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Frage zum Schengen-Visumsantragsformular (Gelesen: 2.948 mal)
Tiuri
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zum Schengen-Visumsantragsformular
15.09.2007 um 14:59:12
 
Hallo,

bei mir gibt es folgende Situation:

Einladung eines Thailänders nach Deutschland für 3 Wochen (Schengenvisum).

Mit der Verpflichtungserklärung ist alles geklärt.

Ich habe mir nun einmal das Schengenvisums-Antragsformular (http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/Schengenvi...)
angeschaut. Da gibt es einen "Punkt 36" den ich nicht ganz verstehe:

"Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts während des Aufenthalts:
Bar / Reiseschecks / Kreditkarten / Unterkunft / Sonstiges: ..... "


Was heißt denn das genau? Im Einladungsschreiben werde ich darlegen (und das wird dann auch so im Antragsformular unter "35"angegeben), dasss ich als Einlader alle Kosten trage.
Jetzt beunruhigt mich aber dieser Punkt 36, weil ich nicht weiss, OB und wenn ja WIEVIEL finanzielle Mittel er BEI DER VISUMSBEANTRAGUNG vorlegen muss?
Eigentlich müsste das doch durch die Verpflichtungserklärung + der Angabe, dass ich für alle Kosten aufkomme, geklärt sein?


---

Noch eine kurze zweite Frage: Ich schreibe ein Einladungsschreiben, in Deutsch, direkt an die Botschaft, in dem ich schreibe, dass ich diesen Freund einladen möchte. um mich für die während meines 16-monatigen Thailandaufenthalts genossene Gastfreundschaft zu revanchieren.
Nun ist ja die Rückkehrbereitschaft immer ein Problem, und der Freund, den ich einlade, war 2004 schon mal in Österreich und ist wieder zurückgekehrt (allerdings war er damals Student und jetzt nicht mehr).
Soll ich also direkt im Einladungsschreiben nochmal darauf eingehen, dass er schonmal ein Schengenvisum hatte und zurückgekehrt ist?
Oder würde das seltsam klingen und die bearbeitenden Mitarbeiter argwöhnisch nach anderen "Schwächen" suchen lassen?


---

Noch eine kurze 3. Frage zur Krankenversicherung:
ich habe folgendes Angebot gefunden:

"ProVisit-Visum: http://www.provisit-visum.de/"

Das ist recht günstig und ich wollte diese KV gern abschließen.
Jetzt gibt es aber offensichtlich diese Schengenversicherungen wie Sand am Meer und die deutsche Botschaft in Bangkok gibt nur ADAC, Elvira und noch eine andere Firma an.
Deshalb meine Frage: Sollte ich lieber auf eine "bekannte" KV wie z.B. vom ADAC setzen, auch wenn diese teurer ist?


Tausend Dank für eure Antworten!!


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Einbeck
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Antwort #1 - 15.09.2007 um 17:11:15
 
Tiuri schrieb am 15.09.2007 um 14:59:12:
Was heißt denn das genau? Im Einladungsschreiben werde ich darlegen (und das wird dann auch so im Antragsformular unter "35"angegeben), dasss ich als Einlader alle Kosten trage.
Jetzt beunruhigt mich aber dieser Punkt 36, weil ich nicht weiss, OB und wenn ja WIEVIEL finanzielle Mittel er BEI DER VISUMSBEANTRAGUNG vorlegen muss?
Eigentlich müsste das doch durch die Verpflichtungserklärung + der Angabe, dass ich für alle Kosten aufkomme, geklärt sein?  

Natürlich ist Deine Verpflichtungserklärung viel Wert und ersetzt fehlendes Geld etc. auf Seite des Eingeladenden.
Die Formulare sind aber sehr allgemein für alle gehalten und viele brauchen dank eigenen guten Job und Vermögen etc. keine Verpflichtungserklärung.

Bitte beachte, Nachweise zu eigenen Einkommen, Vermögen und Job/Arbeit sind auch für die Prüfung der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers wichtig.
Also bei Antragstellung Nachweise zu Job/Arbeit oder Vermögen Grund-/Hausbesitz wenn vorhanden nicht vergessen.

Tiuri schrieb am 15.09.2007 um 14:59:12:
Noch eine kurze zweite Frage: Ich schreibe ein Einladungsschreiben, in Deutsch, direkt an die Botschaft, in dem ich schreibe, dass ich diesen Freund einladen möchte. um mich für die während meines 16-monatigen Thailandaufenthalts genossene Gastfreundschaft zu revanchieren.
Nun ist ja die Rückkehrbereitschaft immer ein Problem, und der Freund, den ich einlade, war 2004 schon mal in Österreich und ist wieder zurückgekehrt (allerdings war er damals Student und jetzt nicht mehr).
Soll ich also direkt im Einladungsschreiben nochmal darauf eingehen, dass er schonmal ein Schengenvisum hatte und zurückgekehrt ist?
Oder würde das seltsam klingen und die bearbeitenden Mitarbeiter argwöhnisch nach anderen "Schwächen" suchen lassen?  


Falls früheres Visum nicht aus Pass erkennlich kann man Visa erwähnen,
frühere Visa sind aber auch im Antragsformular anzugeben, bitte formular genau lesen und korrekt ausfüllen.

Tiuri schrieb am 15.09.2007 um 14:59:12:
Noch eine kurze 3. Frage zur Krankenversicherung:
ich habe folgendes Angebot gefunden:

"ProVisit-Visum: http://www.provisit-visum.de/"  


Anbieter für Reisekrankenversicherung für Incoming Tourists gibt es jede Menge,
da will ich hier auf Werbung verzichten.
Einfach mal die Suchfunktion nutzen oder "googlen"
Alle Versicherung die die Vorausetzungen erfüllen werden anerkannt.
Auf Webseiten etc. kann man schwerlich jeden Anbieter nennen, dafür gibt es einfach mittlererweile zu viele.
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Tiuri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 15.09.2007 um 18:28:01
 
Zitat:
Natürlich ist Deine Verpflichtungserklärung viel Wert und ersetzt fehlendes Geld etc. auf Seite des Eingeladenden.
Die Formulare sind aber sehr allgemein für alle gehalten und viele brauchen dank eigenen guten Job und Vermögen etc. keine Verpflichtungserklärung.

Bitte beachte, Nachweise zu eigenen Einkommen, Vermögen und Job/Arbeit sind auch für die Prüfung der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers wichtig.
Also bei Antragstellung Nachweise zu Job/Arbeit oder Vermögen Grund-/Hausbesitz wenn vorhanden nicht vergessen.


OK, nun habe ich verstanden warum das auf dem Formular steht... aber immer noch nicht, was er da ankreuzen soll?

Er wohnt bei mir zu hause, muss er dann das "Unterkunft" Kästchen ankreuzen? Und was ist mit "bar"?
Er wird beim Zeitpunkt der Einreise so ungefähr 200 euro in bar haben, zur Sicherheit. Der Rest des Geldes ist bei mir, weil ich ihn ja vom Flughafen abhole und die ganze Zeit mit ihm zusammen sein werde.... also was genau soll man da jetzt ankreuzen?? *Verwirrung*

Ich habe zur Verdeutlichung mal diese Frage als Grafik angehängt...
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jetflyer
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Antwort #3 - 15.09.2007 um 18:47:48
 
Wenn Du eine VE für deinen Gast abgibts, braucht er da nur reinzuschreiben: Lebensunterhalt durch Gastgeber (VE) gedeckt.

GRüße

Jetflyer

PS Nochmal zum Thema Krankenversicherung: Ohne für irgendjemanden Werbung betreiben zu wollen. Suche Dir eine evtl. etwas teuerere Vers. aus, die Ihren Geschäftssitz in Deutschland hat. Du mußt im Falle aller Fälle bei Krankheit deines Gastes sowieso in Vorlage gehen und hoffen das Geld schleunigst erstattet zu bekommen. Dies ist (ich spreche da aus Erfahrung) bei einigen Versicherungen mit Sitz im Ausland manchmal schwierig bis unmö....

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DerAndi
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Antwort #4 - 16.09.2007 um 15:51:43
 
Zum Thema Krankenversicherung(ohne Werbung zu machen)

Sitz der Angesprochenen KV ist in Deutschland,und sie bieten auch eine Haftpflicht(finde ich auch wichtig) und Unfall an...
Der Deckungsbeitrag ist in der KV unbegrenzt(sehr wichtig im Falle einer Krankheit oder Unfall)

Aber wie gesagt Anbieter gibts genug Smiley

Biss dann

DerAndi
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