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Visum, Heirat von 2 Ausländern in D (1xEU) EIIILLIIGG (Gelesen: 5.531 mal)
raybrasil
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19.09.2007 um 05:50:30
 
Hallo Leute,
mein Gehirn ist hier schon langsam gegrillt, so habe ich mich durchgesurft.

Also: Folgende Probleme sind von mir zu lösen, vielleicht weiß jemand Rat.

Ich, Österreicher, der jedoch immer in D gelebt hat, lebe zusammen mit meiner brasilianischen Freundin und unserem gemeinsamen Kind (in Brasilien zur Welt gekommen) in Brasilien.

Wir haben uns aber überlegt, dass wir doch in Deutschland leben wollen, vor allem wegen der Kleinen. Also: Transporteur organisiert, Ticket gekauft und tausend andere Sachen organisiert u.s.w.
Wir dachten uns halt, sie kommt mit Baby mit 'nem Touristenvisum rein und dann heiraten wir und sie kann bleiben.

Jetzt lese ich heute, bei den gedanklichen Vorbereitungen unserer Heirat im Netz: Heiraten mit Touristenvisum geht gar nicht?! Man braucht ein Heiratsvisum. Ganz ehrlich: Darauf wäre ich nie gekommen.

Und das soll so funktionieren: Ich schicke eine Kiste mit (noch zu besorgenden, übersetzenden etc..) Dokumenten an ein deutsches Standesamt und wenn die ok. sagen, und die Ausländerbehörde auch ok. sagt, dann darf sie es beantragen. Das haut mich ehrlicherweise vom Hocker, denn unser Flug geht nächste Woche.

Allein meine Dokumente sind ein echtes Problem, schließlich wäre z.B. die Abstammungsurkunde noch in München (Geburtsstandesamt) zu beantragen (Ich hab sowas noch nie besessen). Eine Abstammungsurkunde meiner Tochter ist ebenso schwierig zu organisieren, schließlich gibt es hier so etwas schlicht nicht.

Wie bekomme ich also ihr Visum bis dahin? Oder soll sie mit dem Touristenvisum rein und wir versuchen das dann der Ausländerbehörde zu erklären? Schließlich habe ich gelesen, dass das als Verstoß gegen die Wahrheitspflicht bei Visastellung angesehen werden kann, mit entsprechend derben Folgen. Wäre ich Deutscher, und ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich ja (Voraussetzungen erfüllt), könnte sie eh rein, weil sie Mutter unseres Kindes ist, oder nicht?!

Außerdem werden so Dokumente wie Krankenversicherungnachweis verlangt. Wie soll denn das gehen? Wie soll ich denn die von hier aus abschliessen?

Ich weiss, dass es ein Abkommen (Personenstandsvertrag von 1980) gibt zwischen Österreich und Deutschland, dass ich zumindest mein Ehefähigkeitszeugnis direkt im deutschen Standesamt ausgefüllt werden. Das ist doch noch so? Gibt es sonst Hindernisse, die ich beachten muss, weil ich im Moment nicht in Deutschland gemeldet bin? Werde ich ja vor der Heirat sein…

Ich bin ehrlich gesagt etwas hilflos hier... Über Antworten freue ich mich natürlich.
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Antwort #1 - 20.09.2007 um 07:10:43
 
Hallo,

so dauerte etwas weil ich gesetern kaum zeit hatte.

1. Unterlagen zur Eheschließung:

Für den Mann eher kein Problem, weil sie relativ einfach zu beschaffen sind:

Pass
Abstammungsurkunde
EFZ

die beiden letztgenannten sind im Inland zu beschaffen, resp. zu beantragen (EFZ).

Anmeldung der Eheschließung bereits jetzt möglich.

zuständig mangels Wohnsitz im Inland ist das Standesamt I in Berlin, oder eines der drei Hauptstandesämter in München, Baden-Baden oder Hamburg.

Wegen der Abstammungsurkunde (und der sprachlichen Nähe *scherz*) bietet sich München an. Dort ist auch das österreichische EFZ zu beantragen.

2. Unterlagen der Frau:

Pass
aktuelle Geburtsurkunde
Familienstandsbescheinigung (ausgestellt durch das Geburtsstandesamt) oder einen entsprechenden Randvermerk in der Geburtsurkunde

Ob das OLG (welches Befreiung von der Vorlage des EFZ erteilen muß) noch ene eid.Vers. verlangt, sollte mit dem Standesamt geklärt werden.

Allgemeine Hinweise sind oben in den FAQ und in diesem Unterforum ganz oben als "Hinweise zum Personenstandsrecht" zu finden.

---

Das erfordert atürlich etwas Zeit, also wird es nächste Woche nichts mit der Eheschließung. Von den jetzt sicher allfällig kommenden Hinweisen auf Dänemark rate ich ab, da dadurch nur noch ein viertes Land ins Spiel gebracht wird, und IMHO nichts gewonnen wird.

---

Schon mal an Heirat in Österreich gedacht und anschl. Umzug nach Deutschland ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 20.09.2007 um 10:32:52
 
raybrasil schrieb am 19.09.2007 um 05:50:30:
Ich, Österreicher, der jedoch immer in D gelebt hat, lebe zusammen mit meiner brasilianischen Freundin und unserem gemeinsamen Kind (in Brasilien zur Welt gekommen) in Brasilien.
Du brauchst eigentlich gar nicht zu heiraten. Ich nehme mal an, das euer Kind auch Östereicher ist. Wenn das Kind mit dir, den Wohnsitz nach Deutschland verlegt, hat das Kind dank EU Freizügigkeit das Recht darauf, seine Mutter nachziehen zu lassen. Ich habe gehört, zumindest bei Deutsch verheiratet, geht dies auch , wenn man gemeinsam einreist . Ansonsten Wohnsitz in Deutschland nehmen, und FZV zu Kind stellen. Das geht wahrscheinlich schneller, als die Dokumenten Rally, bei einer Hochzeit. Ist deine Freundin hier, kannst du dir dann ja in Ruhe überlegen, wann und wo und ob überhaupt geheiratet werden soll.


Tom
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Antwort #3 - 20.09.2007 um 10:39:21
 
tomy schrieb am 20.09.2007 um 10:32:52:
Du brauchst eigentlich gar nicht zu heiraten. Ich nehme mal an, das euer Kind auch Östereicher ist.


Falsch angenommen. Die Össis haben die Regelung Abstammung von der Mutter, oder verheiratet mit Österr. erst dann ist Kind Österr. wenn Staatsbürgerschaftsantrag gestellt wurde.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Staatsb%C3%BCrgerschaft

und hier:
http://64.233.169.104/search?q=cache:NFYUOqgaGeYJ:www.bmi.gv.at/downloadarea/kun...

Ich würde raten die nächste Össi Botschaft aufzusuchen und vor Ort alles klären. Erleichtert einiges.
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Antwort #4 - 20.09.2007 um 10:39:24
 
tomy schrieb am 20.09.2007 um 10:32:52:
Wenn das Kind mit dir, den Wohnsitz nach Deutschland verlegt, hat das Kind dank EU Freizügigkeit das Recht darauf, seine Mutter nachziehen zu lassen.


Hallo Tom,

bist Du sicher, dass bei einer erstmaligen Einreise von ausserhalb bereits Freizügigkeit in Anspruch genommen werden kann ?

Ich nicht so ganz..

Wenn er zunächst nach Österreich ginge und dann nach Deutschland, dann ja. Aber so habe ich Zweifel Zwinkernd

Grüße
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Antwort #5 - 20.09.2007 um 10:57:48
 
raybrasil schrieb am 19.09.2007 um 05:50:30:
Das haut mich ehrlicherweise vom Hocker, denn unser Flug geht nächste Woche.
......
Wie bekomme ich also ihr Visum bis dahin?


Das haut mich vom Hocker.. Schockiert/Erstaunt
Du hast den Flug gebucht, aber die Unterlagen noch nicht fertig?

Hatte es beim ersten lesen glatt übersehen.
Wie auch immer. Ich denke ihr werdet noch ein wenig die Sonne geniessen können.

Tipp: beachte meinen ersten Beitrag und PN an dich.
Viel Glück
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Antwort #6 - 20.09.2007 um 13:15:37
 
ronny schrieb am 20.09.2007 um 10:39:24:
bist Du sicher, dass bei einer erstmaligen Einreise von ausserhalb bereits Freizügigkeit in Anspruch genommen werden kann ?
Mal davon abgesehen, das dieses Kind wohl kein Östereicher ist (Danke Noapapa für die Info), sehe ich keinen Unterschied darin, das ein EU Bürger aus einem EU Land, oder aus einem Drittland, seinen Wohnsitz in Deutschland nimmt. Unerheblich ist meiner Meinung nach auch, ob er je in seinem Heimatland gelebt hat. Wir sehen das ja auch hier in Deutschland, wo es sicher genügend Italiener, Spanier, Griechen ..... gibt, die niemals in ihrer Heimat gelebt haben, und trotzdem freizügig sind . Und ob die mit 2 Jahren von Rom, Madrid, oder Timbukto zugezogen sind, ändert ja wohl am Status nichts. Habe ich was übersehen ??

Tom
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Antwort #7 - 20.09.2007 um 13:21:22
 
Zitat:
Wir sehen das ja auch hier in Deutschland, wo es sicher genügend Italiener, Spanier, Griechen ..... gibt, die niemals in ihrer Heimat gelebt haben, und trotzdem freizügig sind . Und ob die mit 2 Jahren von Rom, Madrid, oder Timbukto zugezogen sind, ändert ja wohl am Status nichts. Habe ich was übersehen ??

Diese Italiener, Spanier, Griechen... hatten ihren Wohnsitz bereits in der EU.
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Antwort #8 - 20.09.2007 um 13:30:30
 
maki schrieb am 20.09.2007 um 13:21:22:
Diese Italiener, Spanier, Griechen... hatten ihren Wohnsitz bereits in der EU.
Von Timbukto zugezogen !!! (Timbukto=EU ??) Wie schon geschrieben, meiner Meinung nach völlig egal. Im EU Recht wird immer nur von EU Bürgern gesprochen. Nicht wo die geboren sind, oder wo diese gelebt haben. Die Rechte werden an der Nationalität festgemacht ! Stell dir doch einfach das Beispiel einer völlig normalen Deutschen Familie vor, die zb. bis jetzt in Dubai gelebt hat. Das 2 Jährige Kind ist auch dort gebohren und hat Dubai nie verlassen. Jetzt bekommt der Vater einen Job in Spanien . Deiner Deffinition müsste das Kind also erstmal seinen Wohnsitz in Deutschland nehmen, um in Spanien Freizügig zu sein ??? Weil es ja noch nie einen Wohnsitz in Deutschland oder der EU hatte. Also das wäre mir neu !

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Antwort #9 - 20.09.2007 um 13:38:12
 
maki schrieb am 20.09.2007 um 13:21:22:
Diese Italiener, Spanier, Griechen... hatten ihren Wohnsitz bereits in der EU.

Und welche Auswirkung hat das auf die Freizügigkeit?

Wenn ich mir den Anwendungsbereich des FreizügG ansehe Zitat:
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.
, dann steht da was von Unionsbürgern ... aber nicht wo sie vorher ihren Wohnsitz hatten bzw. zu nehmen hatten...
Sorry, wär auch etwas schizophren, wenn ich einem EU- Bürger nebst desen Familienangehörigen die Einreise resp. Freizügigkeit versage, nur weil sie vorher nicht in einem EU- Staat gelebt haben ...

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Antwort #10 - 20.09.2007 um 13:45:52
 
Daddy schrieb am 20.09.2007 um 13:38:12:
Sorry, wär auch etwas schizophren, wenn ich einem EU- Bürger nebst desen Familienangehörigen die Einreise resp. Freizügigkeit versage, nur weil sie vorher nicht in einem EU- Staat gelebt haben ...
Was dann auf unseren Fall angewendet heissen würde : Es ist ganz egal welche Nationalität der Sohn hat. Da der Papa Östereicher ist, bekommt der Sohn auch die Freizügigkeit, wenn er sich in Deutschland anmeldet. (evt. eigenes FZV Verfahren) Und dann müsste auch für die Mutter ein FZV zum Kind genehmigt werden, wenn das Kind Freizügig ist. (Natürlich ist der Unterhalt und die KV sicherzustellen)

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Antwort #11 - 20.09.2007 um 15:47:11
 
Noahpapa schrieb am 20.09.2007 um 10:57:48:
Das haut mich vom Hocker.. Schockiert/Erstaunt
Du hast den Flug gebucht, aber die Unterlagen noch nicht fertig?



Ich hab den Flug schon vor Monaten gebucht, wie gesagt, ich wandere ja mit Sack und Pack ein. Was heisst hier fertig?! Meinem Wissensstand braucht ich keine ""Unterlagen", Brasilianer koennen ohne Visum zum "Kurzaufenthalt" rein, ich als Eu -Buerger brauche auch nichts. Und dort heiraten wir, dadurch BleibeR. Fertig.
Ehrlich gesagt kann ich mir nachwievor nicht vorstellen, was dagegen sprechen sollte (tut es aber wohl).
Hier habe ich permantes BleibeR schon alleine wegen meiner Tochter. Aber die Oesterreicher machen einem es nicht so einfach und geben ihr erst die Staatsbuergerschaft nach Heirat.

tomy schrieb am 20.09.2007 um 13:45:52:
Was dann auf unseren Fall angewendet heissen würde : Es ist ganz egal welche Nationalität der Sohn hat. Da der Papa Östereicher ist, bekommt der Sohn auch die Freizügigkeit, wenn er sich in Deutschland anmeldet. (evt. eigenes FZV Verfahren) Und dann müsste auch für die Mutter ein FZV zum Kind genehmigt werden, wenn das Kind Freizügig ist. (Natürlich ist der Unterhalt und die KV sicherzustellen)

Tom


Was heisst das jetzt konkret? Was ist ein FZV? Also, wenn ich mich in Deutschland melde, koennen die beiden mit FZV ein Bleiberecht erhalten? Trotz keine EU-Staatsbuergerschaft?
Was gegen daenische Heirat spricht habe ich auch nicht verstanden. Es ist so gut wie diesselben Papiere, die wir brauchen, es geht halt nur schneller und mit Touristenvisum. Die Heirat muss hier ja wg. EU-Recht anerkannt werden. Warum sollte sie dann wieder zurueckgeschickt werden (, um z.B. eine Familienzusammenfuerhungsvisum zu beantragen). Wer macht denn sowas? Eine Familie auseinanderzureissen, nur um ein paar Dokumente zu bekommen?!
Ich meine, wir sind seit Jahren zusammen und haben eine gemeinsame Tochter, wir haben keine Scheinehe und nichts...

6 Monate auf die oesterreicher zu warten ist ja noch schlimmer, als 10 Wochen auf die deutschen(Heiratsvisum). Nein, wir gehen mit unserem Flug, und versuchens. Es ist ja nicht nur der Flug, auch der Container, die Wohnung dort, hierbleiben ist gerade keine Alternative.

Natuerlich wars bloed was mit Logik zu versuchen, wir haetten uns da schon vor Monaten mal schlau machen koennen. Naja, jetzt isses so gelaufen... Kanns nicht aendern.. danke fuer die Hilfe.
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Antwort #12 - 20.09.2007 um 16:02:39
 
raybrasil schrieb am 20.09.2007 um 15:47:11:
Meinem Wissensstand braucht ich keine ""Unterlagen", (tut es aber wohl).

..... Späte Einsicht ????

raybrasil schrieb am 19.09.2007 um 05:50:30:
Hallo Leute,
mein Gehirn ist hier schon langsam gegrillt, so habe ich mich durchgesurft.

Kann man unter den Umständen nicht erwarten  Laut lachend

raybrasil schrieb am 20.09.2007 um 15:47:11:
Nein, wir gehen mit unserem Flug, und versuchens. Es ist ja nicht nur der Flug, auch der Container, die Wohnung dort, hierbleiben ist gerade keine Alternative.

Planung wäre ne Alternative gewesen. Nein, mit dem Kopf durch die Wand.

raybrasil schrieb am 20.09.2007 um 15:47:11:
Natuerlich wars bloed was mit Logik zu versuchen, wir haetten uns da schon vor Monaten mal schlau machen koennen. Naja, jetzt isses so gelaufen... Kanns nicht aendern.. danke fuer die Hilfe.


Hier zur Dänemark Heirat.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190283012/3#3

Hoffe nur, das die Familie den Stress, den Du ihnen zumuten willst heile übersteht.

FZV steht für Familienzusammenführung aber eben nicht für gemeinsamen Überkontinentalen Umzug.

raybrasil schrieb am 20.09.2007 um 15:47:11:
Wer macht denn sowas? Eine Familie auseinanderzureissen, nur um ein paar Dokumente zu bekommen?!
Ich meine, wir sind seit Jahren zusammen und haben eine gemeinsame Tochter, wir haben keine Scheinehe und nichts...


Unter Umständen bist DU es der grad so etwas macht.
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Antwort #13 - 20.09.2007 um 17:47:19
 
Noahpapa schrieb am 20.09.2007 um 16:02:39:
..... Späte Einsicht ????

Kann man unter den Umständen nicht erwarten  Laut lachend

Planung wäre ne Alternative gewesen. Nein, mit dem Kopf durch die Wand.


Hier zur Dänemark Heirat.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190283012/3#3

Hoffe nur, das die Familie den Stress, den Du ihnen zumuten willst heile übersteht.

FZV steht für Familienzusammenführung aber eben nicht für gemeinsamen Überkontinentalen Umzug.


Unter Umständen bist DU es der grad so etwas macht.


Für meinen Fall gibt es schlicht keine realistische Variante. Das Heiratsvisum zeigt sehr deutlich, dass es eben für den Fall gedacht ist, dass einer der Partner in Deutschland lebt (KV, Meldebescheinigung etc.. aus dem Ausland kaum zu beschaffen). Die Dokumente für sie sind gar nicht so das Problem, die sammeln wir gerade ein. Es sind meine, die unbeschaffbar sind. Z.B. der Abstammungsnachweis, den gibts halt nur im Geburts-Standesamt. In meinem Fall in München. Persönlich abholbar.

Sicher ist es peinlich, dass ich hier mit so einer Hauruck-Alarm-Aktion rüberkomme, ganz klar mein Fehler. Andererseits kann ich bei meinem Wissenstand nur sagen: Es wäre wohl sowieso auf diese "Lösung" herausgekommen. In Österreich wüsste ich gar nicht wo ich/wir bleiben sollte/n - das ist total unrealisistisch. Und die Dokumente, die die deutsche Vertretung aus Brasilia will sind quasi unmöglich zu beschaffen.

Sicher, ich würde auch lieber in Deutschland heiraten, wenn wir da sind, hätten wir ja auch alle Dokumente, mit Ausnahme des entsprechenden Visums. Aber es geht ja nunmal nicht.
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Antwort #14 - 20.09.2007 um 17:54:03
 
raybrasil schrieb am 20.09.2007 um 17:47:19:
Es sind meine, die unbeschaffbar sind. Z.B. der Abstammungsnachweis, den gibts halt nur im Geburts-Standesamt. In meinem Fall in München. Persönlich abholbar. 


Hast Du Dir meinen Post durchgelesen ?

Mach die Anmeldung beim Hauptstandesamt München, da hast Du gleich die Abstammungsurkunde "um die Ecke" und dann hängt es nur am österreichischen EFZ und der Befreiung vom EFZ Deiner Zukünftgen.

Änderung:
Hier noch ein Hinweis warum eine Eheschließung in Deutschland vorteilhafter ist: Sie benötigt für eine normale Einreise kein Visum , da Positiv-Staater. Du genießt als Österreicher die Segnungen des FreizügigG/ EU. Dann haltet  ihr Euch beide zunächst mal rechtmäßig in Deutschland auf. Wenn dann durch die Eheschließung ,in München bspw., ein Anspruch entstanden ist, kann sie ohne erneute Ausreise eine AE/ EU beantragen.


Grüße
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« Zuletzt geändert: 20.09.2007 um 18:47:14 von ronny »  

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