davinci schrieb am 13.09.2007 um 10:33:51:Was mich aber interesieret ist ob er auch tschechische Staatsangehörigkeit bekommen kann?
Wenn beide Eltern die tschechische Staatsangehörigkeit
besitzen, wird davon auszugehen sein, dass das Kind
diese ebenfalls bereits seit seiner Geburt besitzt.
davinci schrieb am 13.09.2007 um 10:33:51:Schließlich war ich durch die unerwartete Erwerbung überrascht
Wenn wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der
Geburt des Kindes die in § 4 (3) genannten Voraussetzungen
erfüllt, erwirbt das Kind, sofern es in Deutschland geboren
wird, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, in
der Regel zusätzlich zur Staatsangehörigkeit der Eltern.
Nur bei ganz wenigen Staaten, die die so genannte
"doppelte Staatsangehörigkeit" kategorisch ausschließen,
hat dies zur Folge, dass die StA der Eltern nicht erworben
wird. Ein Beispiel für so einen Fall wäre China.
Also ab zum tschechischen Konsulat, Kind dort anmelden
und Papiere abholen.