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FZF (Gelesen: 1.783 mal)
otu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.09.2007 um 16:37:49
 
Hallo zusammen,

versuche einen Anbieter für den Nachweis von Sprachkenntnissen "Start A1" in der Tuerkei zu finden.
Im Zuge dieser Suche bin ich auf zwei Interessante Links gestoßen, die folgenden Inhalt haben:

Merkblatt der Deutschen Botschaft in Ankara
(http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Visa/downloaddatei__SV__Merkb...)
"...bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse in der Regel durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“nachzuweisen..."

Merkblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/SharedDocs/Anlagen/DE/Integrati...)

"...dazu müssen Sie den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ beifügen....Die Sprachprüfung kann aber auch von einem Prüfungslizenznehmer oder in den Räumen eines Partnerinstituts des Goethe-Instituts abgenommen werden..."

Für mich beides keine MUSS Vorschriften, sondern KANN. Ein Zertifikat des GoetheInstituts wird favorisiert, aber ein Zertifikat von einem Lizenznehmer/Partnerinstitut des GoetheInstituts wird ebenfalls anerkannt.

Wird dieses genau so gesehen oder liege ich falsch.

Ich danke allen für die Beteiligung.

Grüße
Otu
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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 10.09.2007 um 16:57:04
 
Korrekt: Sprachprüfung MUSS

Goethe Inst..: Kann (gibt ja nicht überall den Goethe) Zwinkernd
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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Anjalein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 10.09.2007 um 16:58:28
 
Das siehst Du eigentlich richtig.
Letztlich stehen GI und GI-lizenzierte (aber eben nicht irgendwelche) Institute quasi gleichwertig nebeneinander, es geht letztlich um das A1/Start Deutsch 1--Zertifikat.

Auch wenn danach nicht explizit gefragt war: die Alternative allerdings, den Test durch die Botschaft durchfuehren zu lasssen, ist erst dann -und nur nach Ruecksprache mit der Botschaft- anzudenken, wenn tatsaechlich keine Moeglichkeit besteht, das GI-Zertifikat beizubringen. Was in dem Zusammenhang zumutbar ist (GI im Land, aber 1000e km Entfernung z.B.), wird sich je nach Einzelfall/Ort in der naechsten Zeit herausstellen.

LG
Anja
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jetflyer
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Antwort #3 - 10.09.2007 um 17:02:34
 
Zitat:
Ein Zertifikat des GoetheInstituts wird favorisiert, aber ein Zertifikat von einem Lizenznehmer/Partnerinstitut des GoetheInstituts wird ebenfalls anerkannt.


Es gibt einige offizielle Partnerinstitute der Götheinstitute. Ich weiß es z.B. aus der Heimat meiner Frau in Omsk in Sibirien. Dort gibt es auch ein sog. Goethe lizensiertes Sprachinstitut, deren Zertifikate anerkannt werden. Dieses Institut ist der Universität dort angegliedert. Auf diesen Zertifikaten steht auch "Göthe Zertifikat" drauf, deren Prüfungen entsprechen auch exakt den Vorgaben des "Mutterinstitutes". Bevor man sich allerdings in Unkosten stürzt, eine Prüfung in so einem Institut abzulegen, sollte man sich deshalb genau vergewissern, das es auch exakt dieses Zertifikat ist, auf das geprüft wird.

Gerade "Lizenznehmer" bieten u.U. auch eigene (billigere) Prüfungen an, die für andere Zwecke im eigenen Land gedacht sind.

Grüße

Jetflyer

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.09.2007 um 17:03:46
 
otu schrieb am 10.09.2007 um 16:37:49:
"...dazu müssen Sie den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ beifügen....Die Sprachprüfung kann aber auch von einem Prüfungslizenznehmer oder in den Räumen eines Partnerinstituts des Goethe-Instituts abgenommen werden..."

Für mich beides keine MUSS Vorschriften, sondern KANN. Ein Zertifikat des GoetheInstituts wird favorisiert, aber ein Zertifikat von einem Lizenznehmer/Partnerinstitut des GoetheInstituts wird ebenfalls anerkannt.


der Gesetzestext sieht kein Testzertifikat, und schon gar keinen "Goethe"-Test, vor - mal ganz abgesehen davon, dass ich von einer deutschen Botschaft schon mal gesagt bekommen habe, man erkenne die Zertifikate des lokalen Goethe-Instituts sowieso nicht an, da das Institut korrupt sei.

Vertreter von Goethe werden derzeit nicht müde zu behaupten, nur sie dürften einen offiziellen A1-Test machen und ggf. weiter lizensieren (z.B. an die VHS für Niveau B1). Andere Anbieter hätten schlichtweg keine Prüfungslizenz. Leider konnte mir noch keiner der Goethe-Herren erklären, welche europäische Institution das Geothe-Institut zum Exklusiv-Anbieter von A1-Tests befördert hat oder warum andere Sprachkursanbieter nicht eigene Tests auf A1-Niveau anbieten dürften.

Im Ergebnis dürfte man mit einem Goethe-Test (oder den entsprechenden österreichischen Tests) die wenigsten Probleme haben. Den Nachweis der Sprachkenntnisse dürfte man aber m.E. auch mit einem Zertifikat einer anderen Sprachschule erbringen können. Zumindest in der Theorie.

Muleta
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jetflyer
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Antwort #5 - 10.09.2007 um 17:07:53
 
Du sprichst mir da aus der Seele Muleta,

Der alte Johann Wolfgang hätte sich in Grabe gedreht, was mit seinem Namen jetzt auf der welt verbunden wird...

Die "sagen wir mal" großzügige Preisgestaltung der G. Institute ist mir auch schon aufgefallen. Ich behaupte mal unsachlich, da sind am 28.8. wohl auch ein paar Sektkorken geknallt...


Grüße

Jetflyer

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.09.2007 um 17:27:08
 
Das Problem ist halt wieder mal der nicht wirklich offen stehende (denn wer will schon 2 Jahre mit Klagen vertrödeln) Rechtsweg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einseitige Bevorzugung eines bestimmten Sprachinstituts rechtens ist.

Als ich seinerzeit nach einer  Deutschschule für meine Frau gesucht habe, hat mir eine gute Bekannte (von Beruf DaF-Lehrerin) vom örtlichen GI ab- und zu einer anderen Schule geraten. Seitdem denke ich, dass das GI trotz der hohen Preise nicht automatisch die beste Schule am Platz ist.

Eduard
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« Zuletzt geändert: 10.09.2007 um 17:38:40 von Eduard »  
 
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