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Visum für Ehemann (Gelesen: 1.776 mal)
havana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.09.2007 um 02:13:35
 
Hallo,
ich hatte hier vor kurzem schon einmal eine Frage gestellt bzgl. eines Visums für meinen Freund zum Intensivsprachkurs mit evtl. anschließenden Studium.
Nach Informationen der Botschaft in kairo wird dort kein Visum für einen Sprachkurs erteilt, es sei denn er hat bereits einen Zulassungsbescheid einer Universität.
Natürlich hatten wir den Sprachkurs und ein anschließendes Masterstudium vor allem deshalb in Erwägung gezogen, damit wir auch zusammenleben können bevor wir heiraten.
Nun haben wir uns aber doch entschieden, dass wir nicht mehr weiterhin getrennt leben möchten und uns doch lange genug kennen, um den Schritt einer Ehe zu wagen und werden also heiraten.
wir möchten unser Leben allerdings größtenteils in Ägypten verbringen und dennoch im Prinzip so oft uns beliebt nach Deutschland reisen um hier bei meiner Familie zu sein.
Er möchte hier nicht arbeiten, wir möchten einfach nur frei sein zu reisen wie wir mögen.
Welche Visamöglichkeiten gibt es hierfür? Mein zukünftiger Mann müsste dann doch kein Visum zur FzF beantragen oder doch wenn er hier nicht leben möchte? Muss er dann jedesmal ein Besuchsvisum beantragen und wochenlang auf einen Interviewtermin und dann wieder wochenlang auf das Visum warten?

Vielen Dank im Voraus
Havana
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havana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.09.2007 um 04:15:55
 
Kann mir niemand weiterhelfen?  Griesgrämig
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.09.2007 um 08:20:38
 
havana schrieb am 21.09.2007 um 02:13:35:
Mein zukünftiger Mann müsste dann doch kein Visum zur FzF beantragen oder doch wenn er hier nicht leben möchte? Muss er dann jedesmal ein Besuchsvisum beantragen und wochenlang auf einen Interviewtermin und dann wieder wochenlang auf das Visum warten?
Kurze Antwort : Ja

Eine andere Möglichkeit, gibt es nicht. Einzig die Ehe wäre eine Lösung. Dann könnte er, wenn er keine AE für Deutschland möchte, ein längerfristiges C4 Visum bekommen. 1...5 Jahre sind möglich. Mit dem Visum , kann er sich 90 Tage in 6 Monaten im Schengen Gebiet aufhalten. Als Ehemann machbar, als Freund nicht machbar.

Tom
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havana
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Antwort #3 - 22.09.2007 um 14:00:47
 
Vielen Dank für die Antwort,

ja es ist schon klar, dass er als Freund keine guten Karten hat und wir erst dann über ein solches Visum nachdenken brauchen, wenn wir verheiratet sind.

Was ist denn ein C4 Visum? Und wie sieht es mit der Erteilung solcher Visa aus? Ich gehe mal davon aus, dass er auch hierauf keinen Rechtsanspruch hat oder (anders als bei Fzf)?

Vielen Dank
Havana
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ronny
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Antwort #4 - 22.09.2007 um 14:04:06
 
havana schrieb am 22.09.2007 um 14:00:47:
Ich gehe mal davon aus, dass er auch hierauf keinen Rechtsanspruch hat oder (anders als bei Fzf)? 


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Antwort #5 - 22.09.2007 um 14:15:33
 
havana schrieb am 22.09.2007 um 14:00:47:
Was ist denn ein C4 Visum?


Kategorie "C4": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem, zwei bis zu fünf Jahren (Gültigkeitsdauer).

Wie von tomy schon geschrieben beachte ronny's Hinweis.
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havana
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Antwort #6 - 22.09.2007 um 14:46:03
 
Ok vielen Dank für die Aufklärung.

Welches sind denn die Voraussetzungen für ein solches C4 Visum mal abgesehen natürlich von der finanziellen Seite?
Und unter welchen Voraussetzungen würde es evtl. erteilt werden? Es ist ja so, dass wir im Prinzip nur einfach zu meiner Familie möchten, wenn uns danach ist...also bei Familienfeiern, besonderen Anlässen, oder wenn es in Kairo zu heiß wird im Sommer  Smiley
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Noahpapa
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Antwort #7 - 22.09.2007 um 14:54:56
 
Siehe Vorraussetzungen Schengen VISUM, weil es eins ist.
Findest Du auf allen D. Botschaftsseiten.
Oder auch hier http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/en/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visa...
Wie schon geschrieben, wenn verheiratet, bessere Chancen es zu bekommen.
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