Julana016 schrieb am 19.09.2007 um 13:46:51:Also, es geht im Großen und Ganzen um das geänderte
Staatsangehörigkeitsgesetz, und zwar in dem Punkt, wo es um die Kombination
bestehende Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes+nach der
Einbürgerung deutscher Pass geht...
Hallo Julia, es geht nicht um das geänderte
StaG, denn wie du schreibst..
Julana016 schrieb am 19.09.2007 um 13:46:51:tja, die Betroffenen sind aber keine
Bürger Estlands, sondern nur im Besitz von den sog. Alienpässen.
Damit sind die Änderungen im
StaG irrelevant, es geht darum, dass die Besitzer des Alienpassports
- entweder nachweisen müssen, dass sie wirklich staatenlos sind
- oder, aus ihrer Sta. austreten müssen bzw. nachweisen müssen das es nicht zumutbar ist, aus ihrer Sta. auszutreten.
Gruß,
maki