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FzF abgelehnt-wie weit reicht Behördenwillkür (Gelesen: 5.652 mal)
andromeda33
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Beiträge: 46
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF abgelehnt-wie weit reicht Behördenwillkür
Antwort #15 - 29.11.2007 um 20:04:00
 
Danke Thom,
das ist doch schon mal ein Ansatz.
11 Monate Verfahrensdauer denke ich mal sind schon recht lang und für meine Familie eine echte Belastung.
Das Problem ist ja auch hauptsächlich das ich meine Kinder immer allein bei meiner Freundin lassen muss wenn ich zu meinem Mann fliege und die leiden natürlich unter der Trennung sehr und unser Familienleben hat darunter schon erheblich gelitten, wie schlechtere Noten in der Schule, patzigeres Verhalten meines Sohnes usw....
Könnten das auch Gründe sein das Verfahren zu beschleunigen?
Ich mein die Familie soll ja geschützt werden und nicht kaputt gemacht und das sollte doch von vorangigem Interesse sein.
Da du in der Flüchtlingshilfe arbeitest hast du da sicher schon einiges an Erfahrungen und kannst mir ein paar Tips geben.
Das mit dem Zitat hast du glaub ich falsch verstanden, sie meinte nicht meine Aussage in bezug auf meine Familie/Kinder; sondern das ich einen Ausländer geheiratet habe hab ich mir selbst ausgesucht und somit meine Situation.....als wenn man Gefühle kontrollieren könnte.
Hast du noch ein paar Ansätze was eine Dringlichkeit sein könnte?
Was meinst du mit einem Unterstützungsbedarf?
Finanziell? Er für mich oder ich für ihn?
Also wir sind beide nicht reich aber zum Leben reichts halt.
Aber musste auch vor 3 Monaten einen guten Job ausschlagen weil die Betreuung meiner Tochter nicht sichergestellt war...das in etwa?
Aber er ist nicht der leibliche Vater....
Ich hoffe ihr könnt mir da noch ein paar Tips geben die wir im Gericht für eine Beschleunigung angeben können.
Bin echt froh das es dieses Forum gibt und wie viel ihr mir schon geholfen habt in den letzten 11 Monaten, manchmal wusste ich echt nicht mehr weiter.
Danke und meinen Respekt an alle die sich so viel Mühe machen um anderen zu helfen.
Andromeda
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thom
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Beiträge: 865

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF abgelehnt-wie weit reicht Behördenwillkür
Antwort #16 - 29.11.2007 um 20:23:36
 
Hi, Du hast jetzt schon x gute Gründe zusammengestellt, das sollte (vom Anwalt gegengelesen oder ergänzt) schriftlich an die ABH. Das ist dann so in der Akte und kann nicht mehr übergangen werden - weder vom SB noch vom Gruppenleiter noch vom Gericht. Es geht um seinen Beitrag zur Familie/Ehe, den er leisten könnte, und um die Schäden für die Familie/Ehe, die jetzt entstehen.
thom
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