Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einreise in die Schweiz (Gelesen: 3.061 mal)
bilo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise in die Schweiz
13.09.2007 um 15:49:14
 
Hallo!

Bin 16, habe einen türk. Pass + gültigen Reisepass und eine Aufenthalsgenehmigung (Visa) in Deutschland, die ebenfalls gültig ist!

Am Sonntag fahren wir auf Klassenfahrt nach Italien, u.a. über die Schweiz.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich einfach mit den oben genannten Dingen in die Schweiz reisen oder brauche ich ein Visum o.Ä. ?

Es ist ja eine Klassenfahrt also was vom Staat, vllt. ändert das was?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #1 - 13.09.2007 um 16:14:24
 
bilo schrieb am 13.09.2007 um 15:49:14:
Bin 16, habe einen türk. Pass + gültigen Reisepass und eine Aufenthalsgenehmigung (Visa) in Deutschland, die ebenfalls gültig ist!


Also die Antwort auf deine Frage findest du hier >>> http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/einreise/Ausweis-_und_Visumv...

Nur die Reihung irritiert etwas ... bilo schrieb am 13.09.2007 um 15:49:14:
Bin 16, habe einen türk. Pass + gültigen Reisepass und eine Aufenthalsgenehmigung (Visa) in Deutschland, die ebenfalls gültig ist!

Ich nehme mal an du meinst einen gültigen türkischen Reisepass und eine AE...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
bilo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #2 - 13.09.2007 um 16:20:50
 
Richtig  Smiley

Edit: Also da steht das man mit Klebern und Aufenthaltserlaubnissen oder Visa einreisen kann wenn ich es richtig verstanden habe...

Änderung:
Tippi: Ich füge hier mal dein Folgepost ein


Gilt das auch für Türken?

Da steht ja oben was mit Taiwan New York etc., irritiert mich etwas Traurig

Sorry für die dummen Fragen, doch es ist wichtig!

[hint]Tippi: ein abgegebenes Post kann innerhalb von 15 Minuten
geändert oder ergänzt werden. Bitte nicht unmittelbar ein
Folgepost senden.    Danke[/hint]
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 13.09.2007 um 16:48:34 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
bilo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #3 - 13.09.2007 um 16:52:12
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #4 - 13.09.2007 um 16:53:02
 
bilo schrieb am 13.09.2007 um 16:43:27:
Gilt das auch für Türken?


Hallo,

wenn Du einen gültigen nationalen Pass (das war die erste Alternative in der Aufzählung  auf Seite 1 des links ) besitzt, in dem einer der beiden auf Seite 5 abgebildeten (gültigen !) deutschen Aufenthaltstitel  eingeklebt ist, kannst Du damit einreisen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
bilo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #5 - 13.09.2007 um 17:06:30
 
Gut, man bin ich erleichtert  Laut lachend

Danke euch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #6 - 13.09.2007 um 17:22:52
 
Nach mir vorliegenden Erkenntnissen dürfen türkische Staatsangehörige, die eine dt. Aufenthaltserlaubnis besitzen, nur in bzw. durch die Schweiz reisen, wenn sie ein separates schweizerisches Visum besitzen.

Anders sieht es aus, wenn eine sogenannte Schülerliste vorliegt, die im Rahmen einer Klassenfahrt durch die zuständige ABH ausgestellt werden kann.
Bei Besitz einer solchen Schülerliste oder Reisendenliste ist man von der Visapflicht befreit

(Nur für Insider:
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates v. 15.03.2001 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1932/2006 des Rates vom 21.12.2006)

proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bilo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #7 - 13.09.2007 um 17:27:56
 
Also im Sekretariat wollten die heute auch 5€ + Lichtbild von allen ausländischen Schülern, die meinten da auch was mit ´ner Liste, wird es wohl sein!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #8 - 13.09.2007 um 18:01:22
 
Zitat:
Nach mir vorliegenden Erkenntnissen dürfen türkische Staatsangehörige, die eine dt. Aufenthaltserlaubnis besitzen, nur in bzw. durch die Schweiz reisen, wenn sie ein separates schweizerisches Visum besitzen.

Da es in diesem Fall mit einer Schülerliste gehandhabt werden soll, ist das Problem wohl gelöst.
Allerdings lese ich die Informationen des schweizer Bundesamts für Migration etwas anders ... und danach müsste die visumsfreie Einreise möglich sein. Zitat:
Liste 3: Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel, die für die Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein ohne Visum akzeptiert werden


Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #9 - 13.09.2007 um 18:30:49
 
Daddy,

rrrrichtig.

Erstaunlicherweise hatte ich meine Infos von einem dt. Grenzer zur Schweiz !!

proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #10 - 13.09.2007 um 19:19:36
 
Irren ist menschlich Zwinkernd

Im Ernst ... normalerweise haben wir sehr gute Unterlagen ... aber manchmal dauert's halt, bis die bereitgestellt werden oder kommen nicht immer bei allen an.

Gerade bei Fragen hinsichtlich ausländischer Einreiserbestimmungen (wenn's nicht grad klar durch EU- oder Schengenrecht geregelt ist)  verlass' ich mich lieber auf Infos aus erster Hand ... und in diesem Fall ist das das schweizer Bundesamt  Augenrollen

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #11 - 13.09.2007 um 23:42:28
 
Aus einem Schreiben des Konsularischen Dienstleistungszentrums der Schweiz:

Ab 01.August 2000 sind alle bisher visumspflichtigen Ausländer von der Visumspflicht befreit, wenn sie über einen gültigen nationalen Reisepass, sowie einen gültigen Aufenthaltstitel eines EU-Staates verfügen.

Der deutsche Aufenthaltstitel muß in Form einer Sicherheitsvignette (Sticker) im Pass eingeklebt sein.

Befristete Aufenthaltstitel müssen zum Zeitpunkt der Einreise grundsätzlich noch mindestens drei Monate gültig sein.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise in die Schweiz
Antwort #12 - 14.09.2007 um 08:04:00
 
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema