> Da wir mittlerweile dabei sind die Sachebene zu verlassen und rechtlich alles klar ist :
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Sorry Ronny
aber mir ist das aus der Diskussion gar nicht klar geworden und ich finde die Frage ist schon interessant.
Es ging hier darum dass ein Deutscher seit Jahren mit seiner ausländischen Frau im Ausland zusammenlebt und nun aus beruflichen Gründen zurück nach Deutschland muss. Er soll seine Frau zurücklassen, bis sie genügend Deutsch kann, um ihm zu folgen. Entspricht das nun dem Gesetz oder nicht?
Im Aufenthaltsgesetz steht, §30 (1), Satz 1:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
[...]
Das der neue §28 diesen Satz 3 ausdrücklich als anwendbar auch für die
FZF zu Deutschen erklärt, heisst das doch, dass im vorliegenden Fall keine Sprachkenntnisse verlangt werden dürfen, oder?
Ersetze einfach in "die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat" "der Ausländer" durch "der Deutsche" ...
Gruß
Eduard