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Sohn meines niger.Ehemannes nach Deutschl.holen/2. Anlauf (Gelesen: 5.773 mal)
ourson
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18.09.2007 um 11:17:25
 
Endlich komme ich dazu, mich mit dieser Frage noch einmal bei euch zu melden und Hilfe zu erbitten. Vor 1 Jahr hatte ich bereits erstmals hierzu gepostet http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157370038/30 hoffe, ich habe richtig zitiert. Bekam damals gute Anregungen; der thread wurde dann (berechtigterweise aus gestimmtem Grund) geschlossen. Leider hatte ich damals aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Zeit/Gelegenheit, mich zu melden. Außerdem kam eine andere Überlegung meines Mannes dazwischen (Feb.07), ob es nicht sinnvoller sei, die Änderung seines Namens (aus religiösen Gründen) http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172056271/0#0vor dem Herzug des Jungen anzugehen. Diese Planung ist mittlerweile etwas in den Hintergrund gerückt, weil aufwändiger als gedacht, und der große Wunsch, seinen Sohn zu uns zu holen, hat Vorrang.

Habe jetzt von der hiesigen ABH erfahren, dass   n u r   über die Deutsche Botschaft in Nigeria zu erfahren sei,  w e l c h e  Unterlagen genau mein Mann für seinen Sohn und die Familienzusammenführung (Vater-Sohn ) benötigt.  Denn diese Unterlagen sind ja die Voraussetzung dafür, dass mein Mann für seinen Sohn einen Antrag auf Familienzusammenführungin Nigeria stellen kann...

Im Internet habe ich zwar die Telefon-Nummer zur Dt.Botschaft der BRD  - Außenstelle Lagos gefunden (00234-1)2611173) und auch die Öffnungszeiten bzw, Zeiten für Visa-Antragsteller.. Allerdings auch Hinweise, dass es tagelanger Versuche bedarf, bis man einen Telefon-Kontakt herstellen könne.
Da ich nun nicht sicher bin,   w a s    GENAU  ich von dort anfordern soll (ABH gab keine weitere Infos), erbitte ich euren Rat, damit ein Telefonanruf Sinn macht.

Ich hoffe, ich konnte mich klar genug ausdrücken.
Da mein Mann und ich damals (2005) hier in Deutschland (ich bin Deutsche) geheiratet hatten, ist es mir der Kontakt zur Dt. Botschaft in Nig. eher suspekt, da ich aus einem nigerianischen Forum viel über negative Kontakte in Erinnerung habe... aus verschiedenen Gründen möchte ich auch ungern in jenem Forum nachfragen...  h i e r   sind mehr Ansprechpartner für solch konkrete Fragen, habe ich festgestellt.

Freundliche Grüße von
ourson
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Noahpapa
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Antwort #1 - 18.09.2007 um 11:24:23
 
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ourson
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Antwort #2 - 18.09.2007 um 12:45:36
 
Hallo, Noahpapa,
danke für den Link (wie jetzt..ihr seid "Nachbarn" -- in Nigeria?*grübel*)

Habe mich runter und rauf gelesen. Finde aber nichts, wo ich mit MEINEM Anliegen einhaken könnte.
(Die ähnliche Seite für Lagos kannte ich bereits bzw. hatte sie bevorzugt die letzten Tage durchgesehen; in Lagos wohnen die Angehörigen meines Mannes, so dass ich eher an diese Stadt dachte, betreffend der künftigen Abwicklung des Anliegens)

Ich versuche es nochmal, vielleicht konkreter:

Was für ein "Formular" (????) bräuchten wir (mein Mann) von der Dt.Botschaft in Nigeria, um den in Nigeria lebenden Sohn (Halbwaise) meine nigerianischen Ehemanns zu uns nach Deutschland in unsere Familie zu holen. Wir sind seit 2005 verheiratet.

LG
ourson

Änderung:
Ich füge hier mal dein Folgepost ein ...         Tippi


oh jeh, sorry.... Griesgrämig
Habe gerade eine Menge Hinweise entdeckt.
War vorhin zu schnell..
Bis dann.
Geh mal lesen............................... Schockiert/Erstaunt


Auch für dich einen

[hint]Änderungen oder Ergänzungen nach dem Absenden sind inner-
halb von 15 Minuten möglich.         Tippi[/hint]
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« Zuletzt geändert: 18.09.2007 um 13:54:32 von Tippi »  
 
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ourson
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Antwort #3 - 18.09.2007 um 14:00:02
 
aus: Stand: Juli 2007
Merkblatt für den Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung
Kindernachzug

2. Überprüfungsverfahren
2.1. Mitwirkungspflicht
Der Antragsteller / die Antragstellerin ist gemäß AufenthG verpflichtet, 1.geeignete Nachweise zu den
persönlichen Verhältnissen (zur Identität und Familienstand) unverzüglich beizubringen. Diese Nachweise
können durch Personenstandsurkunden oder sonstige persönliche Unterlagen erbracht werden.

2.2. Verfahrensablauf
Nach dem vollständigen Eingang der notwendigen Unterlagen, werden diese zunächst von der Botschaft
bewertet und samt Antrag an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Botschaft leitet mit dem Einverständnis
des Antragstellers unter Voraussetzung der Zustimmung der Ausländerbehörde das Überprüfungsverfahren ein,
sofern die Überprüfungsgebühr vom Antragsteller eingezahlt wurde.
Liegt die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumserteilung vor und es besteht auch von Seiten der
Botschaft kein Klärungsbedarf, wird das Visum von der Botschaft erteilt.
2.Zur Beschleunigung des Visumverfahrens wird nahe gelegt, sich bereits frühzeitig mit der zuständigen
Ausländerbehörde in Deutschland in Verbindung zu setzen. Vom Ergebnis der Überprüfung und dem Ermessen
der Ausländerbehörde hängt ab, ob noch weitere Unterlagen und Angaben angefordert werden und eine weitere
Überprüfung erfolgt.


In dem zitierten Text habe ich 2 Passagen hervorgehoben, zu denen ich fragen wollte, wie das genau zu verstehen ist.
Vielleicht stelle ich mich etwas ungeschickt an, aber ich möchte wirklich, dass wir die erforderlichen Unterlagen vollständig zusammen bringen.

zu 1.Welche Unterlagen sind da gemeint und wem zu unterbreiten?
zu 2.Was heißt das im Detail?  Überprüfung? Ermessen? Was sollen wir wo anfragen?

Ich bitte um Erklärung, falls möglich..
Vielen Dank.

LG
ourson
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Antwort #4 - 18.09.2007 um 14:10:16
 
zu 1.
Vorlage der Originaldokumente mit Übersetzung über Identität und Familienstand
(Geburtsurkunde , Vaterschaftsanerkennung etc.) bei der dt. Botschaft

zu 2.
Info an ABH, dass Viosumantrag gestellt werden wird und Angabe der Personalien, da polizeiliche Überprüfungen der Person erfolgen


DC
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Noahpapa
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Antwort #5 - 18.09.2007 um 14:11:22
 
ourson schrieb am 18.09.2007 um 14:00:02:
zu 1.Welche Unterlagen sind da gemeint und wem zu unterbreiten?
zu 2.Was heißt das im Detail?  Überprüfung? Ermessen? Was sollen wir wo anfragen?


Personenstandsurkunden sind z.B. Geburtsurkunde (ist er wirklich der Sohn?) + Reisepass, Sterbeurkunde der Mutter usw
diese müssen der Deutschen Botschaft bei Antrag vorgelegt werden. Genaue Vorgehensweise bitte in Abuja eruieren, da es unterschiedlich gehandhabt wird.
Weitere Überprüfung wird meistens die Vertrauensanwaltliche Untersuchung benannt. Hierzu muss der Sohn (mit Custodian) falls noch nicht 18 alle Unterlagen zum Vertrauensanwalt bringen und dort wirde eine intensive Untersuchung gemacht. Nigeria gehört leider zu den Ländern, wo Urkunden schön sind, aber nicht unbedingt inhaltlich korrekt. Zwinkernd

Wichtigster Schritt 1. Kontakt zur Botschaft in Abuja (per Email) und dort deren Vorgehensweise erfragen.


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Antwort #6 - 18.09.2007 um 14:12:06
 
Zitat:
zu 2.
Info an ABH, dass Viosumantrag gestellt werden wird und Angabe der Personalien, da polizeiliche Überprüfungen der Person erfolgen 

Hi,
wer wird von der ABH "polizeilich" überprüft?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 18.09.2007 um 14:16:23
 
Mick schrieb am 18.09.2007 um 14:12:06:
wer wird von der ABH "polizeilich" überprüft? 


Wir senden Anfragen an die Polizei über laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren vor Einreise eines Ausländers. Weiter werden BZR-Auszüge
angefordert. Machst Du das nicht ?

Zeitaufwand insgesamt zwischen 4-6 Wochen. Dies läßt sich dem Hinweis der Botschaft nach verkürzen, in dem man bereits vor Antragstellung der ABH mitteilt, dass
ein Ausländer einen Antrag stellen wird.  Zwinkernd


DC
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Antwort #8 - 18.09.2007 um 14:36:19
 
Zitat:
Wir senden Anfragen an die Polizei über laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren vor Einreise eines Ausländers. Weiter werden BZR-Auszüge angefordert. Machst Du das nicht ? 

Hi,

ich hatte die Sicherheitsabfragen im Kopf, die ja
von der Auslandsvertretung durchgeführt werden.

Nein, in Visa-Angelegenheiten fordern wir in der
Regel keine BZR-Auskunft an. Hast Du da schonmal
einen Treffer gehabt, ohne das die Person im AZR
erfasst war? Erscheint nicht einleuchtend, denn
wenn mal ein Straf- oder Ermittlungsverfahren in
D. war, dann hätten die Ermittlungsbehörden die
zuständige ABH informieren müssen. Weiter gesponnen
bedeutet dieses, dass dann auch - so erforderlich -
Maßnahmen getroffen wurden, die dann dadurch
ersichtlich werden, dass ein AZR-Eintrag besteht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Noahpapa
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Antwort #9 - 18.09.2007 um 15:28:20
 
Ich möchte dir diese NOTWENDIGE
Info nicht vorenthalten, kann ja sein, dass Du diese nicht sofort selbst gefunden hast.

Ist selbst erklärend.
http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/U...

Gute Info auch mit allen Preisen.

Viel Glück und GEDULD
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Antwort #10 - 18.09.2007 um 19:51:44
 
Vielen Dank für die ausführlichen Infos.
(auch an @Tippi re. Korrektur eines unnötigen Beitrages. Werde in Zukunft darauf achten!)

Re.1ist es mir JETZT klarer. Dachte, es beträfe die Situation meines Mannes, also ihn als Antragsteller unentschlossen

Gemäß Noahpapa:Wichtigster Schritt 1. Kontakt zur Botschaft in Abuja (per Email) und dort deren Vorgehensweise erfragen.
-- Wie ist das genau zu verstehen? Extra anfragen? Oder gilt das Formblatt auf der Botschaft-Page Merkblatt für den Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung
Kindernachzug
?? Nicht, dass ich da was durcheinander bringe oder vergesse...
Sorry für meine vielen Fragen..

Re 2Gemäß DC:Info an ABH, dass Visumantrag gestellt werden wird und Angabe der Personalien, da polizeiliche Überprüfungen der Person erfolgen  
Gerne teilen wir der ABH mit, dass wir einen Visumsantrag für seinen Sohn stellen wollen.

polizeiliche Überprüfungen der Person ?? Jetzt weiß ich nicht, ist damit die Überprüfung des Jungen gemeint, der hierher kommen soll? Oder des "Antragstellers"?
(Nun, in beiden Fällen gäbe es keine Probleme, aber -im Falle des Jungen in Nigeria wäre das ja wohl ein anderer Vorgehensweg als hier bei uns. Und nur HIER wäre eine zusätzliche ZEIT-Spanne vonnöten..
Was stimmt nun?

Was das zuletzt genannte Merkblatt angeht (von Noahpapa) re."Überprüfung nigerianischer Urkunden im Amtshilfeverfahren in N igeria vom 1.8.07" --- gibt es das irgendwo in Englisch? MEINE Übersetzung wäre nicht so vollkommen..

Am Wochenende kann ich alles mit meinem Mann besprechen 
Falls mir jemand meine obigen Fragen beantworten kann, wäre ich sehr dankbar.

Etwas Licht sehe ich schon... obwohl noch einiges unklar ist.. aber: Ein Schritt nach dem anderen. Smiley

LG
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Antwort #11 - 18.09.2007 um 20:14:28
 
ourson schrieb am 18.09.2007 um 19:51:44:
Was das zuletzt genannte Merkblatt angeht (von Noahpapa) re."Überprüfung nigerianischer Urkunden im Amtshilfeverfahren in N igeria vom 1.8.07" --- gibt es das irgendwo in Englisch? 


http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/V...
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Antwort #12 - 18.09.2007 um 20:16:15
 
Merkblatt sollte schon zählen, aber ab und an sind die Webmaster nicht so schnell mit dem updaten. Deswegen besser Freundliche Email mit dem Anliegen und was schon alles vorbereitet wird von Euch.


Englisch gibts hier:
http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/V...

Und Antragsteller ist der Sohn.

Und hier gibt's alles in englisch
http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/D...

Polizei Report: = Criminal Check vom Sohn in Nigeria. 

Zeitspanne vom kompletten Antrag bis zur eventuellen Visa Austellung etwa 6-8 Monate. Alles was schneller ist, ist ein kleines Wunder.
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Antwort #13 - 19.09.2007 um 08:06:52
 
.. habe mir die Infos ausgedruckt.
Sobald ich noch Fragen habe, melde ich mich wieder.
Smiley Vielen Dank für alles

lg
ourson
-------------------------------------------------------------
oups - dachte, ich könnte erstmal Ruhe geben...
jetzt nagt noch immer eine Frage an mir - finde leider auch keinen Hinweis, wie ich mich schlau machen könnte:

[glow=yellow,4]Wichtigster Schritt 1. Kontakt zur Botschaft in Abuja (per Email) und dort deren Vorgehensweise erfragen [/glow]

Wie ist das gemeint?? Finde keine entsprechende Hinweise in http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/D...

Gruß
ourson ... Traurig
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Antwort #14 - 19.09.2007 um 12:08:44
 
ourson schrieb am 19.09.2007 um 08:06:52:
jetzt nagt noch immer eine Frage an mir - finde leider auch keinen Hinweis, wie ich mich schlau machen könnte:
[glow=yellow,4]Wichtigster Schritt 1. Kontakt zur Botschaft in Abuja (per Email) und dort deren Vorgehensweise erfragen [/glow]
Wie ist das gemeint?? Finde keine entsprechende Hinweise in http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/D...


Weil:

Noahpapa schrieb am 18.09.2007 um 20:16:15:
Merkblatt sollte schon zählen, aber ab und an sind die Webmaster nicht so schnell mit dem updaten. Deswegen besser Freundliche Email mit dem Anliegen und was schon alles vorbereitet wird von Euch.



Am Ende der Fahnenstange ist auch kein Schild Bitte nicht weiter klettern. Hier ist das Ende.  Zwinkernd
Just common sense. Informiere die, mir denen Du zu tun haben wirst.


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