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Visum Familienzusammenführung, One-way? (Gelesen: 4.044 mal)
cyrano
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18.09.2007 um 10:28:46
 
Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen bin ich mit meiner Frau eingereist. Sie hat ein Visum zur Familienzusammenführung. Wir haben sie gestern beim Bürgerbüro angemeldet und haben auch ein Termin für den AE-Antrag vereinbart. Diese ist in ca. 4 Wochen. Leider habe ich über die Suche nichts zu diesem Thema finden können.

Deshalb hätte ich hierzu zwei Fragen:
- Ist dieses Visum auch für das EU-Ausland gültig zwecks Kurztrip nach Frankreich?
- Ist dieses Visum nur zur Einreise, also One-way oder könnten wir für ein Wochenende Aus- und Einreisen? (Wochenendbesuch der Eltern zum Feiertag in die Türkei).
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madness
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Antwort #1 - 18.09.2007 um 10:50:42
 
Hallo,

was steht denn in der Zeile "Gültig für" ?????
Normalerweise bei FZF Zusammenführung steht Deutschland drin !!!
Oder steht Schengener Staaten drin, was ich mir nicht vorstellen kann
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Noahpapa
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Antwort #2 - 18.09.2007 um 10:51:16
 
Ich kann von hier nicht in den Pass sehen:
Aber falls es ein Visa D ist (nationales Visa) ist es nur für Deutschland gültig. Bereisen der anderen Schengen Staaten ist hiermit nicht möglich. Im Normalfall ist es mit einer einfachen Einreise ausgestellt. Also eine Ausreise aus D würde bedeuten keine Wiedereinreise Möglichkeit mit diesem Visa.

falls es ein Visa C + mehrfache Einreise sein sollte, kannst Du im Schengen Raum Ein und Ausreisen wie du es magst.

Ansonsten schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Visum
und finde es heraus was in dem Pass ist.
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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cyrano
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Antwort #3 - 18.09.2007 um 10:55:45
 
Ok, ich sollte wohl erst nochmal nachschauen. Dachte diese Art von Visa wäre einheitlich. Danke für eure Antworten  Smiley
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Einbeck
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Antwort #4 - 18.09.2007 um 13:46:45
 
Ein D Visa (gültig für Deutschland) für Familienzusammenführung ist ein nationales Visa, dies berechtigt zur Einreise nach Deutschland und zur Durchreise durch Schengener Staaten auf dem Weg nach Deutschland.
Mit D Visa kannst Du keinen Urlaub in den anderen Schengener Staaten machen.

Mit der deutschen AE  (von der ABH erteilt) ein schengenweit anerkannter Aufenthaltstitel kann Sie dann im Urlaub reisen (schengener Staaten und Staaten die dt. AE anerkennen)  ohne Visa.

Findest hier im Forum viele Infos dazu.
Visapflicht ist auch abhängig von Staatsangehörigkeit und Pass.

Zur Zahl der Einreise, die erlaubte Anzahl ist im Visaetikett vermerkt, 1  oder 2 oder mult. einfach mal nachschauen.
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cyrano
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Antwort #5 - 28.09.2007 um 09:36:25
 
Hallo zusammen,

ich habe nachgesehen. Sie hat ein nationales Visa und diese ist nur für die Einreise gültig (Anzahl der Einreisen: 01).

Nun hätte ich noch eine kurze Frage. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, bekommt sie die AE gleich bei der Antragstellung oder dauert das noch etwas?
Die Frage ist wie vorher erwähnt zwecks Urlaubsplanung (WE-Kurztrip).
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jetflyer
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Antwort #6 - 28.09.2007 um 09:45:56
 
Bei uns gab es die AE innerhalb von 30 Minuten
Antrag ausfüllen, biometrische Passbilder abgeben, I-Kurs Verpflichtung/Berechtigung unterschreiben , Kleber im Pass.. feddich..

Viele Grüße
Jetflyer

PS Offenbar werde die FZF Visa unterschiedllich in den ausländischen Konsulaten "eingeklebt"..
Bei uns war es:
" Visum zur FZF, Aufenthaltsanzeige nach Einreise erforderlich, Hybrid Typ C+D Multiple entries"
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cyrano
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Antwort #7 - 28.09.2007 um 10:14:45
 
Super, vielen Dank für Info  Durchgedreht
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