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was tun nach der Trenung? (Gelesen: 3.532 mal)
amando
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag was tun nach der Trenung?
23.09.2007 um 18:50:36
 
Hallo und danke für diese Forum, ich will die Gelgenheit ausnutzen , um paar fragen zu stellen.
ich habe Bekantin, die Rat braucht, da sie keine Ahnung hat wie weiter geht mit ihrem Mann nach der Trenung, sie selbst hat einen guten Job, verdient 1300 € netto, ihr Mann geht nicht arbeiten, er ist nur am saufen, sie hat versucht  ihm zu hilfen, kann sie aber nicht mehr, die Frage, wenn sie  sich jetzt  von ihm trennt, und er hat kein Arbeit von wo soll er leben, soll sie für ihn Untehalt bezhalen, falls ja, wie hoch, hat er Anschproch auf Hilfe vom Stadt?
Danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.09.2007 um 19:03:57
 
Ich geh mal davon aus, dasss sie Ausländerin ist. Dann
stellt sich zuallerrst mal die Frage, ob sie bei Trennung
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.

War sie denn mindestens 2 Jahre lang mit ihm verheira-
tet und auch tatsächlich so lange zusaaemgewohnt mit
ihm?

Wenn ja ist das ja kein ausländerrechtliches Problem und
wird in "sonstige deutsche Rechtsgebiete" verschoben.

Bitte also klär uns da mal auf .....
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amando
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2007 um 19:10:42
 
Ja stimmt sie ist Ausländerin, sie ist seit 2 Jahren 6 Monaten verheiratet.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.09.2007 um 19:13:51
 
o.k.

dann passt das hier besser. Zu den Sachfragfen wirst
du sicher noch antworten erhalten. Ist nicht so ganz
meine Baustelle  Cool
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 24.09.2007 um 11:30:28
 
amando schrieb am 23.09.2007 um 19:10:42:
sie ist Ausländerin, sie ist seit 2 Jahren 6 Monaten verheiratet.

Damit hat sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D, unabhängig von der Ehe und ihre AE wird zunächst auf 1 Jahr verlängert

Zitat:
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (= Trennung, nicht Scheidung) als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn
1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat ...
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Also - kann sie auch weiter arbeiten. So lange sie ihr Lebensunterhalt mit der eigenen Arbeit / aus dem eigenen Einkommen sichern kann, wird ihre Aufenthaltserlaubnis dementsprechend so lange verlängert, bis sie selbst die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ("unbefristet") nach § 9 oder Daueraufenthalt-EG nach § 9a erfüllt.

amando schrieb am 23.09.2007 um 18:50:36:
wie weiter geht mit ihrem Mann nach der Trenung, ... ihr Mann geht nicht arbeiten, er ist nur am saufen

Falls sie sich Sorgen wegen des Unterhaltes macht - es gibt grob gesagt:

1. Trennungsunterhalt. Dieser wird ab dem Beginn des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils geschuldet - und wird von ihr an ihrem Ehemann zu zahlen sein, weil sie verdient, er nicht. Wie dieser berechnet wird, kann man z.B. hier nachlesen. Dabei gibt es allerdings Umstände, die ihr Einkommen und damit auch die Unterhaltsansprüche des Ehemannes reduzieren. Einige Beispiele sind hier: Weniger Unterhalt zahlen zu finden.

2. Nachehelicher Ehegattenunterhalt (nach der Scheidung). Dieser wird in dem beschriebenen Fall sicher nicht sehr hoch ausfallen und kann sicher befristet werden - nach der Fausregel, je kürzer die Ehe gedauert hat und je weniger Nachteile dem unterhaltsbberechtigten Ehegatten dadurch entstanden sind, desto weniger und kürzer muss der Unterhaltspflichtige zahlen. Details kann man hier nachlesen.

Wichtig: Trennung und Scheidung nicht ohne Anwalt (spezialisiert im Familienrecht, vorzugsweise in dem Fall auch im Aufenthaltsrecht) durchführen.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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amando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 24.09.2007 um 14:55:53
 
Danke fons,
Danke Sondra,

ganze wichtige Informationen habe ich hier über Unterhalt gelesen, ich habe aber noch eine Frage Sondra, es wäre schade wenn die Frau für ihr Mann Unterhalt bezahlt, sie hat wegen ihm viele Schulden( Telefon, Bestellungen....) er war nur am saufen, und jetzt will sie nichts mehr Geld augeben, sie arbeitet auch hart dafür, können ihr Schulden den Unterhalt minimieren?; Ihr Mann will nicht arbeiten gehen, sie hat ihm schon einen Job gefunden...muss sie nur während der Trenung Unterhalt bezahlen oder auch nach der Scheidung, hilft hier eine Ehevertrag oder (Gutertrenung), kann mann es auch so spät machen?
danke
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.09.2007 um 15:05:13
 
amando schrieb am 24.09.2007 um 14:55:53:
ganze wichtige Informationen habe ich hier über Unterhalt gelesen, ich habe aber noch eine Frage Sondra, es wäre schade wenn die Frau für ihr Mann Unterhalt bezahlt, sie hat wegen ihm viele Schulden( Telefon, Bestellungen....) er war nur am saufen, und jetzt will sie nichts mehr Geld augeben, sie arbeitet auch hart dafür, können ihr Schulden den Unterhalt minimieren?; Ihr Mann will nicht arbeiten gehen, sie hat ihm schon einen Job gefunden...


Erwerbsobliegenheit. Der Mann möge arbeiten gehen, ggf. vorher noch eine Entziehungskur machen. Füße hochlegen geht in dem Fall eigentlich nicht. Man ziehe familienrechtliche Fachanwaltskunde hinzu.

Gruß, ULF
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