oder nicht. Also: keine Panik!  Wird schon werden.


Ich hoffe nur, dass meine Frau dann nicht zu aufgeregt ist, dann vergisst sie doch das eine oder andere.

Andererseits muss sie ja bei der Arbeit  auch deutsch sprechen. Die Vorgesetzten oder Vorarbeiter sprechen natürlich kein Thai.

Zur NE habe ich aber noch eine Frage. Bekommt meine Frau diese, positiver Ausgang bei der ABH vorausgesetzt, gleich beim Termin oder ist dies mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden. Habe da bisher von privat 2 gegensätzliche Meinungen erhalten.

Haro
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #19 - 25.09.2007 um 15:00:21
 
Das hängt u.a. von der Arbeitsbelastung der ABH ab. Normalerweise vergeht allerdings immer etwas Zeit zwischen Antragstellung und Erteilung. Verwaltungsrechtlich gibt es ein Höchstzeitlimit für die Barbeitung von Anträgen - dies liegt grundsätzlich bei drei Monaten ...

Dazwischen ist alles möglich  Zwinkernd

Drücke Euch die Daumen, dass es schnell geht!

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Haro
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #20 - 25.09.2007 um 17:19:42
 
schweitzer schrieb am 25.09.2007 um 15:00:21:
Das hängt u.a. von der Arbeitsbelastung der ABH ab. Normalerweise vergeht allerdings immer etwas Zeit zwischen Antragstellung und Erteilung. Verwaltungsrechtlich gibt es ein Höchstzeitlimit für die Barbeitung von Anträgen - dies liegt grundsätzlich bei drei Monaten ...

Dazwischen ist alles möglich  Zwinkernd

Drücke Euch die Daumen, dass es schnell geht!

=schweitzer=



Was hätte meine Frau dann für einen Aufenthaltsstatus in der *Bearbeitungszeit*, würde dann erstmal die AE verlängert werden, oder bekommt sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung.

Nicht, das meine Frau ihren Arbeitsplatz verliert. Sollte sie vielleicht zuerst die Verlängerung der AE beim Termin beantragen, und dann erst die NE ?

Was wäre der beste Weg?

Haro
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #21 - 25.09.2007 um 17:38:39
 
Sie kann ja beides gleichzeitig beantragen, falls die NE nicht gleich erteilt werden kann.
Dann bekommt sie die AE verlängert und der NE-Antrag läuft trotzdem weiter.

Gruß, J.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
Haro
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Pflicht ??
Antwort #22 - 27.09.2007 um 17:02:47
 
Hallo,

möchte doch mitteilen wie der Termin meiner Frau bei der ABH heute war.

Das Gespräch lief viel besser ab, als von mir befürchtet.

Die Gründe warum meine Frau den Integrationskurs nicht machen kann, wurden weitgehend akzeptiert. Es wurde heute erstmal die AE um 2 Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die erforderlichen Abfragen bei den verschiedenen Ämtern für die NE vorgenommen werden.

Die Verfügung über die Teilnahme am Integrationskurs wurde zurückgenommen, bzw. dahin abgeändert, dass meine Frau wenigstens den Orientierungskurs mit 30 Stunden machen soll. Die Deutsch-Kenntnisse meiner Frau wurden akzeptiert. Sie hat das Gespräch mit ein wenig Hilfe zu 70% selbst geführt.

Wenn meine Frau dann den Orientierungskurs gemacht hat, sollen wir nachfragen ob die Antworten der Ämter da sind,und wenn ja, könnte sie dann die NE erhalten.

Meine Frau ist der Meinung diese 30 Stunden auch trotz Schichtarbeit zu schaffen. Sie sagte, sie wolle auch den guten Willen zeigen.

Deshalb bedanken wir uns bei allen die uns mit Tips und Ratschlägen geholfen haben.

Gruss,

Haro
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema