Hallo,
nachdem ich schon einige Zeit hier im Forum mitlese, habe ich nun auch eine Frage, und hoffe, dass mir jemand eine entsprechende Antwort geben kann.
Seit dem 30.07.2004 bin ich, deutscher, mit einer Thailänderin verheiratet. Die Eheschliessung fand in Deutschland statt.
Zuerst hatte meine Frau eine befristete Aufenthaltsbewilligung. Nach der Heirat bekam sie eine Aufenthaltserlaubnis vom 14.10.04 bis 14.10.05. Danach eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz vom 14.10.05 bis 14.10.2007
Bei Erteilung dieser 2-jährigen Aufenthaltserlaubnis war ich bei der
ABH für vielleicht 2 Minuten aus dem Zimmer, um am Automaten die Gebühr einzuzahlen.
Danach sagte die Sachbearbeiterin, meine Frau müsste einen Integrationskurs machen, da sie nicht genug deutsch sprechen würde. Was meine Frau gefragt wurde, weiss ich nicht. Wir bekamen dann auch gleich die schriftliche Verpflichtung für den Integrationskurs.
Ich habe dann sofort erklärt, dass meine Frau seit November 2004 arbeitet, und zwar mit Früh- und Spätschicht, im zweiwöchigen Wechsel. Die Antwort der Sachbearbeiterin war *das hat nichts zu bedeuten*
Nun hat sich aber gezeigt, dass der Intergrationskurs nicht machbar war, wegen der Schichtarbeit. Die Frühschicht beginnt um 6 Uhr morgens, sehr oft wegen Überstunden schon um 5 Uhr. Arbeitsende ist dann um 14:30 Uhr. dann ist meine Frau um 16 Uhr zuhause, und um 20:00 Uhr liegt sie im Bett, da sie um 3 bzw. 4 Uhr morgens wieder aufstehen muss, um zur Arbeit zu kommen. Die Spätschicht beginnt um 14:30 und geht bis 22:40 Uhr. dann ist meine so gegen 24 Uhr zuhause, dann isst sie etwas, spricht noch ein wenig mit mir, und so gegen 1:30 Uhr nachts geht sie dann ins Bett. Um 10 Uhr morgens steht sie dann wieder auf und fährt um 12:30 wieder zur Arbeit.
Wann soll sie dann einen Kurs machen? Die Arbeit meiner Frau ist sehr hart, in einer Fleisch- und Wurstfabrik, immer bei Minusgraden. Sie ist nach jeder Schicht fix und fertig, und braucht ihre Erholungsphase.
Da bei der Arbeit mit den Vorgesetzten und Kollegen nur deutsch gesprochen wird, bin ich der meinung, dass meine Frau mehr als einfache Deutschkenntnisse hat. Zumal sie vor der Heirat 2 Deutschkurse hier bei der VHS gemacht hat.
Am Donnerstag 27.9.07 haben wir Termin bei der
ABH wegen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Dann soll der Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs vorgelegt werden. Allerdings hatte ich schon vor ca. einem jahr der
ABH geschrieben, dass der Kurs aufgrund der Schichtarbeit nicht gemacht werden kann, allerdings nie eine Antwort erhalten.
Wie können wir bei dem Termim am 27.09. argumentieren, wenn es wegen der Nichtteilnahme Probleme geben sollte.
Im voraus schon vielen Dank für die Antworten.
Haro