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FzF abgelehnt-wie weit reicht Behördenwillkür (Gelesen: 5.626 mal)
andromeda33
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17.09.2007 um 21:10:24
 
Nach fast 9 monatiger Bearbeitungszeit wurde unser Visa für FzF heute abgelehnt.
Wie ich vorher schon befürchtet hatte und für mich eindeutig durch die Willkür meiner SA.
Die Botschaft möchte uns keine Gründe für die Ablehnung nennen,hat mir aber gesagt das es Berlin war die abgelehnt haben.
Was ich wirklich unmöglich finde, denn wie soll ich gegen Vorurteile angehen die mir nicht mal bekannt sind.
Ich wurde nur darauf hingewiesen das die Botschaft dazu nicht verpflichtet ist.
Nichts destotrotz hätte ich es human gefunden uns wenigsten dies mitzuteilen.
Den Glauben an Recht und Gesetz habe ich nach dieser Erfahrung nun verloren.
Uns bleibt nun nur die Remostartion.
Leider habe ich davon überhaut keine Ahnung und hoffe das mir dabei hier im Forum jemand Tips geben kann wie wir zu verfahren haben.
Oder jemand der das Ganze schon hinter sich hat.
Mein mann kommt aus Morocco und ich bin Deutsche.
Vielen lieben Dank für eure Mühe.
Andromeda
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Einbeck
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Antwort #1 - 17.09.2007 um 23:35:56
 
Normalerweise sollen Visaanträge auf Ehegattennachzug oder Familienzusammenführung unter Nennung der wesentlichen die Ablehnung tragenden Gründe abgelehnt werden.
Also mit kurzer Begründung.

Im Remonstrationsbescheid wird die Ablehnung dann detailiert begründet.
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andromeda33
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Antwort #2 - 18.09.2007 um 02:45:07
 
Hallo Einbeck,
danke für deine Antwort.
Kannst du mir als Experte vielleicht sagen ob die Nennung der wesentlichen, tragenden Gründe in einem Gesetz oder einer Vorschrift verankert sind oder ob die Botschaften dies nur freiwillig machen können?
Stehe immer noch unter Schock und hab schon den ganzen tag das gefühl das Das Alles nur ein schlechter Traum ist und hoffe gleich aufzuwachen.
Weiss nicht wo wir bei einer Remonstration ansetzen sollen wenn wir nicht mal wissen warum überhaupt abgelehnt wurde.
Vielen lieben Dank
Andromeda
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Anjalein
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Antwort #3 - 18.09.2007 um 07:27:54
 
Hallo Andromeda,

die Gesetzeslage ist eindeutig: nach Para 77 II AufenthG muss keine Begruendung in der Erstablehnung genannt werden, so steht es auch in Eurem Bescheid.

Ein formloses Schreiben, in dem Du im Zweifel nur einen Einzeiler"Hiermit remonstriere ich gegen die Ablehnung vom..." drinhast, ist ausreichend.
Bedenke, dass Dein Mann remonstrieren muss, es sei denn, er hat Dich schriftlich dazu bevollmaechtigt. Einen Anwalt braucht Ihr dazu nicht zwingend.

Die Ehe ist nach Art. 6 GG schutzwuerdig, Erfolgsaussichten sind also da. Wenn das LABO Berlin allerdings Zweifel, warum auch immer, am Bestand einer schutzwuerdigen Ehe hat (Scheinehevorwurf, muss nicht sein, kann auch an anderem liegen z.B. an bisherigen Aufenthalten Deines Mannes bzw. einer auslaenderrechtlichen Vorgeschichte), koennt Ihr die hoffentlich ausraeumen.

Alles Gute!
Anja
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andromeda33
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Antwort #4 - 18.09.2007 um 12:42:12
 
Hallo Anjalein,
mein Mann hat weder eine ausländerrechtliche Vorgeschichte in Deutschland noch in einem anderen Land, da er sein Land nie verlassen hat.
Auch dort ist er weder vorbestraft noch sonst auffällig geworden.
Die Ablehnung erfolgte seitens der zuständigen SA aus persönlichen Gründen wie ich einem persönlichen Gespräch meinerseits mit ihr entnehmen konnte, leider ohne Zeugen.
Zur zweiten Befragung habe ich dann eine Freundin mitgenommen und da war sie dann die Höflichkeit selbst. Lippen versiegelt
Wie ja bereits im Forum des öfteren erwähnt richtet sich die Botschaft in fast 100% der Fälle nach der Beurteilung der ABH und somit hatten wir keine reale Chance.
Auch wird ein Zweizeiler in der Remonstration die Botschaft nicht überzeugen.
Da ich die Ablehnungsgründe nicht kenne weiss ich nicht wo wir bei einer Remonstration ansetzen sollen.
Vermuten kann ich nur das sie den Altersunterschied als Vorwand benutzt und das ich schon einmal mit einem Ausländer verheiratet war.
Gesagt hatte sie mir nur das die "Probleme" wohl meinerseits verursacht wären.
Unsere Interviews waren zum grössten Teil stimmig und genug "Beweise" unserer auch gelebten Ehe habe ich vorgelegt.
Einen Anwalt habe ich schon nur ist der leider noch bis Ende nächster Woche im Urlaub und ich weiss mir so gar nicht zu helfen.
Wieviel Zeit hat man denn für die Remonstration?
Ich habe auch geplant hier alles noch einmal zu sammeln und zur Remonstration runter zu fliegen und mit meinem Mann hinzugehen.
Was dann auch wieder heisst meine Kinder hier allein lassen zu müssen und meine Freundin kannn sie diesmal nicht betreuen.
Somit werde ich wohl das Jugendamt um Unterstützung bitten müssen.
Welch unmögliche Situation es ist....
Ich wollte nur ein normales Familienleben und jetzt ist genau dieses dabei den Bach runter zu gehn.
Meine Verzweiflung mag sich im Moment niemand vorstellen aber ich liebe meinen Mann und bin bereit für uns zu kämpfen und ich hoffe das ihr mir hier ein wenig dabei helfen könnt.
Lg. Andromeda
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Mick
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Antwort #5 - 18.09.2007 um 12:57:32
 
andromeda33 schrieb am 18.09.2007 um 12:42:12:
Auch wird ein Zweizeiler in der Remonstration die Botschaft nicht überzeugen.
Da ich die Ablehnungsgründe nicht kenne weiss ich nicht wo wir bei einer Remonstration ansetzen sollen. 

Hi,
nach dem Zweizeiler werden Dir aber die Gründe mit-
geteilt. Dann besteht immer noch Gelegenheit darauf
einzugehen.

andromeda33 schrieb am 18.09.2007 um 12:42:12:
Wieviel Zeit hat man denn für die Remonstration

Davon ausgehend, dass der Mitteilung über die Ablehnung
keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war: 1 Jahr.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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andromeda33
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Antwort #6 - 18.09.2007 um 13:34:59
 
Hallo Mick,
danke für die rasche Antwort.
Die Ablehnung ist Gestern erst raus in Rabat also wissen wir noch nicht was genau drin steht, nur das abgelehnt wurde und das keine Gründe genannt werden.
Dies wurde mir am Telefon und per Email mitgeteilt.
Recht hast du das mir nach dem Zweizeiler die Gründe mitgeteilt werden, nur leider ist ja dann die Remonstration gescheitert und das suche ich zu vermeiden. unentschlossen
Also wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung drin steht haben wir genug Zeit um hier noch mal Alles zu sammeln und ich kann mit runter zur Remonstration.
Mit der Botschaft hatte ich im Gegensatz zur ABH bisher nur gute Erfahrungen und hoffe somit das wir dann alle Zweifel ausräumen können und eine faire Chance bekommen die Ernsthaftigkeit unserer Ehe nachzuweisen.
Lg. Andromeda
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Antwort #7 - 18.09.2007 um 19:09:22
 
Hallo Andromeda,

Deine Verzweiflung ist nachvollziehbar, vor allem, wenn Du denkst, es liegt an einem persoenlichen Problem, das die SB bei der ABH mit Dir hat.

In der Tat reicht aber ein Satz, damit Euch eben die Gruende mitgeteilt werden, und um die geht es ja. Die wirst Du in der Regel vorher nicht zu hoeren bekommen, denn in Para 77 II steht eben, dass die Ablehnung keiner Begruendung bedarf. Diese Ablehnungsschreiben sind weltweit standardisiert (und haben keine Rechtsbehelfsbelehrung) und werden Euch argumentationsmaessig nicht weiterbringen. Ein Zwischenschritt -i.S. eines persoenlichen Ueberzeugungstrips- vor der Remonstration ist nicht vorgesehen.

Und gegen den Remo-Bescheid, nach dem Ihr dann wisst, was das Problem zu sein scheint, koennt Ihr dann vors Verwaltungsgericht ziehen und Recht = Visum bekommen.

Wenn Du allerdings meinst, es bringt eher etwas, persoenlich dort vorzusprechen mit "Beweisen" etc., mach das. Moeglicherweise setzt sich die Botschaft dann nochmal mit dem LABo in Verbindung und regt an, die Verweigerung der Zustimmung zu ueberdenken. Aber letztlich lehnt die Botschaft ab bzw. hat eben abgelehnt und verfasst auch die Botschaft den Remo-Bescheid. Bevor Du irgendwas buchst, wuerde ich die Erfolgsaussichten einer Reise nach Marokko checken.

LG
Anja
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andromeda33
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Antwort #8 - 29.11.2007 um 16:30:11
 
Hallo an alle,
unsere Remo läuft immer noch, mittlerweile auch schon wieder über 2 Monate.
Eigentlich wollten wir gar keine machen aber das Auswärtige Amt und auch die Botschaft hatten uns mitgeteilt das beide kein Interesse an einem Gerichtsverfahren haben da sie nicht von den Scheinehevorwürfen der ABH überzeugt sind und diese auch keine gerichtsmittelfähigen Beweise für den Verdacht auf Scheinehe vorlegen konnten und haben uns daher nahegelegt die Remo zu machen da sie dann mit uns zusammen gegen die ABH argumentieren würden.
2 Wochen nach einreichen der Remo hat mein Anwalt in der ABH nachgefragt wie der Bearbeitungsstand ist.
Der zuständige SA teilte ihm mit das er in rühestens 5 bis 6 Wochen hofft seine Bearbeitung abzuschliessen.
Vor 2 Wochen kam dann die Aufforderung(mittlerweile zum 3.ten mal) alle Unterlagen einzureichen.
Unter anderem Arbeitsvertarg, Bescheinigung vom Arbeitgeber über ungekündigtes Arbeitsverhältnis, Lohnzettel der letzten 6 Monate, bei Barzahlung Bescheid vom Steuerberater,Negativbescheid vom Jobcenter oder Bescheid über Erhalt von Leistungen, Mietvertrag, Kontoauszug aktuelle Miethöhe, Bescheinigung Krankenversicherung mit Daten der letzten Jahre.... Schockiert/Erstaunt
Naja da war ich erst mal baff, da ich immer dachte Einkommen spielt nur bei Eingebürgerten oder Zuzug zum Ausländer eine Rolle, oder zumindest wenn die Möglichkeit bestünde für mich im Land meines Mannes zu leben.
Als alleinerziehende Mutter von 3 Kindern(ebenfalls Deutsch) besteht diese Möglichkeit bei mir ja wohl kaum, zumal meine Kinder im Land meines Mannes gar kein Anrecht auf Aufenthalt bekämen und dies wohl auch kaum im Interesse meiner Kinder wäre.
Naja wie gesagt hatte ich mir darüber keine Sorgen gemacht und brav alles zum 3. mal zur ABH geschleppt.
Gestern nun, nachdem auch die angesagten 6 Wochen um waren, rief mein Anwalt nochmals die ABH an und fragte nach dem Stand der Dinge.
Er erhielt die Auskunft das die Einkommensnachweise angefordert wurden um zu prüfen ob mir ein Umzug ins Ausland zuzumuten wäre...
Ausserdem war der Bearbeiter der Ansicht die Botschaft hätte dem Verdacht auf Scheinehe ja zugestimmt und wollte "nur Beweise".... hä?
Gab aber an er hätte sich mit der Akte noch nicht wirklich befasst und mein Anwalt solle doch in 1 oder eher 2 Wochen nochmal anrufen und nachfragen....also das selbe Spiel wie in den ersten 9 Monaten bei Beantragung des Visa, schön Zeit schinden, vielleicht erledigt es sich ja von selber irgendwann...klar ist schon ne ziemliche Belastung für jede Beziehung....
Kurz vor einem Nervenzusammenbruch bin ich heute zur ABH und erhielt von der Vorgesetzten die freundliche Mitteilung das ich mich ja selber in diese "Situation" gebracht habe, nachdem ich ihr erklärt habe das das ganze inzwischen so unerträglich geworden ist das wirklich mein Familienleben auf dem Spiel steht....
Nun meine Fragen dazu:
-Mein Anwalt meinte es gäbe da wohl in dem neuen Gesetz einen "Gummiparagraphen"....(über Zuzug zu Deutschen und Einkommen), was ist damit gemeint?
Desweiteren überlege ich langsam das mit der Remo zu vergessen und gleich zum Gericht zu gehn,so wie es von Anfang nach der Ablehnung geplant war, da nach den letzten Auskünften der ABH mit Erteilung wohl kaum zu rechnen ist und die Botschaft ohne Einwilligung der ABH kein Visa erteilen darf, auch wenn sie noch so möchten.
Hätte ich gleich machen sollen, aber mal wieder auf eine Behörde vertraut und auf die Nase gefallen.
-Unter welchen Umständen bekommt man das Verfahren vorm Verwaltungsgericht beschleunigt?
Prozesskostenhilfe wird wohl bewilligt, da dies je nach Aussicht auf Erfolg beurteilt wird und seitens der ABH auch bis jetzt nach 11 Monaten Zeit keine Beweise vorgelegt werden konnten.
Schade um die verschwendeten Steuergelder....
Ich hoffe ihr könnt mir wie immer ein wenig weiterhelfen und auf meine Fragen antworten.
lg. Andromeda
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Antwort #9 - 29.11.2007 um 16:39:37
 
andromeda33 schrieb am 29.11.2007 um 16:30:11:
Desweiteren überlege ich langsam das mit der Remo zu vergessen und gleich zum Gericht zu gehn,


Ich meine dass es hier wahrlich nichts mehr zu diskutieren gibt. Der einzig noch sinnvolle Weg ist nun die Klage. Was sagt dein Anwalt dazu? Mich verwundert schon das er sich so von der ABH vorführen lässt. Ist er der Richtige?

-Toppy-
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Antwort #10 - 29.11.2007 um 17:01:17
 
also ehrlich, an der kompetenz Deines Anwaltes zweifle ich auch schon. Wenn es einen Gummi§  gibt, dann soll er den gefälligst zu Deinen Gunsten auslegen und klagen. War dei nerster oder vorheriger Mann auch aus dem gleiche Land und hast Du dich evtl . länger mit Ihm dort aufgehalten ???
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Gruß &&CarlosCB
 
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andromeda33
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Antwort #11 - 29.11.2007 um 17:01:21
 
Hallo Toppy,
es war ja nicht der Anwalt der zur Remo geraten hatte sondern auf Anraten des Auswärtigen Amtes, da die natürlich bei verlorenem Gerichtsverfahren für alle Kosten(Anwalt, Gericht, Reisekosten zu meinem Mann nach Ablehnung...) aufkommen müssen und das wohl nicht grad ne kleine Summe wird und daher kein Interesse an einem Verfahren haben.
Nun leider hat das Auswärtige Amt die Rechnung nicht mit der Hartnäckigkeit der ABH....wenn ich das mal so nennen darf....gemacht.
Mein Anwalt wollte schon vorher klagen aber haben entschieden das wir es erst mal mit Hilfe vom Ausw. Amt versuchen, da sie meinten damit ist die Sache in ein paar Woche vom Tisch.
Verwaltungsgericht dauert ja bekanntlich um die 12 Monate....
Daher meine Frage auf Gründe für eine evtl. Beschleunigung des Verfahrens
und noch mal zu diesem neuen "Gummiparagraphen", ob die wirklich von mir verlangen könnten ins Ausland zu gehen?
Hab auch nicht zum diskutieren gepostet sondern um Antworten auf meine 2 Fragen zu bekommen.
lg.Andromeda

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein    Tippi


Hallo carlosCB,
nein mein Exmann kommt nicht aus dem selben Land wie mein Mann und länger als 2 Wochen am Stück hab ich mich bei meinem Mann auch nicht aufgehalten, dafür aber in den letzten 11 Monaten schon 4 Mal.
Vielleicht meinen die das, weil ich ein wenig die arabische Sprache verstehe, aber das ist nicht das selbe wie Moroccanisch.
Ich kann mich zwar damit da Unten einigermassen verständigen und auch mal allein ausgehen aber um Arbeit zu finden ist es lang nicht ausreichend.


...
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Antwort #12 - 29.11.2007 um 17:21:35
 
Mit dem "Gummiparagraphen" ist gemeint, dass seit der Gesetzesänderung der Familennachzug nicht mehr in jedem Fall unabhängig vom Einkommen gewährt wird, sondern nur in der Regel.

Im Ausnahmefall also nicht. So ein Ausnahmefall setzt aber voraus, dass es Dir zumutbar sein müßte, die Ehe im Ausland zu führen. Also zum Beispiel, falls Du mit Deinen Kindern lange im Ausland gelebt hast, könnte man sagen, Du kannst ja auch dort leben. Oder wenn Du eine zweite Staatsangehörigkeit hättest.

Das ist alles noch im Anfangsstadium, es gibt noch keine Erfahrungen mit der Anwendung.

Eduard
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Antwort #13 - 29.11.2007 um 18:54:54
 
Danke Eduard Smiley,
damit ist meine erste Frage wohl beantwortet, denn es ist mir definitiv nicht nur nicht zuzumuten dort zu leben sondern auch bedingt durch meine Kinder unmöglich, denn sie würden im Heimatland meines Mannes keinen dauerhaften Aufenthalt bekommen.
Bleibt die Zweite und auch sehr wichtige Frage:
-Was wären Gründe für eine Beschleunigung des Verfahrens vor dem Verwaltunggericht?
-Gibt es da feste Vorschriften und Regeln oder liegt es auch im Ermessen des Richters?
Hat da jemand vielleicht Erfahrungswerte?
Ich hoffe das ihr mir da auch weiterhelfen könnt denn will nicht nochmal ein Jahr auf meinen Mann warten müssen und dabei zusehen wie meine Familie dabei kaputt geht.
lg.Andromeda
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Antwort #14 - 29.11.2007 um 18:57:12
 
Eduard schrieb am 29.11.2007 um 17:21:35:
falls Du mit Deinen Kindern lange im Ausland gelebt hast, könnte man sagen, Du kannst ja auch dort leben. Oder wenn Du eine zweite Staatsangehörigkeit hättest.  Das ist alles noch im Anfangsstadium, es gibt noch keine Erfahrungen mit der Anwendung.

Da das alles aber offenbar nicht der Fall ist, interessiert hier dieser (Gummi?-) Paragraph nicht weiter und ist kein Grund für die Probleme. Dafür braucht die ABH keinerlei Erfahrung. Es geht um einen Scheineheverdacht, alles andere ist nur Ablenkung.

andromeda33 schrieb am 29.11.2007 um 16:30:11:
Kurz vor einem Nervenzusammenbruch bin ich heute zur ABH und erhielt von der Vorgesetzten die freundliche Mitteilung das ich mich ja selber in diese "Situation" gebracht habe, nachdem ich ihr erklärt habe das das ganze inzwischen so unerträglich geworden ist das wirklich mein Familienleben auf dem Spiel steht....  

So etwas kann schon gefährlicher sein und sollte man besser lassen, wenn Worte fallen, die später als Zitate benutzt alles verderben können.

Also den Anwalt mit dem "letzten Gespräch" mit der ABH und dann ggf der sofortigen Klage beauftragen. Auch das wird die Berliner ABH nicht sonderlich erschrecken, die hat da immer sehr viel Zeit.

Eine besondere Dringlichkeit der Entscheidung könnte sich aus der langen Verfahrensdauer, besonderem Unterstützungsbedarf durch den Gatten etc. ergeben.
thom
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