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!!! Fällt das unter "geringer Integrationsbedarf" ??? (Gelesen: 3.213 mal)
ulmereugen
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Zeige den Link zu diesem Beitrag !!! Fällt das unter "geringer Integrationsbedarf" ???
18.09.2007 um 17:11:39
 
Hallo an ALLE!!

Ich habe bereits viele eurer Beiträge durchblättert, konnte aber keinen ähnlichen Fall finden.

Somit bitte ich euch, auf meinen persönlichen Beitrag hin, zu helfen.

Es besteht folgende Situation:

Ich bin Unternehmer (ca. 20 Mitarbeiter) - 22 Jahre alt.
Nun habe ich meine langjährige Freundin (19 Jahre) endlich geheiratet um die Fernbeziehung aufzugeben. (also um für immer mit Ihr zusammen zu sein)  Smiley

Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz gibt es folgende Ausnahme, die den Nachweis von Deutschkenntnissen nicht erfordert.

Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.

"Ein Hochschulabschluss ist leider nicht vorhanden!"

So!!

Meine "schon" Ehefrau (Heirat in Dänemark im August 07) wird sofort nach Einreise in die BRD einer "unbefristeten Erwerbstätigkeit in meinem Unternehmen" nachkommen.
Brutto 1750,00 €

Auch wurde Sie bereits in einem "privatfinanzierten" Integrationskurs angemeldet.

Jetzt meine Frage:

Würde in diesem Fall diese Ausnahme Geltung finden??

Nach 4 § Integrationskursverordnung besteht bei denjenigen "geringer Integrationsbedarf", die sich ohne staatliche Hilfe in der BRD integrieren werden.


Ich danke euch bereits jetzt für eure Hilfe.
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Zeppelin
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Antwort #1 - 18.09.2007 um 17:21:35
 
Ich würde mal sagen, das kommt relativ stark darauf an, wie gut ihr argumentieren und den geringen Intergationsbedarf plausibel machen könnt.

Nachfrage: Aus welchem Staat kommt Deine Frau? Was für eine Tätigkeit soll sie ausüben (inhaltlich gemeint?)
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ulmereugen
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Antwort #2 - 18.09.2007 um 17:22:52
 
Hallo!!

Sie wird als Büroangestellte (Export) eingestellt und kommt aus Kasachstan
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ulmereugen
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Antwort #3 - 18.09.2007 um 18:32:17
 
Zusatz:

Wäre die Argumentation nicht ausreichend, dass Sie sofort nach Einreise Sozialabgaben an den Staat leisten wird (wirtschaftlich unabhängig) und durch den "privatfinanzierten" Kurs die Kultur- bzw. Gesellschaftsordnung lernt?

Das zeigt doch völlige Unabhängigkeit (Erwerbstätigkeit) und Integrationsbereitschaft (selbst bezahlter) Integrationskurs?

oder sehe ich das falsch??

Ich bin selbst aus Kasachstan und kann wohl, ohne überheblich zu klingen, sagen dass ich mich in der BRD mehr als "ganz" integriert habe.

Wäre das Argument

- wir benötigen diese Person schnellstmöglich im Unternehmen

angebracht?


Also wenn bei sofortiger Erwerbstätigkeit und selbst bezahlten Integrationskurs kein geringer Integrationsbedarf besteht, dann weiß ich auch nicht…..
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ronny
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Antwort #4 - 18.09.2007 um 18:34:52
 
Hallo,

Du bist Dir schon im Klaren darüber, dass sie um ein "richtiges" Visum zur Familienzusammenführung (beantragt in Kasachstan) nicht herumkommen wird ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ulmereugen
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Antwort #5 - 18.09.2007 um 18:42:09
 
das wird Sie auch beantragen.

Es geht ja nur um die Ausnahmeregelugen.

Laut meinen Informationen wird dieser Satz:

geringer Integrationsbedarf in der Integrationsverordnung erläutert.

In der Verordnung heißt es:

die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche,gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.


Meine Frage ist nur: das ist doch in meinem Posting der Fall?

Ich kenne mich da nicht so gut aus und wollte deshalb um Rat bitten....


Änderung:
Ich fürge dein Folgepost hier ein     Tippi


Zusatz: (sorry)

im Klartext heißt es doch

Ist man bereit sich zu Integrieren, ohne das der Staat dafür aufkommen muss und hat man bereits eine Arbeit (Unabhängig vom Staat), so kann man von einem "geringen Integrationsbedarf" ausgehen

oder sehe ich das falsch?...

Danke für eure Hilfe

[hint]Auch du kannst innerhalb von 15 Minuten dein abgegebenes
Post ändern und ergänzen.  Mache bitte von dieser Möglich-
keit Gebrauch.      Tippi[/hint]
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« Zuletzt geändert: 18.09.2007 um 19:32:53 von Tippi »  
 
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Antwort #6 - 18.09.2007 um 18:51:52
 
ulmereugen schrieb am 18.09.2007 um 18:32:17:
Zusatz:

Wäre die Argumentation nicht ausreichend, dass Sie sofort nach Einreise Sozialabgaben an den Staat leisten wird (wirtschaftlich unabhängig) und durch den "privatfinanzierten" Kurs die Kultur- bzw. Gesellschaftsordnung lernt?

Das zeigt doch völlige Unabhängigkeit (Erwerbstätigkeit) und Integrationsbereitschaft (selbst bezahlter) Integrationskurs?

oder sehe ich das falsch??

Ich bin selbst aus Kasachstan und kann wohl, ohne überheblich zu klingen, sagen dass ich mich in der BRD mehr als "ganz" integriert habe.

Wäre das Argument

- wir benötigen diese Person schnellstmöglich im Unternehmen angebracht?

Also wenn bei sofortiger Erwerbstätigkeit und selbst bezahlten Integrationskurs kein geringer Integrationsbedarf besteht, dann weiß ich auch nicht…..

Ich würde all diese Faktoren schriftlich zusammenfassen und als Anhang zu dem Antrag auf das FZF-Visum beifügen.

Parallel oder schon jetzt solltest Du kontakt zu Eurer ABH aufnehmen und dort auch die Einstellungszusage bzw. den womöglich bereits abgeschlossenen Vorvertrag für einen Arbeitsvertrag beifügen, ebenso wie die Anmeldebescheinigung für den "Integrationskurs" - vermutlich eher ein Sprachkurs, Wohnraumnachweis, ggf. auch letzten Geschäftsabschluss Deiner Firma bzw. den entspr. Steuerbescheid etc.

evtl. kannst Du so erreichen, dass die ABH schon mal in Eurer Sache tätig wird und dem Konsulat somit zeitnah ihre Sicht auf die Dinge mittelen.

Kurzum: Was Du hier postest, solltest Du den beteiligten Stellen mitteilen und musst halt abwarten, was dabei herauskommt.

Z.
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ulmereugen
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Antwort #7 - 18.09.2007 um 18:54:19
 
Das werde ich machen.

Ich finde dieses Forum einfach nur Klasse!!

Schon die Informationen über die Heirat in Dänemark habe ich von euch!!

Echt Klasse!!!!

macht weiter so.....
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Antwort #8 - 18.09.2007 um 18:55:29
 
ulmereugen schrieb am 18.09.2007 um 18:44:31:
oder sehe ich das falsch?... 

Ja, dass siehst du IMHO falsch.

Mit Hochschulabschluss ist es schon schwer, ohne sehe ich da keine Möglichkeit, aber dass ist nur meine bescheidene Meinung als Laie.

Gruß,

maki
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Muleta
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Antwort #9 - 18.09.2007 um 19:06:58
 
maki schrieb am 18.09.2007 um 18:55:29:

Ja, dass siehst du IMHO falsch.

Mit Hochschulabschluss ist es schon schwer,


mit Hochschulabschluss ist es glasklar - sofern das in der Praxis derzeit noch "schwer" sein sollte, dürfte sich bei den zuständigen Stellen in Kürze ein Lerneffekt Dank Nachhilfe aus Berlin einstellen.

Zitat:
ohne sehe ich da keine Möglichkeit,


die Argumentation von ulmereugen finde ich ziemlich überzeugend. Nur wird DAS wohl in der Praxis nicht ohne Gericht funktionieren.

Muleta
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ulmereugen
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Antwort #10 - 18.09.2007 um 19:19:15
 
Also ich denke, dass jeder Sachbearbeiter einer Ausländerbehörde in einem solchen Fall doch eindeutig einen "geringen Integrationsbedarf" sehen muss.

Sonst kann man diese Sonderregelung auch gleich aus dem Gesetz nehmen.

- Also wenn man alles selbst bezahlt und monatlich auch noch Sozialabgaben leistet?!

(ein Visum "muss" erteilt" werden)

Von Scheinehe wird nach Vorlage in unserem Fall wohl kaum einer ausgehen können.

Sollten Deutschkenntnisse erforderlich sein, so werden von meiner Ehefrau eben 5-6 Monate keine Sozialabgaben geleistet (durch Arbeitsaufnahme).

Das kann wohl nicht im Interesse eines Sachbearbeiters sein.


Das würde auch gegen das Gesetz verstoßen, da hier eigentlich eine eindeutige Regelung vorliegt, was die Bedeutung "geringer Integrationsbedarf" betrifft.

Es steht ja ganz klar geschrieben, dass man sich ohne "staatliche Hilfe" integrieren kann. und will


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Anna2
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Antwort #11 - 23.09.2007 um 11:05:30
 
Hallo,
ich nehme mal diesen Fred, weil das Thema das gleiche ist.

Wenn man mit "geringem Intgrationsbedarf" argumentieren will, sollte man da zur Formulierung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung lieber sofort einen Anwalt nehmen?
Das riet mir das "Infotelefon" vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber ich bin mir nicht sicher, ob das Ausländeramt und die Botschaft sich dann nicht angegriffen fühlen. Empfiehlt sich das also oder wäre es mit kanonen auf Spatzen geschossen?

LG, Anna
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