Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Gelesen: 4.249 mal)
Julana016
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


In jedem Menschen steckt
ein bisschen Alien!


Beiträge: 152

München, Ukraine
München
Ukraine
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: An den EU-Außengrenzen
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit
17.09.2007 um 15:38:40
 
                                                                                                                  
   Eine kniffige Frage- aber, von wem bekomme ich bessere Infos als die unserer
geduldigen Teammitglieder?                                                                           
                                                                                                                 
Die eigentliche Geschichte in Kürze: eine dreiköpfige Familie- Vater, Mutter und
der erwachsene Sohn- lebt seit knapp acht Jahren ununterbrochen in der         
Bundesrepublik; weitere wichtige Details:                                                      
                                                                                                                 
- Status: Kontingentflüchtlinge (alle drei!)                                                      
                                                                                                                 
- derzeitige Staatsangehörigkeit: sog. alien passports aus Estland, sonst null    
Komma nix.                                                                                                
                                                                                                                  
Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es denn für die betroffene Familie    
eine Möglichkeit, sich unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbürgern zu      
lassen? Vielen Dank im Voraus an alle Interessierten,                                     
                                                                                                                 
                     euere J (Julia) Daumen hoch Cool.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #1 - 17.09.2007 um 15:42:25
 
Julana016 schrieb am 17.09.2007 um 15:38:40:
sich unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbürgern zu    lassen? 


Hi,

Welche Staatsangehörigkeit haben sie denn ?

Die SU ist untergegangen, einen Alien Passport bekommen eigentlich nur die ungeklärten ehemals UdSSR - Angehörigen im Baltikum ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #2 - 17.09.2007 um 15:42:37
 
Julana016 schrieb am 17.09.2007 um 15:38:40:
gibt es denn für die betroffene Familie eine Möglichkeit, sich unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbürgern zu lassen?


Wenn die Leute staatenlos sind, also gar keine Staats-
angehörigkeit besitzen, kann es ja logischerweise auch
keine Hinnahme von Mehrstaatigkeit geben. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #3 - 17.09.2007 um 15:51:46
 
ronny schrieb am 17.09.2007 um 15:42:25:
einen Alien Passport bekommen eigentlich nur die ungeklärten ehemals UdSSR - Angehörigen im Baltikum ...  


Ich glaube, lieber Ronny, da hatte Juliana vorher schon den richtigen "Tipp" gegeben:

Julana016 schrieb am 17.09.2007 um 15:38:40:
derzeitige Staatsangehörigkeit: sog. alien passports aus Estland


Jetzt darf ich mal zwinkern ...  Zwinkernd

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #4 - 17.09.2007 um 15:53:33
 
ronny schrieb am 17.09.2007 um 15:42:25:
Die SU ist untergegangen, einen Alien Passport bekommen eigentlich nur die ungeklärten ehemals UdSSR - Angehörigen im Baltikum ... 

"ungeklärt" ist ja nicht dasselbe wie "anerkannt staatenlos", kann sein dass die EBH doch noch auf die aufgabe der alten Sta. besteht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #5 - 17.09.2007 um 15:56:33
 
Ok, dann als Gegenfrage:

Welche Staatsangehörigkeit möchten die Einbürgerungs-
bewerber denn gerne behalten? Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #6 - 17.09.2007 um 16:22:55
 
schweitzer schrieb am 17.09.2007 um 15:51:46:
derzeitige Staatsangehörigkeit: sog. alien passports aus Estland


Was ja nicht gleichbedeutend ist mit Staatsangehörigkeit Estland...

.. sondern eher eine nicht abschließend geklärte Nachfolgestaatsangehörigkeit der ehem. SU ...

Deswegen war mir die Frage ja so suspekt, ob sie unter HvM eingebürgert werden könnten ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #7 - 19.09.2007 um 10:12:07
 
Ralf schrieb am 17.09.2007 um 15:56:33:
Ok, dann als Gegenfrage:

Welche Staatsangehörigkeit möchten die Einbürgerungs-
bewerber denn gerne behalten? Zwinkernd


Vielleicht wollen sie einfach wissen, ob sie bei allen Konsulaten der Welt einen Nachweis einholen müssen, dass sie nicht die Staatsangehörigkeit eines der Staaten besitzen. Smiley
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #8 - 19.09.2007 um 10:31:52
 
chap schrieb am 19.09.2007 um 10:12:07:
Vielleicht wollen sie einfach wissen, ob sie bei allen Konsulaten der Welt einen Nachweis einholen müssen, dass sie nicht die Staatsangehörigkeit eines der Staaten besitzen. 

bei allen Konsulaten der Welt mit Sicherheit nicht, möglicherweise aber bei allen infragekommenden, die sich aus letzten Wohnorten, Staatsangehörigkgeit de Eltern etc. ergeben könnten.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #9 - 19.09.2007 um 11:27:32
 
Odysseus schrieb am 19.09.2007 um 10:31:52:

bei allen Konsulaten der Welt mit Sicherheit nicht, möglicherweise aber bei allen infragekommenden, die sich aus letzten Wohnorten, Staatsangehörigkgeit de Eltern etc. ergeben könnten.


Naja, aber z.B. das russische Konsulat erteilt grundsätzlich keine Bestätigung über Nichtbesitz der russischen Staatsangehörigkgeit, wenn der Betroffene keinen Reisepass der ehemaligen UdSSR vorweisen kann... Dann gibt es ein Problem... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Julana016
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


In jedem Menschen steckt
ein bisschen Alien!


Beiträge: 152

München, Ukraine
München
Ukraine
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: An den EU-Außengrenzen
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #10 - 19.09.2007 um 13:46:51
 
                                                                                                                 
Also, es geht im Großen und Ganzen um das geänderte                                 
Staatsangehörigkeitsgesetz, und zwar in dem Punkt, wo es um die Kombination
bestehende Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes+nach der                  
Einbürgerung deutscher Pass geht... tja, die Betroffenen sind aber keine         
Bürger Estlands, sondern nur im Besitz von den sog. Alienpässen.
Soweit alles klar, chap? Und, nochmals vielen Dank euch allen für das             
Interesse an dieser Frage (die gleichzeitig ein Problem von meinen guten         
Bekannten ist)! Echt schwer nämlich, das Ganze...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #11 - 19.09.2007 um 14:11:04
 
Julana016 schrieb am 19.09.2007 um 13:46:51:
Also, es geht im Großen und Ganzen um das geänderte
Staatsangehörigkeitsgesetz, und zwar in dem Punkt, wo es um die Kombination
bestehende Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes+nach der
Einbürgerung deutscher Pass geht...

Hallo Julia, es geht nicht um das geänderte StaG, denn wie du schreibst..
Julana016 schrieb am 19.09.2007 um 13:46:51:
tja, die Betroffenen sind aber keine
Bürger Estlands, sondern nur im Besitz von den sog. Alienpässen.

Damit sind die Änderungen im StaG irrelevant, es geht darum, dass die Besitzer des Alienpassports

- entweder nachweisen müssen, dass sie wirklich staatenlos sind
- oder, aus ihrer Sta. austreten müssen bzw. nachweisen müssen das es nicht zumutbar ist, aus ihrer Sta. auszutreten.


Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Julana016
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


In jedem Menschen steckt
ein bisschen Alien!


Beiträge: 152

München, Ukraine
München
Ukraine
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: An den EU-Außengrenzen
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #12 - 21.09.2007 um 15:32:39
 
                                                                                                                 
Nachspiel: in der Familie gibts nur noch zwei Staatenlose, nicht drei- der Sohn   
ist nämlich schon seit einigen Monaten stolzer Bürger des EU-Mitgliedstaates      
Estland! Seine Eltern sind immer noch mit "kosmischen" Papieren ausgestattet,
aber der junge man versucht hartnäckig, sie von der Beantragung des            
estnischen Passes zu überzeugen... schauen wir mal, ob der Versuch macht    
kluch gelingt. Gruß und guten Start ins Wochenende, euere J Zwinkernd.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #13 - 21.09.2007 um 15:38:14
 
Halo Julana016,

Julana016 schrieb am 21.09.2007 um 15:32:39:
Seine Eltern sind immer noch mit "kosmischen" Papieren ausgestattet,
aber der junge man versucht hartnäckig, sie von der Beantragung des
estnischen Passes zu überzeugen... 

Vielleicht hilft es, wenn jemand ihnen erklärt, dass es ihre Pflicht ist, genau das zu tun, nämlich z versuchen, eine Sta. zu erwerben, welche ihnen zustehen würde.

Für den jungen Mann der jetzt estnischer Sta. ist, könnte es ja doch interessant sein, ob er sich unter HvM einbürgern lassen kann, vielleicht weiss einer der Experten hier etwas darüber.

Gruß,

maki

Ps: Zitat:
"kosmischen" Papieren

hehehe.. Aliens!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Antwort #14 - 21.09.2007 um 16:02:00
 
maki schrieb am 21.09.2007 um 15:38:14:
Für den jungen Mann der jetzt estnischer Sta. ist, könnte es ja doch interessant sein, ob er sich unter HvM einbürgern lassen kann, vielleicht weiss einer der Experten hier etwas darüber. 


klar kann er das - vorausgesetzt alle anderen Voraussetzungen liegen vor.
Estland ist in der EU, also HvM!
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema