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Meine Mutter ist 70 jahre alt und heiratet eine Deutsche der ist auch 70 (Gelesen: 5.409 mal)
probst
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Mutter ist 70 jahre alt und heiratet eine Deutsche der ist auch 70
21.09.2007 um 12:32:28
 
Meine Mutter ist 70 jahre alt und heiratet eine Deutsche der ist auch 70 jahre alt.
Muss sie trotzdem deutsch kentnisse nachweisen oder gibt es eine Ausnahme ,sie ist ja rentnerin und er auch. der spricht ja auch russisch.

Gruß Sweta
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Noahpapa
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Antwort #1 - 21.09.2007 um 12:50:53
 
IMHO
Alter schützt laut Gesetz vor Torheit und (nicht Deutsch lernen) nicht.  Zwinkernd
Beachte hierzu
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#30
und die Ausnahmen sind dort auch gelistet.
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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Antwort #2 - 21.09.2007 um 12:58:31
 
Vielleicht bietet §30, Abs 1, Satz 3 Punkt 2 die Möglichkeit für eine Ausnahme:
Zitat:
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
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jetflyer
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Antwort #3 - 21.09.2007 um 13:03:12
 
wobei "Alter" dann = "Krankheit" hieße...
na ich weiß nicht...

OT: Wäre dann wie in der Fliegerei: "Allwetterfähig" beim Flugzeug heißt u.A., man darf auch nachts fliegen, denn Dunkelheit "zählt" da auch als "Wetterzustand" Augenrollen

Grüße
Jetflyer
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Noahpapa
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Antwort #4 - 21.09.2007 um 13:10:05
 
maki schrieb am 21.09.2007 um 12:58:31:
Vielleicht bietet §30, Abs 1, Satz 3 Punkt 2 die Möglichkeit für eine Ausnahme:


Nein es sei denn hier steht nicht alles.

probst schrieb am 21.09.2007 um 12:32:28:
Meine Mutter ist 70 jahre alt und heiratet eine Deutsche der ist auch 70 jahre alt. .....
,sie ist ja rentnerin und er auch. der spricht ja auch russisch.


Also ich lese keine Infos die eine Ausnahme erlauben würden.

@ maki Immer Vorsicht beim Brückenbau Zwinkernd
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maki
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Antwort #5 - 21.09.2007 um 13:26:28
 
jetflyer schrieb am 21.09.2007 um 13:03:12:
wobei "Alter" dann = "Krankheit" hieße... 

Das sehe ich schon so Durchgedreht

Aber mal ernsthaft, wie soll jemand mit 70 Jahren noch eine neue Sprache erlernen?
Bei den meisten (nicht bei allen) in diesem Alter ist doch das Licht zwar noch an, aber keiner mehr zuhause..

Sprich: Es scheitert an der geistigen Verfassung.

Demenz gilt übrigens als Krankheit.

Gruß,

maki
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probst
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Antwort #6 - 22.09.2007 um 08:42:35
 
Meine Mutter war 02.2007 bei mir in Deutschland und hat Ärztliche Attest gemacht bei meinem Hausarzt.Sie hat aber Ihre zukünftige Mann im März kennengelhrnt. Soll Sie vielleicht diese Attest in der Konsulat vorzeigen,dann braucht Sie keine Deutsch kentnisse nachzuweisen?der Attest habe ich beigefügt,da steht auch unter anderen das Sie Altersdemenz hat.Wenn Sie das vorzeigt kriegt Sie keine Absage?oder wird das Sie beim Visum bekommen schaden?
Danke im Vorraus.

Änderung:
Ich füge deine zwei Posts mal zusammen.    Tippi



die kopii habe ich angehängt
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« Zuletzt geändert: 22.09.2007 um 18:03:51 von Tippi »  

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.09.2007 um 09:54:18
 
Bei fortgeschrittener Altersdemenz (und anderen gravierenden Krankheiten) würde ich an eine Versorgungsehe denken. Dürfte jedenfalls für eine AE nicht reichen.

Muleta
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Antwort #8 - 22.09.2007 um 10:03:05
 
Muleta schrieb am 22.09.2007 um 09:54:18:
Bei fortgeschrittener Altersdemenz (und anderen gravierenden Krankheiten) würde ich an eine Versorgungsehe denken. Dürfte jedenfalls für eine AE nicht reichen.

Muleta



da käme doch eher eine AE nach §36 (2) in betracht:

Zitat:
§ 36 Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger


(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden


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Antwort #9 - 22.09.2007 um 10:11:27
 
hge2001 schrieb am 22.09.2007 um 10:03:05:

da käme doch eher eine AE nach §36 (2) in betracht: 

Dann müsste aber der LU gesichert und vor allem eine KV vorhanden sein, dass kann ganz schön teuer werden.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 22.09.2007 um 10:16:38
 
@ probst

bitte nicht so nervös klicken. Einmal reicht, hab die
3 überflüssigen Mehrfachposts mit dem Anhang ge-
löscht.

Außerdem wurde auch die offensichtlich unsinnige
Umfrage gelöscht.

Zudem habe ich im Anhnag den Namen des Arzten
unkenntlich gemacht. Bitte im Board ungefragt keine
Realnamen posten!
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Antwort #11 - 22.09.2007 um 10:18:54
 
Muleta schrieb am 22.09.2007 um 09:54:18:
Bei fortgeschrittener Altersdemenz (und anderen gravierenden Krankheiten) würde ich an eine Versorgungsehe denken. Dürfte jedenfalls für eine AE nicht reichen.
 


Ich bin mir bei dem Attest noch nicht mal sicher, ob es eine Eheschließung geben wird.

Grüße
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #12 - 22.09.2007 um 10:46:05
 
ronny schrieb am 22.09.2007 um 10:18:54:
Ich bin mir bei dem Attest noch nicht mal sicher, ob es eine Eheschließung geben wird.  
Deswegen doch ihre Frage, ob sie es verstecken soll.
Die Frau kommt kommt wohl als Pflegefall zur Tochter - durch eine Heirat der Mama spart sie nur richtig Geld.
thom
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ronny
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Antwort #13 - 22.09.2007 um 10:49:36
 
thom schrieb am 22.09.2007 um 10:46:05:
Deswegen doch ihre Frage, ob sie es verstecken soll.


Wird nichts bringen, weil ein nomaler Standesbeamter da realisieren dürfte, dass der freie Wille zur Eheschließung nicht feststellbar ist.

Grüße
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Antwort #14 - 22.09.2007 um 11:01:48
 
maki schrieb am 22.09.2007 um 10:11:27:
vor allem eine KV vorhanden sein, dass kann ganz schön teuer werden


eine KV (privat oder gesetzlich) wird sie wohl nicht mehr aufnehmen.

Wenn der Mann eine GKV hätte, würde sie dort aufgenommen. (im Rahmen der Familienversicherung)

Jedoch:

ronny schrieb am 22.09.2007 um 10:18:54:
Ich bin mir bei dem Attest noch nicht mal sicher, ob es eine Eheschließung geben wird.  


daher sieht es nicht gut aus.

Bleibt für mich noch die Frage, wie das Standesamt von dem Attest erfährt, wenn es ihr nicht (freiwillig) vorgelegt würde.

gruss

hge

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