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Begriffserklärung: Daueraufenthaltskarte EU / Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.151 mal)
harrymomsen
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Die Hoffnung hilft uns
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.09.2007 um 17:58:45
 
Halli hallo,

ich (Deutscher) bin nunmehr seit 16 Jahren mit meiner (Nicht-EU) Ehefrau verheiratet - diese besitzt natürlich eine unbefristete Aufenthalsgenehmigung.

Meine Frau bekommt in der nächsten Zeit einen neuen Pass (alter Pass ist abgelaufen). Nun muß sie ja bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel übertragen bzw. neu eintragen lassen. Nun lese ich hier viel über "Daueraufenthaltskarte EU bzw. Niederlassungserlaubnis".

Ich bin absolut verunsichert, was dies für Titel/Dokumente sind.
Es wäre schön, wenn mich jemand über Vor- oder Nachteile aufklären könnte bzw. mir einen Ratschlag geben könnte, um was wir bei der Ausländerbehörde bitten sollten.

Herzlichen Dank !

Harry
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.09.2007 um 18:39:42
 
Hallo Harry,

da Deine Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat und diese gem. § 101 Abs.1 AufenthG als NE fortgilt, bekommt sie sie auch als NE in den neuen Pass übertragen.

Die Daueraufenthaltskarte-EG ist im FreizügG/EU verankert und nur für EU-Bürger (z.B. Spanier, Italiener u.s.w.) und deren Familienangehörige.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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harrymomsen
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Die Hoffnung hilft uns
leben  <Goethe>


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.09.2007 um 10:31:38
 
Herzlichen Dank ! Nun bin ich schlauer !

EU-Bürger bin ich allerdings auch ......  Zwinkernd

Harry
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