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Einbürgerung nach 3 Jahren möglich ?? (Gelesen: 2.197 mal)
kalbass
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach 3 Jahren möglich ??
09.09.2007 um 10:25:45
 
Hallo,

Ich heisse Hermann, ausländischer (Afrikaner) Student in Düsseldorf. Ich lebe hier schon vor 2,5 Jahren. Meine Freundin, eine Deutsche, sagte mir,dass ich den deutschen Pass beantragen kann und bekommen. Meine Frage ist, wäre das richtig? wenn ja, welche wären denn die Voraussetzungen ? Wo soll ich das beantragen ?

Noch zu mir: ich studiere IT und arbeite nebenbei als Sicherheitsmitarbeiter (IHK-Bescheinigung) und noch als Programmier bei einer IT-Firma). Und den deutschen Pass würde ich gerne beantragen,wenns möglich.

Ich bedanke mich nochmal.
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Mick
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Antwort #1 - 09.09.2007 um 10:31:52
 
Hi,
was steht denn für eine Rechtsgrundlage in Deinem
Aufenthaltstitel?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mikael321
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Antwort #2 - 09.09.2007 um 10:31:56
 
kalbass schrieb am 09.09.2007 um 10:25:45:
, wäre das richtig? wenn ja, welche wären denn die Voraussetzungen ? Wo soll ich das beantragen ?


Um es kurz zu machen. Du musst 8 Jahre in Deutschland sein. Ob und wie viel einer Studentenzeit angerechnet werden , ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Durch Kurse , kann die Zeit auf 7 oder auch 6 Jahre verkürzt werden.

Wenn du schnell Deutscher werden willst, bleibt eigentlich nur die Ehe, mit einer Deutschen. Dann kannst du nach 2 Jahren Deutscher werden.

Was die Zeit noch verlangsamt, wenn es so weit ist : Du must deine alte Staatsbürgerschaft VORHER aufgeben. Und das kann dauern. Besonders im Bereich Afrika, Ex Jugo, GUS Länder ................


Michael
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.09.2007 um 12:16:56
 
Mikael321 schrieb am 09.09.2007 um 10:31:56:
Dann kannst du nach 2 Jahren Deutscher werden. 


Ist das neu ? Bisher ging das nur nach 3 Jahren und weiterem Bestand der ehel. LG !


DC
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Mick
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Antwort #4 - 09.09.2007 um 12:42:15
 
Zitat:


Ist das neu ? Bisher ging das nur nach 3 Jahren und weiterem Bestand der ehel. LG !


DC

Hi,
nein, ist nicht neu. Gemeint ist: Mindestens drei Jahre
AE, mindestens die letzten zwei aufgrund der Ehe.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 09.09.2007 um 13:22:09
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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kalbass
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
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Antwort #6 - 10.09.2007 um 09:57:09
 
Vielen Dank fuer eure Antworten. Habe von euch viel gelernt.

Viele Grüsse.
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