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Einbürgerung Kind Ausländische Eltern (Gelesen: 3.841 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 14.09.2007 um 14:27:36
 
thom schrieb am 14.09.2007 um 12:50:40:
ob die Einbürgerungsspezialisten das übersehen haben


Nö, aber diese Verwaltungsvorschrift bezieht sich ja
auf § 8, sie ist bei § 10 nicht anwendbar.
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thom
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Antwort #16 - 14.09.2007 um 16:22:52
 
Ralf schrieb am 14.09.2007 um 14:27:36:
sie ist bei § 10 nicht anwendbar

Danke Ralf, ein Kind (unter 16) ausländischer Eltern hat also nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt einen Anspruch auf eigenständige Einbürgerung? (altersgem. Deutschkenntnisse, kein Sozialleistungsbezug der Eltern)

Ich wurde auch gefragt für ein in D. geborenes Mädchen, die jetzt 13 ist, aber vom 4.-7. Lebensjahr im Ausland lebte.
thom

89.1.1 Von einem gewöhnlichen Aufenthalt des Einbürgerungsbewerbers im Inland kann regelmäßig dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn mehr als die Hälfte der geforderten Aufenthaltsdauer im Ausland verbracht worden ist...
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« Zuletzt geändert: 14.09.2007 um 16:33:25 von thom »  
 
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maki
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Antwort #17 - 14.09.2007 um 17:00:55
 
thom schrieb am 14.09.2007 um 16:22:52:
altersgem. Deutschkenntnisse

Hmm, wenn das Kind aber die Klasse wiederholen musste, reicht dann immer noch die Note "ausreichend" im Fach Deutsch?
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Ralf
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Antwort #18 - 14.09.2007 um 17:21:19
 
thom schrieb am 14.09.2007 um 16:22:52:
Danke Ralf, ein Kind (unter 16) ausländischer Eltern hat also nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt einen Anspruch auf eigenständige Einbürgerung?

Jeder, der die in § 10 genannten Voraussetzungen
erfüllt, hat diesen Anspruch. Da dort kein Mindest-
alter genannt wird, also auch ein Kind. Ein Mindest-
alter von 8 Jahren ergibt sich dabei allerdings von
selbst. Zwinkernd

thom schrieb am 14.09.2007 um 16:22:52:
ein in D. geborenes Mädchen, die jetzt 13 ist, aber vom 4.-7. Lebensjahr im Ausland lebte. 

Dann sind die Regeln über eine Unterbrechung zu
beachten, siehe § 12b.
thom schrieb am 14.09.2007 um 16:22:52:
89.1.1 ...

Das ist zwar im Prinzip veraltet, weil der jetzt zugrunde
liegende § 12b nicht mehr viel mit dem damaligen § 89
AuslG gemein hat, aber irgendwie logisch.

maki schrieb am 14.09.2007 um 17:00:55:
wenn das Kind aber die Klasse wiederholen musste, reicht dann immer noch die Note "ausreichend" im Fach Deutsch?

Ich würde zu "ja" tendieren, weil es hier ja nur auf die
Deutschkenntnisse ankommt, aber für solche Feinheiten
ist mir das alles noch zu neu. Möglicherweise wird das
auch regional unterschiedlich gesehen.
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