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Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Gelesen: 4.262 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 21.09.2007 um 16:15:04
 
ronny schrieb am 17.09.2007 um 16:22:55:
Was ja nicht gleichbedeutend ist mit Staatsangehörigkeit Estland...

.. sondern eher eine nicht abschließend geklärte Nachfolgestaatsangehörigkeit der ehem. SU ...

Deswegen war mir die Frage ja so suspekt, ob sie unter HvM eingebürgert werden könnten ...


Im Zweifel sind sie wirklich staatenlos, aber viele Ausländer- und Einbürgerungsbehörden vermuten dann doch eine Zugehörigkeit zu einem GUS-Staat, wenn zum Beispiel  dort zu Sowjetzeiten ein Wohnsitz unterhalten wurde.

Odysseus schrieb am 21.09.2007 um 16:02:00:
klar kann er das - vorausgesetzt alle anderen Voraussetzungen liegen vor.
Estland ist in der EU, also HvM!


Bringt nichts, wenn die Behörden weiterhin den Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten unterstellen, oder wird Dreistaatigkeit bei Einbürgerung immer dann akzeptiert, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit dabei ist?


Gruß, ULF
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Odysseus
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Antwort #16 - 21.09.2007 um 17:05:25
 
ulf schrieb am 21.09.2007 um 16:15:04:
oder wird Dreistaatigkeit bei Einbürgerung immer dann akzeptiert, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit dabei ist


nein, meine Antwort bezog sich ja auch nur auf die dann sicher feststehenden estnische StA
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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