Hallo,
kein konkreter Fall, aber eine allgemeine Frage (ursprünglich für einen anderen Thread geschrieben, dieser wurde aber gerade geschlossen):
Nehmen wir an, ein Paar will heiraten und es ist schon ein Kind unterwegs. Der Mann ist Deutscher, die Frau lebt in einem Problemstaat. Das Kind wird deutscher Staatsangehöriger sein und sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit sollten unter dem besonderen Schutz des deutschen Staates stehen. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ich sehe folgende
legale Optionen für das Paar:
1. Heiratsvisum beantragen: Bis das durch ist (Stichwort Urkundenprüfung), ist die Frau eventuell schon nicht mehr in der Lage, zu reisen. Außerdem: Sprachkurs erforderlich (gibt es Ausnahmen, wenn die Verlobte aufgrund Schwangerschaft dazu nicht in der Lage ist? Ich glaube nicht). Und wenn das Kind erst geboren ist, nützt ihm das Heiratsvisum nichts mehr, da es ja dann ein eigenes Visum benötigt => gehe zu 3.
2. Im Heimatstaat heiraten: letzten Endes genau wie 1.
3. Geburt abwarten,
FZF zum Kind beantragen: Hier ist kein Sprachkurs erforderlich, aber ebenfalls Urkundenprüfung.
In jedem Fall werden die Schwangerschaft und mindestens die ersten Monate des Kindes im Heimatland verbracht werden, unter den dortigen Bedingungen (medizinische Versorgung, aber auch z.B. bestimmte Krankheitserreger, die es bei uns nicht gibt).
Hier nun ein paar Zahlen zur Säuglingssterblichkeit (=Wahrscheinlichkeit, dass ein lebendgeborenes Kind das erste Lebensjahr nicht überlebt) in einigen typischen
Problemstaaten:
Philippinen 2,2%
Nigeria 9,7%
Afghanistan 16%
Zum Vergleich in Deutschland: 0,4%
(Dazu kommen natürlich noch andere Risiken, die in den
Problemstaaten höher sind und die bei uns durch ein enges Netz von Vorsorgemaßnahmen reduziert werden: Frühgeburt mit Tod oder lebenslanger Behinderung des Kindes als Folge, Komplikationen bei der Geburt, die zum Tod der Mutter, zum Tod des Kindes oder zu einer lebenslangen Behinderung führen, etc.)
Kann es das schon gewesen sein? Oder habe ich etwas Wichtiges übersehen und es gibt eine
legale Möglichkeit für so einen kleinen Deutschen, in Deutschland geboren zu werden ...
Eduard