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Niederlassungserlaubnis u. Verdienstnachweis des selbständigen Ehegatten (Gelesen: 2.581 mal)
Poe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis u. Verdienstnachweis des selbständigen Ehegatten
17.09.2007 um 11:56:35
 
Hallo,

ich habe eine Frage:
Meine Frau (verheiratet seit Juni 2004) hat Anfang diesen Jahres eine Niederlassungserlaubnis bei unserer zust. Ausländerbehörde beantragt. Mittlerweile bekommt sie die dritte Fiktionsbescheinigung.

Die Ausländerbehörde möchte von meiner Frau:
1.) Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis sowie Lohnnachweise der letzten drei Monate (ggfls. des Ehegatten)
2.) Nachweis über die Wohnungsgröße und Höhe der Miete (z.B. Mietvertrag)

zu 1.): Meine Frau hat im Juni ihren Arbeitsplatz aufgegegben weil sie sich um unseren zweijährigen Sohn kümmert.

zu 2.): Wir haben dieses Jahr ein Haus gebaut in dem wir leben.

Den Nachweis des Arbeitsverhältnisses kann meine Frau nicht belegen weil sie sich seit Juni um unseren Sohn kümmert. Den Lohnnachweis kann ich auch nicht erbringen, da ich seit 15 Jahren selbständig bin und mir nicht selbst einen Lohnnachweis ausstellen kann. Nach tel. Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde mir gesagt ich solle/müsse mir vom Steuerberater die Zahlen meines Verdienstes (der letzten 6 Monate) aufstellen lassen. Das kann und möchte ich aber nicht, da ich 1. Im ersten Halbjahr durch den Hausbau (Eigenleistung) beruflich pausieren musste, und 2. der Steuerberater mit hohen Kosten verbunden ist.
Ich kann mich erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass ein Selbständiger deutscher Ehegatte keinen Nachweis seines Verdienstes erbringen muss?

Das ich ausreichend Verdienst habe hat die Bank vor dem Hausbau (bei Selbständigen wird intensiv geprüft) doppelt und dreifach geprüft. Jetzt stecke ich leider in der Zwickmühle, dass ich durch die Eigenleistung am Hausbau rückwirkend kaum Einnahmen nachweisen kann. Wie sieht die Rechtslage aus, muss ich als Deutscher Selbständiger einen Verdienstnachweis erbringen? Was können wir tun?
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maki
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Antwort #1 - 17.09.2007 um 12:03:25
 
Poe schrieb am 17.09.2007 um 11:56:35:
Ich kann mich erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass ein Selbständiger deutscher Ehegatte keinen Nachweis seines Verdienstes erbringen muss? 

Das musst du etwas verwechseln, der LU muss sichergestellt sein wenn eine NE nach §28 (2) ausgestellt werden soll.

Ich sehe da nu die Möglichkeit mit dem Steuerberater.

Gruß,

maki
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Mick
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Antwort #2 - 17.09.2007 um 12:23:25
 
Poe schrieb am 17.09.2007 um 11:56:35:
Nach tel. Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde mir gesagt ich solle/müsse mir vom Steuerberater die Zahlen meines Verdienstes (der letzten 6 Monate) aufstellen lassen. Das kann und möchte ich aber nicht, da ich 1. Im ersten Halbjahr durch den Hausbau (Eigenleistung) beruflich pausieren musste, und 2. der Steuerberater mit hohen Kosten verbunden ist.


Hi,
was ist denn mit den Monaten Juli, August? Wenn diese
nachgewiesen werden können und dazu die Pause plausibel
gemacht wird, würde ich da schon Chancen sehen.
Andernfalls muss sich Deine Frau wohl noch eine Weile mit
einer weiteren befristeten Verlängerung der AE zufrieden
geben und dann beizeiten einen neuen Anlauf starten. Hier-
zu muss natürlich nicht der Ablauf der AE abgewartet werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 17.09.2007 um 12:45:05
 
Poe schrieb am 17.09.2007 um 11:56:35:
Wie sieht die Rechtslage aus, muss ich als Deutscher Selbständiger einen Verdienstnachweis erbringen? Was können wir tun?
Das ist ja die Krux. Erstmal wird streng nach Schema F verfahren. Uns hat es auch mitten in der Baby Pause erwischt. (Die haben wir beide gemacht, ohne Elterngeld) Also beide, kein Einkommen ! Aber der Nachweis eines bezahlten Hauses und ein höherer Betrag auf der Bank, hat dann doch gereicht. Argumentation war u.a. das dies mehr Sicherheiten sein,  als der nachweis eines Jobs, der bei Abgabe der Unterlagen (Lohnnachweis der letzten 3 Monate), schon gekündigt sein kann. Das hat doch einiges an Argumentation gebraucht. Auch die 60 Monate RV war ein Problem, da bei uns die Altersvorsorge u.a. durch LV und Private RV abgedeckt ist, und nicht durch die Gesetzliche RV. Nach viel hin und her, gab es dann doch die Zusage.

Tom
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