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Familienzusammenführung (Frau und Kinder) (Gelesen: 1.318 mal)
Anna2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.09.2007 um 02:10:18
 
Hallo,

heute war ein verzweifelter Mann bei mir. Er lernt seit über 8 Monaten hier Deutsch und muss noch 2. Dann will er eine Facharztausbildung machen. Die Botschaft seines Landes zahlt alles, auch für seine Familie. Nun hat die Ausländerbehörde die Familienzusammenführung agelehnt, vrlangt erst eine Berufserlaubnis. Warum? Es ist ganz sicher, dass er 5 Jahre bleibt und dass alles finanziert wird. Er hat 2 kleine Kinder, das ältere ist im Kindergarten. Der Vatr befürchtet, seine Kinder erkennen ihn nicht mehr und das macht ihn fertig.
Gibt es eine Möglichkeit ihm zu helfen?

LG, Anna
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 19.09.2007 um 07:17:00
 
Anna2 schrieb am 19.09.2007 um 02:10:18:
Es ist ganz sicher, dass er 5 Jahre bleibt

Hi,
ohne Details zu kennen, schwierig zu sagen. Aber es
drängt sich die Vermutung auf, dass der Aufenthalt
für ihn davon abhängig ist, dass er die Berufserlaubnis
vorlegt. Damit wäre die (vorläufige) Versagung des
Nachzuges nur logische Konsequenz.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tomy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.09.2007 um 09:52:46
 
Anna2 schrieb am 19.09.2007 um 02:10:18:
Nun hat die Ausländerbehörde die Familienzusammenführung agelehnt, vrlangt erst eine Berufserlaubnis. Warum? Es ist ganz sicher, dass er 5 Jahre bleibt und dass alles finanziert wird.
Eine Berufserlaubnis braucht er schon, um überhaupt als Arzt arbeiten zu können. Wo er die beantragen kann, findest du hier :

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109.3357.3366

Er braucht dazu :

Seinen Pass
Sein Diplom inklusive Testergebnisse
Eine Bescheinigung aus seiner Heimat, das er dort als Arzt tätig sein darf.
Ein Polizeiliches Führungszeugnis aus seiner Heimat, und aus Deutschland.
Abgeschlossenen Sprachtest mind. B2
Eine Ärztliche Bescheinigung das er als Arzt arbeiten kann. (Betriebsarzt Untersuchung)
Nachweis des kompletten ärztlichen Werdegangs.

Danach wird erstmal geprüft, ob das Studium dem Deutschen entspricht. Denn in vielen Ländern, lernt zb. ein Augenarzt oder ein Psychologe, nicht die komplette Medizinische Palette, so wie in Deutschland.

Wenn alles ok ist, bekommt er eine Zulassung nach § 10. Normalerweise 24 Monate. Soll die Facharztausbildung gemacht werden, kann auch sein, das nach 24 Monaten das 3 Staatsexamen nochmal gemacht werden muss, um die Erlaubnis auf 60 Monate zu verlängern. (Gleichwertigkeitsprüfung)

Es wird allerdings viel Schmu in dem Bereich gemacht. Viele Kliniken, haben nicht genügend Ärzte. Deshalb werden Ausländer unter dem Stichwort "Forschung" nach Deutschland geholt, und die AE dann immer wieder um 1 Jahr verlängert. Eine Facharztausbildung ist unter diesen Umständen meist nicht möglich, so das viele nach 1..2..3..4...5 Jahren, immer noch nichts in der Hand haben. Die arbeiten dann ohne Zulassung nach §10, oder mit der Einschränkunkung " Medizinische Tätigkeit nur zu Forschungszwecken unter Anleitung von Approbierten Ärzten" erlaubt . Das läst sich später meist auch nicht auf den Facharzt anrechnen.

Wenn also alles in korrekten Bahen abläuft, sollte eine Berufserlaubnis nicht das große Problem sein. Ist es doch ein Problem, könnte es sein, das es an der Klinik liegt, die vielleicht nur einen billigen Arzt sucht, und ihn unter den falschen Veraussetzungen angemeldet hat.

Anna2 schrieb am 19.09.2007 um 02:10:18:
Hallo, Die Botschaft seines Landes zahlt alles, auch für seine Familie.


Auch das macht mich stuzig ! Warum sollten die was zahlen. Als Assi, bekommt er z.Z. laut Marburger Bund Tabelle, mindestens 3200 EU brutto, im Monat. Das sollte wohl locker reichen, um das Leben zu finanzieren. (Auch in der Ausbildung zum Facharzt wird Lohn gezahlt !) Wenn er nichts, oder deutlich weniger bekommt, ist es garantiert wieder so ein Modell, um an billige Ärzte zu kommen und nicht seriös !

Tom
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Anna2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.09.2007 um 23:27:37
 
Hallo Tom,

ganz herzlichen Dank für Deine Antwort. Sie ist eine große Hilfe, da echt sehr informativ auch für ihn. Seine Botschaft zahlt die Lebenskosten für ihn und die Familie, der Mann (Libyer) sagte, er bekomme das Geld als Siipendium. Das, was Du geschrieben hast, werde ich mal abchecken bei seiner Klinik, von der er eine Zusage hat. Ich wusste nicht, dass er eigentlich verdienen müsste.
Vielleicht sollte er erst mal überlegen, ob dieses Ausbildungsangebot wirklich das ist, was er sich vorgestellt hat.
Die Papiere hat er alle, es fehlt also die Untersuchtung und noch 1 bis 2 Monate Sprachkurs.

LG, Anna
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