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Kriegt die immer noch nach der Heirat Unterstützung vom Staat ? (Gelesen: 3.254 mal)
kalbass
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13.09.2007 um 03:19:30
 
Hallo,
meine Freundin (18 Jahre alt, Deutsche) wohnt noch bei ihrer Mutter mit ihrer kleinen Tochter (8 Monate), derren ich nicht der Vater bin. Ausserdem muss die noch in die Schule gehen.
Wir heiraten im Oktober, und die muss natürlich von der Wohnung mit der Mutter ausziehen, und mit mir zusammen einziehen. Ich bin zur zeit ausländischer Student, und möchte natürlich mit dem Studium weitermachen. Und nebenbei ab und zu arbeiten, wie jeder Student.
Meine Frage ist : Wie wird die mit der finanziellen Seite machen ? Wird die weiterhin Unterstützung vom Staat bekommen ? (Die kann sowieso nicht arbeiten gehen, wegen des Älters des Kindes). Wenn ja, was fuer Hilfe wird die bekommen ? (Wohnungsgeld ? Kindersgeld ? Erziehungsgeld) ?
Und danach möchte sie die Schule wieder weitermachen. Wird die immer Unterstützung vom Staat bekommen ? Wenn ja, wie lange ? Oder musste die auch arbeiten gehen ?

Ich freue mich schon auf eure Antworten.

Viele Grüsse,

K.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 13.09.2007 um 07:25:28
 
Hallo,

DIE (wobei das IMHO eine bezeichnende Bezeichnung für Deine zukünftige Frau ist Zwinkernd   ) wird in erster Linie Deine Frau sein.

Und da sagt das deutsche Recht:

Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.

Das bedeutet dass auch ein Student die verd. Pflicht und Schuldigkeit haben wird, für den Unterhalt von DER zu sorgen.  Es ist nicht vörderlichste Aufgabe des Staates für den Unterhalt von DER zu sorgen, sondern DEINE Pflicht Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Eduard
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Antwort #2 - 13.09.2007 um 10:32:25
 
ronny schrieb am 13.09.2007 um 07:25:28:
DIE (wobei das IMHO eine bezeichnende Bezeichnung für Deine zukünftige Frau ist Zwinkernd   )

Ich glaube nicht, dass das irgendwas bedeutet- klingt für mich nach einem Grammatikfehler, wie er auch bei gut Deutsch sprechenden manchmal vorkommt (DaFler nennen das "Fossilierung").

Ansonsten - das Kind ist nicht von ihm, also finde ich die Frage des TS durchaus legitim, ob er ab jetzt  für alles aufkommen muß. Normalerweise würde der Kindsvater Unterhalt für das Kind und Betreunungsunterhalt für die Mutter (die ja wegen des Kindes nicht arbeiten kann) zahlen. Wenn er das nicht tut, springt der Staat ein.

Dummerweise, sobald die Mutter heiratet, wird angenommen, dass der Ehemann für alles aufkommt, sogar für den Kindesunterhalt, falls der echte Vater nicht zahlt. Der Betreuungsunterhalt fällt bei Heirat sowieso automatisch weg. Gut muß man das alles nicht finden...

Aber zur Ausgangsfrage:
Auch nach der Heirat gibt es noch staatl. Unterstützung für Mutter und Kind:
- Kindergeld gibt es natürlich.
- Auch wenn die Mutter kein Einkommen hatte, erhält sie 12 Monate 300 Euro Elterngeld. Hoffentlich schon längst beantragt, wenn nicht, _sofort_ zur Elterngeldstelle.
- Wenn die Mutter später wieder zur Schule geht, bekommt sie u.U. BAFöG (je nach Schulart). Dabei wird bei der Berechnung m.W. nicht mehr das Einkommen der Eltern, sondern nur noch das Einkommen des Ehemanns heran gezogen.
- Aber wie Ronny schon angedeutet hat, andere Unterstützungsleistungen könnten wegfallen, weil erwartet wird, dass der Ehemann die Frau unterhält.
- Letzten Endes bist Du aber im Grunde im falschen Forum für solche Fragen. Schau lieber mal in eines der Sozialhilfe-Foren ...

Eduard
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kalbass
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Antwort #3 - 13.09.2007 um 10:41:17
 
HAllo Eduard,
du schriebst :
"
- Wenn die Mutter später wieder zur Schule geht, bekommt sie u.U. BAFöG (je nach Schulart). Dabei wird bei der Berechnung nicht m.W. nicht mehr das Einkommen der Eltern, sondern nur noch das Einkommen des Ehemanns heran gezogen.
".
Was meinst du mit " Dabei wird bei der Berechnung nicnt m.W. nicht mehr das Einkommen der Eltern, sondern nur das Einkommen des Eihemanns heran gezogen". Heisst das, ich werde ihren BAFÖG zuruckzahlen ? Bekommt man auch den Bafög in der Schule ? dachte es gilt nur fuer Studenten.

Also in meinem Fall, verdiene nebenbei rund um 700€, und ich studiere noch. Müsste ich alles auch fuer meine Frau tun, kommen wir natürlich nicht klar.
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Sondra
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Antwort #4 - 13.09.2007 um 11:45:11
 
kalbass schrieb am 13.09.2007 um 10:41:17:
Bekommt man auch den Bafög in der Schule ?

Ja unter gewissen Voraussetzungen, die du hier nachlesen kannst. Hier kannst du nachschauen, wie hoch der Bedarf sein könnte. (blaue Schrift anklicken = Links)

kalbass schrieb am 13.09.2007 um 10:41:17:
Was meinst du mit " Dabei wird bei der Berechnung ... nicht mehr das Einkommen der Eltern, sondern nur das Einkommen des Eihemanns heran gezogen". Heisst das, ich werde ihren BAFÖG zuruckzahlen ?

Nein, das heisst nur, dass Auszubildende, die verheiratet sind, nicht mehr als "Kinder" (wo die Elter zum Unterhalt verpflichtet sind), sondern als Familie betrachtet werden. Bei einem Einkommen von ca. 700 € ist die Familie unterversorgt, so dass deine Frau durchaus BAföG erhalten kann, um ihre Ausbildung zu beenden. Die Rückzahlung richtet sich dann auch nach der Familienlage.

Das Problem sind also nicht die Sozialleistungen, sondern die (deine) Gefühlslage. In der Deutschen Sprache klingt es sehr respekt- und gefühllos, von seiner Freundin (und zukünftigen Frau) als "die" zu sprechen. Das tut man nicht, wenn man nicht will, dass "die anderen" denken, man würde nicht aus Zuneigung / Liebe, sondern aus "technischen" Interesse heiraten.
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Eduard
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Antwort #5 - 13.09.2007 um 11:56:10
 
Hallo Kalbass,

bin kein Experte und muss selber hier nachsehen:
http://www.bafoeg.bmbf.de

Meine Aussage war so, wie sie dastand, falsch. Leider wird das Einkommen von Ehemann und Eltern herangezogen. D.h. es gibt einen bestimmten Bedarf, von dem dann die Einkommen der Mutter, Deines und das der Eltern abgezogen wird. Allerdings gibt es einige Freibeträge, für Dich, für das Kind, für die Eltern, für weitere Kinder der Eltern. Soweit Eure Einkommen unter den Freibeträgen liegen, führen sie nicht zu einer Verringerung des BAFöG.

Ansonsten hängt es von der Art der Ausbildung ab, wie hoch der BAFög-Satz ist und ob er als Zuschuß oder Darlehen (wobei übrigens immer die Mutter diejenige ist, die zurückzahlt) geleistet wird. Und ja, BAFög gibt es nicht nur für's Studium.

Nehmen wir an, Deine Frau ist am Gymnasium. Schüler am Gymnasium bekommen nur dann BAFöG, wenn sie einen eigenen Haushalt führen und entweder verheiratet sind oder mit einem Kind zusammenleben. Aber das stimmt ja bei Euch  Smiley
BAFöG an Schüler wird anscheinend immer als Zuschuß geleistet. Wenn ich das Gesetz richtig lese, sind es immerhin 348 Euro.

Alles weitere - laßt Euch beraten...

Eduard
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kalbass
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Antwort #6 - 13.09.2007 um 12:38:14
 
Ok. Vielen Dank fuer Ihre Kommentare.
Wir werden uns beraten lassen. An welchen Amt sollen wir uns wenden ?
Gibt es noch andere Wege, mit der Finanziellen klar zu kommen ? (z.b. Unterstützung vom Jugendamt.... ).
Ich habe eine gute Freundin, auch Deutsche, 21, macht gerade eine Ausbildung. Die konnte nicht mehr bei Eltern wohnen (immer Pb zu hause) und war zu irgendwelchem Amt (weiss ich nicht mehr genau) und die werden ihre Wohnung finanzieren, in der Zeit wo die ihre Ausbildung durchführt. Die ist aber nicht verheiratet, und hat kein Kind.
In welchem Fall ist denn möglich ? (ich habe leider keinen Kontakt mit der...)
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Antwort #7 - 13.09.2007 um 13:39:00
 
kalbass schrieb am 13.09.2007 um 12:38:14:
An welchen Amt sollen wir uns wenden ?

Jugendamt ist schon eine gute Adresse - weil deine Freundin noch jung ist und auch ein kleines Kind hat. Auch das Schulamt könnte Beratung und Unterstützung geben in Fragen der Fortsetzung der Schule und finanzieller Unterstützung. Sozialamt ist auch ein Amt, das sich mit Hilfe und Unterstützung in besonderen Lebenslagen auskennt. Ihr werdet schon Hilfe finden.

kalbass schrieb am 13.09.2007 um 12:38:14:
In welchem Fall ist denn möglich ?

Was? Eine Wohnung "finanziert" zu bekommen? In dem Fall, dass einem Wohngeld zusteht z.B.. Vielleicht konsultiert ihr die Seiten (und Foren):

hier und

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kalbass
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Antwort #8 - 13.09.2007 um 14:46:26
 
ok danke noch mal.
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Ulf
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Antwort #9 - 18.09.2007 um 16:44:14
 
ronny schrieb am 13.09.2007 um 07:25:28:
Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.

Das bedeutet dass auch ein Student die verd. Pflicht und Schuldigkeit haben wird, für den Unterhalt von DER zu sorgen.  Es ist nicht vörderlichste Aufgabe des Staates für den Unterhalt von DER zu sorgen, sondern DEINE Pflicht Ärgerlich


Jein. Meines Wissens ist man nicht gehalten, bei Eheschließung sein Studium abzubrechen. Im übrigen sollen die Verdienstchancen je nach Studienfach nach erfolgreichem Abschluß besser sein.

Gruß, ULF
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