ronny schrieb am 13.09.2007 um 07:25:28:DIE (wobei das
IMHO eine bezeichnende Bezeichnung für Deine zukünftige Frau ist
)
Ich glaube nicht, dass das irgendwas bedeutet- klingt für mich nach einem Grammatikfehler, wie er auch bei gut Deutsch sprechenden manchmal vorkommt (DaFler nennen das "Fossilierung").
Ansonsten - das Kind ist nicht von ihm, also finde ich die Frage des
TS durchaus legitim, ob er ab jetzt für alles aufkommen muß. Normalerweise würde der Kindsvater Unterhalt für das Kind und Betreunungsunterhalt für die Mutter (die ja
wegen des Kindes nicht arbeiten kann) zahlen. Wenn er das nicht tut, springt der Staat ein.
Dummerweise, sobald die Mutter heiratet, wird angenommen, dass der Ehemann für alles aufkommt, sogar für den Kindesunterhalt, falls der echte Vater nicht zahlt. Der Betreuungsunterhalt fällt bei Heirat sowieso automatisch weg. Gut muß man das alles nicht finden...
Aber zur Ausgangsfrage:
Auch nach der Heirat gibt es noch staatl. Unterstützung für Mutter und Kind:
- Kindergeld gibt es natürlich.
- Auch wenn die Mutter kein Einkommen hatte, erhält sie 12 Monate 300 Euro Elterngeld. Hoffentlich schon längst beantragt, wenn nicht, _sofort_ zur Elterngeldstelle.
- Wenn die Mutter später wieder zur Schule geht, bekommt sie u.U. BAFöG (je nach Schulart). Dabei wird bei der Berechnung m.W. nicht mehr das Einkommen der Eltern, sondern nur noch das Einkommen des Ehemanns heran gezogen.
- Aber wie Ronny schon angedeutet hat, andere Unterstützungsleistungen könnten wegfallen, weil erwartet wird, dass der Ehemann die Frau unterhält.
- Letzten Endes bist Du aber im Grunde im falschen Forum für solche Fragen. Schau lieber mal in eines der Sozialhilfe-Foren ...
Eduard