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erst marokkanische dan die deutsche Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 1.343 mal)
saah
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag erst marokkanische dan die deutsche Staatsangehörigkeit?
24.09.2007 um 07:15:19
 
Hallo,

ich hab eine Frage es geht um mein Mann er ist Iraker.und wenn er sich jetzt in Marokko einbürgern lässt wird er schwerigkeiten haben wen er danach die deutsche Staatsangehörihkeit beantragen will.


grüsse,
saah
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.09.2007 um 07:27:52
 
saah schrieb am 24.09.2007 um 07:15:19:
ich hab eine Frage es geht um mein Mann er ist Iraker.und wenn er sich jetzt in Marokko einbürgern lässt wird er schwerigkeiten haben wen er danach die deutsche Staatsangehörihkeit beantragen will. 


Hallo,

er wird halt zwei Staatsangehörigkeiten haben, die er aufgeben muß um die deutsche zu erwerben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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danea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.09.2007 um 17:27:33
 
es geht nicht darum das er mehrere staatsangehörigkeiten haben will,
es ist nur leider so das er die Marokkanischer Staatsangehörigkeit einfache bekommt als einen Reiseausweiss für ausländer und wen er die Marokkanische hat,hat er dan wieder einen gültigen Pass und er kann die deutsche beantragen,
deshalb die Frage ob es keine Probleme gibt wen er danach die deutsche beantragt.


grüsse,
saah
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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 24.09.2007 um 23:04:44
 
Da mit dem Erwerb der marokkanischen StA. die irakische
StA nicht verloren geht, wird er bei der Einbürgerung auch
einen irakischen Pass benötigen. Außerdem wird er bei der
Einbürgerung in D auch weiterhin die irakische StA aufgeben
müssen, auch dazu ist ein Pass erforderlich.

Bringt also nichts.

BTW: Warum bist du hier doppelt registriert? Welcher der
beiden Nicks soll gelöscht werden?
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danea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.09.2007 um 11:13:07
 
danke für ihre antwort.

der zweite Nick danea können sie löschen.
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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #5 - 25.09.2007 um 13:33:45
 
Zitat:
der zweite Nick danea können sie löschen.


erledigt.
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