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"rechtmäßiger Aufenthalt" ab wann? (Gelesen: 772 mal)
Bastian
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Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag "rechtmäßiger Aufenthalt" ab wann?
18.09.2007 um 12:38:44
 
Hallo!

Meine Frau hat heute ihre Einbürgerung beantragt. Wir sind davon ausgegangen, dass sie im Dezember die Anforderungen erfüllen wird, weil sie dann 3 Jahre in Deutschland ist und wir über 2 Jahre verheiratet.

Die Sachbearbeiterin hat uns allerdings gesagt, dass die Zeit vor der Heirat (16.12.04 bis 16.03.05, in der sie als Touristin in Deutschland war) nicht angerechnet werden kann, weil ihr Aufenthalt nicht "rechtmäßig" war.  Schockiert/Erstaunt Erst nach der Heirat, ab 16.03.05, hat sie einen Aufenthaltstitel bekommen.

Bei der Beratung in der Ausländerbehörde hatten wir es so verstanden, dass die Zeit mit angerechnet würde. Die Dame, die uns beraten hat, hat sich den Reisepass meiner Frau auch genau angesehen...

Bringt es irgendwas, die Meldebescheinigung aus der Zeit vor der Hochzeit mit einzureichen? (Damals wohnten wir noch in einer anderen Stadt.)

Vielen Dank schonmal, ich hoffe, Ihr könnt uns helfen Zwinkernd

Bastian
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 18.09.2007 um 12:53:10
 
Hi,
der Aufenthalt vor der Eheschließung bzw. der
Erteilung der AE war zwar rechtmäßig, aber er
gehört nicht zu den anrechenbaren Zeiten. Durch
verwurschtelte Hinweise kommen wir zur Ziff.
4.3.1.2 der StAG-VwV, dort kann man es erlesen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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