Zitat:Bezüglich
der
VE würde ich in der Tat fragen, wofür das gut
ist, da in der Regel doch unabhängig vom Einkommen
erteilt wird.
Hi Mick,
ich sag mal ehrlich, was mir im Zusammenhang mit der
VE - Forderung für Gedanken durch den Kopf gehen: Ich halte diese Forderung für überzogen und durch den Gesetzestext nicht gedeckt.
Gut, wir haben noch keine Verwaltungsvorschriften zu den neuen Gesetzesteilen, aber wenn eine
VE quasi für jeden Fall nicht gesicherten Lebensunterhalts zur Bedingung gemacht werden könnte, ginge das m.E. klar an den Intensionen des Gesetzgebers vorbei. (auch mit Blick auf die Gesetzesbegründung)
Du weißt, dass ich kein Anhänger von Diskussionen über Sinn oder Unsinn rechtlicher Bestimmungen bin, aber hier geht es ja um einen konkreten Sachverhalt, der auch mir in meinem Umfeld immer häufiger begegnet.- Insofern bin ich ein bisschen skeptisch, ob eine
ABH sich im Zweifel von der Frage eines Antragstellers "wofür das gut ist" wirklich "beeindrucken" oder gar umstimmen ließe.
Bliebe bei einem Beharren der
ABH nur der Klageweg, oder gäbe es im Vorfeld nicht die Möglichkeit einer etwas schlüssigeren Argumentation gegen die erhobene Forderung nach Vorlage einer
VE?
Bin in diesem Sinne ganz besonders gespannt auf Deine von mir, wie Du weißt, sehr geschätzte Expertenmeinung
!
=schweitzer=