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Nachweis über fehlenden bosnischen Pass bei Einbürgerung (Gelesen: 4.947 mal)
ivan23
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09.09.2007 um 16:31:26
 
Hallo zusammen!
Kurz zu mir: Ich bin 23, männlich, in Deutschland geboren und aufgewachsen und habe (noch) den kroatischen Pass. Ich habe bereits im Janar 2007 die Einbürgerungszusicherung von Seiten Deutschlands bekommen und Anfang Februar 2007 die Ausbürgerung aus Kroatien beantragt. Ich warte immer noch, dass die mich ausbürgern.... Mein Vater und meine Mutter haben beide NUR den kroatischen Pass, jedoch ist meine Mutter in Bosnien geboren. In der kroatischen Domovnica von meiner Mutter steht, dass sie in Kroatien lebt, bzw. dort gemeldet ist. Erst durch diesen Thread bin ich auf den Gedanken bzw. auf die Frage gekommen, ob der Geburtsort meiner Mutter in Bosnien eine Rolle für die Einbürgerung spielen könnte. Ich persönlich hatte mit Bosnien noch nie was am Hut, trotzdem stelle ich mir folgende Frage:
Müsste ich damit rechnen, dass die deutschen jetzt noch einen Nachweis wollen, dass ich keinen bosnischen Pass habe? Eigentlich hätten die das doch schon (wenn überhaupt) bei der Einbürgerungszusicherung mit verlangen müssen, haben sie aber nicht. Was meint ihr dazu?

Gruß
ivan
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Antwort #1 - 09.09.2007 um 16:45:55
 
@ivan23

Ich hab für deine Frage einen eigenen Thread eröffnet.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #2 - 09.09.2007 um 18:04:29
 
ivan23 schrieb am 09.09.2007 um 16:31:26:
Eigentlich hätten die das doch schon (wenn überhaupt) bei der Einbürgerungszusicherung mit verlangen müssen, haben sie aber nicht. Was meint ihr dazu? 

Das sehe ich ähnlich. Wenn Deine EBH davon ausgegangen wäre, dass Du durch Deine Mutter evtl. auch die bosnische Sta haben könntest, dann hätte sie Dir wohl auch eine EBZ für diese Sta ausgestellt, damit Du eine entsprechende Negativbescheinigung vorlegst.
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Antwort #3 - 09.09.2007 um 19:32:47
 
Hallo,
Du bist in BRD geboren und deine Eltern haben dich warscheinlich
bei dahmals jugoslawischen Konsulat angemeldet.Dann bist Du
automatisch in Geburtsort deines Vater in Kroatien ? eingetragen und hast  nur
kroatische STa.

Ich gehe davon aus das Dich deine Mutter  nicht extra in seinen Geburtsort in Bosnien angemeldet....diese möglichket besteht bei Alleinerziehender Mutter !

Ich selber habe 3 Zusicherungen bekommen !! Zwinkernd
1.für Bosnen und Herzegowina
2.-für Kroatien
3-Serbien

und vor ein Monat bin ich Eingebürgert  Smiley
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ivan23
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Antwort #4 - 10.09.2007 um 00:13:09
 
Hallo!
Vielen Dank erst mal für die Antworten! Wie bereits erwähnt, hatte meine Einbürgerungsbehörde bei der Einbürgerungszusicherung (januar 07) ja keine Bescheinigung über den Nichtbesitz der bosnischen Staatsangehörigkeit gefordert. Könnte es aber sein, dass die diese haben wollen, wenn ich mit der kroatischen Ausbürgerungsurkunde wieder bei der Einbürgerungsbehörde antanze? Ganz nach dem Motto: "Ups, da war ja noch was..." Oder fordert die EBH sowas nur "am Anfang" des ganzen Einbürgerungsverfahrens, sprich mit Austeilung der Einbürgerungszusicherung?
Ich habe Sorgen bzw. Bedenken, dass sich das dann alles wieder Ewigkeiten hinauszögern könnte bis ich den deutschen Pass habe, da ich auch beruflich viel vereisen muss.

Gruß
Ivan
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Odysseus
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Antwort #5 - 10.09.2007 um 09:08:45
 
ivan23 schrieb am 10.09.2007 um 00:13:09:
Könnte es aber sein, dass die diese haben wollen, wenn ich mit der kroatischen Ausbürgerungsurkunde wieder bei der Einbürgerungsbehörde antanze? Ganz nach dem Motto: "Ups, da war ja noch was..." Oder fordert die EBH sowas nur "am Anfang" des ganzen Einbürgerungsverfahrens, sprich mit Austeilung der Einbürgerungszusicherung? 


natürlich KÖNNTE das sein, aus Sicht eines Sachbearbeiters scheint es mir aber unwahrscheinlich.
Wenn Du sicher gehen willst, steht es Dir natürlich frei, vorsorglich eine Negativbescheinigung aus B-H zu besorgen, mit der Du dann im Ernstfall winken könntest. Habe aber keine Ahnung, was der Spaß Dich kostet.
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Antwort #6 - 10.09.2007 um 21:46:17
 
ivan23 schrieb am 10.09.2007 um 00:13:09:
#
Ich habe Sorgen bzw. Bedenken, dass sich das dann alles wieder Ewigkeiten hinauszögern könnte bis ich den deutschen Pass habe, da ich auch beruflich viel vereisen muss.

....keine  Sorge  Cool
Wenn es umgekeht wäre zum Bespiel:
...das Du als "Kroate  aus Bosnien" eine  Ausbürgerung Urkunde aus Bosnien vorliegst könnte es  dir pasieren das jemand noch nach kroatischen Pass fragt ,  aber "sorry"  in deinen fall...... Augenrollen

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Antwort #7 - 13.11.2007 um 03:19:51
 
hmm sehr interessantes Thema,
angenommen,er bekommt die Entlassung aus der kroatischen Staatsangehörigkeit,sein Pass und Perso werden dabei entwertet (durchlöchert).
Nun ja,er geht mit der übersetzten Entlassungsurkunde zur zuständigen Einbürgerungsbehörde,
und plötzlich,
aaaahhhhh ,auuuuuu sie brauchen noch die Bestätigung dass Sie keinen bosnischen Pass besitzen.

ich meine,wie soll er das jetzt machen,ohne Ausweis,ohne irgendwas,denn entwerteten pass und Perso darf er nicht mehr benutzen,soweit ich es weiss,denn er ist kein Kroate mehr.
die bei dem Konsulat wollen immer personalausweiss oder Pass sehen(die gülltig sind,versteht sich)

naja dazu wird es bestimmt nicht kommen,denn er kann keine bosnische Stag haben,er erfüllt die Voraussetzungen dazu nicht.
beide Eltern müssen in Bosnien geboren sein,oder wenn ein Elternteil in Bosnien geboren ist,dann muss er auch dort geboren sein damit er die bosnische StAg erlangt.

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Antwort #8 - 13.11.2007 um 10:32:41
 
@ ivan23

zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina besteht ein Vertrag über die gegenseitige Anhnahme der Staatsangehörigkeit.

Wäre Dein Einbürgerungsantrag bei mir gestellt worden, ich hätte eine Erklärung zum Nichtbesitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit verlangt. Sollte sich später herausstelle, dass die Erklärung unwahr gewesen war, würde ich die Einbürgerung widerrufen.

Ansonsten gilt, die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden, das bedeutet für Doppelstaater, dass 2 Entlassungsverfahren notwendig werden, bei 3-fach Staater entsprechend 3 usw.

Viel Erfolg

Rolf Buscher
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ivan23
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Antwort #9 - 13.11.2007 um 18:00:17
 
Hallo,
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe trotzdem noch folgende Fragen:

Buscher schrieb am 13.11.2007 um 10:32:41:
zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina besteht ein Vertrag über die gegenseitige Anhnahme der Staatsangehörigkeit.

Was sind denn so die wesentlichen Punkte dieses Vertrages? Bzw. Was sagt denn dieser Vertrag aus?

Buscher schrieb am 13.11.2007 um 10:32:41:
Wäre Dein Einbürgerungsantrag bei mir gestellt worden, ich hätte eine Erklärung zum Nichtbesitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit verlangt.

Ja, aber zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens, ist dies doch sehr unrealistisch, wie lilly.light im Post vorher bereits beschrieben hat. Mittlerweile sind schon 9 Monate vergangen, seit ich den Entlassungsantrag aus Kroatien gestellt habe. Außerdem hatte ich ja, wie bereits gesagt, noch NIE was mit Bosnien am Hut.

lilly.light schrieb am 13.11.2007 um 03:19:51:
naja dazu wird es bestimmt nicht kommen,denn er kann keine bosnische Stag haben,er erfüllt die Voraussetzungen dazu nicht.
beide Eltern müssen in Bosnien geboren sein,oder wenn ein Elternteil in Bosnien geboren ist,dann muss er auch dort geboren sein damit er die bosnische StAg erlangt.

Sind das wirklich die Voraussetzungen? Also, wie bereits gesagt, nur meine Mutter ist in Bosnien geboren (hat aber trotzdem nur den kroatischen Pass), ich aber bin in Deutschland geboren.

Buscher schrieb am 13.11.2007 um 10:32:41:
Sollte sich später herausstelle, dass die Erklärung unwahr gewesen war, würde ich die Einbürgerung widerrufen.

Wie sollte das denn gehen? Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft doch einmal bekommen hat, kann man die auch nicht mehr verlieren. Sonst wäre ich ja staatenlos

Liebe Grüße
ivan23
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