Hallo an ALLE!!
Ich habe bereits viele eurer Beiträge durchblättert, konnte aber keinen ähnlichen Fall finden.
Somit bitte ich euch, auf meinen persönlichen Beitrag hin, zu helfen.
Es besteht folgende Situation:
Ich bin Unternehmer (ca. 20 Mitarbeiter) - 22 Jahre alt.
Nun habe ich meine langjährige Freundin (19 Jahre) endlich geheiratet um die Fernbeziehung aufzugeben. (also um für immer mit Ihr zusammen zu sein)
Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz gibt es folgende Ausnahme, die den Nachweis von Deutschkenntnissen nicht erfordert.
Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.
"Ein Hochschulabschluss ist leider nicht vorhanden!"
So!!
Meine "schon" Ehefrau (Heirat in Dänemark im August 07) wird sofort nach Einreise in die BRD einer "unbefristeten Erwerbstätigkeit in meinem Unternehmen" nachkommen.
Brutto 1750,00 €
Auch wurde Sie bereits in einem "privatfinanzierten" Integrationskurs angemeldet.
Jetzt meine Frage:
Würde in diesem Fall diese Ausnahme Geltung finden??
Nach 4 § Integrationskursverordnung besteht bei denjenigen "geringer Integrationsbedarf", die sich ohne staatliche Hilfe in der BRD integrieren werden.
Ich danke euch bereits jetzt für eure Hilfe.