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SOS Familiennachzug - Visum (Gelesen: 3.180 mal)
dhi1984
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09.09.2007 um 01:16:32
 
Hallo Community =]

ich brauche dringend eure Hilfe. erstmal vorab: Mein Mann (mexikaner) und ich (deutsche) haben vor 4 Wochen in Mexico City geheiratet. wir haben am 16.8. bei der deutschen Botschaft in Mexico das Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Mein Mann lebt seit 3 Jahren in Deutschland als Student, ist aber jetzt fertig und das bisherige StudentenVisum läuft jetzt aus. Er ist zur Zeit noch in Mexico und ich wieder hier.
Wir möchten erstmal in Deutschland leben und er sich hier einen Job suchen.

Die zuständige Ausländerbehörde hat mir Freitag, also am 7.9. die Einladung geschickt und ich muss da nächste Woche mit all den Unterlagen hin...
Hat jemand das schonmal mitgemacht und kann mir sagen, was da passiert? Sind die sehr streng?? Weiss jemand wie lange es ungefähr dauert von der Einladung zur ABH bis mein Mann das Visum bekommt?

Werde nur ich befragt bei der ABH oder auch mein Mann (dann in Mexico oder wie?)?

nochwas zu den Unterlagen, die ich unter anderem mitbringen muss:

- Bescheinigung des Arbeitsverhältnisses (bin Studentin, also Immatrikulationsbescheinigung??)

- Mietvertrag mit Wohnungsgröße (Quadratmeter stehen nicht drin, aber dass sie für 2 Personen ist und welche Zimmer es gibt. Außerdem steht mein Mann mit im Mietvertag, weil er ja mit mir da lebt)

- Verdienstbescheinigung (hab ich nicht, weil Studentin ohne Bafög und ohne Einkommen)

was meint ihr dazu? bin nämlich sehr sehr nervös, wenn ich dahin muss... hab nichts zu verbergen, im Gegenteil, aber hab Angst, dass die bei dem kleinsten Zweifel nein sagen werden...

muss noch dazu sagen, dass der Vater von meinem Mann halb deutscher ist (leider ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und das mein Mann, seine Schwester und sein Vater schon seit längerer Zeit nen Prozess am laufen haben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. wirkt sich das positiv auf die Erteilung des Visums aus, was meint ihr? sollte ich das bei der ABH erwähnen?

Bitte um Rat, Erfahrungen, Tipps, etc!!

Ich danke euch schonmal im Voraus!

Liebe Grüße
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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 13:35:55 von N/V »  
 
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.09.2007 um 08:14:29
 
Hallo Dihi, "Dringend" brauchst Du unsere Hilfe nicht Durchgedreht

Es klingt nämlich alles nach einem rel. normalen und einfachen "Fall" von Familienzusammenführung.

Weder die Frage der sog. "Scheinehe" wird bei Euch zum Problem werden
(Schließlich lebt Ihr nachweislich seit längerer Zeit in Deutschland bereits zusammen) Einen großen Alterunterschied wird es bei 2 Studenten vermutl. auch nicht geben.

Großartige Dokumentenprüfungen werden ebenfalls kaum anstehen, da Dein Mann ja bereits eine Studenten AE hatte und evtl. Probleme da im Visaverfahren bereits aufgetaucht wären. Deutschkenntnisse sollten für einen ex Studenten in D. auch nicht zum Problem werden Smiley  
(OT: es sei denn, er ist Jurist Augenrollen

Einzig und allein die Frage Eures Lebensunterhaltes wird vermutlich diskutiert werden. Der Nachweis wird zwar bei dt. Verh. in der Regel nicht gefordert, Fragen wird man Euch vermutlich schon stellen.
Theoretisch könnte Dein Mann zwar sofort ALG2 beantragen nach der Einreise, "gern" gesehen wird es von ABH logischerweise nicht und führt da manchmal zu "Friktionen"...sprich Verzögerungen

Don´t worry!

Grüße
Jetflyer


PS. Bei uns hatte die ganze Geschichte letztes Jahr aus Russland 2 Monate gedauert und verlief völlig problemlos-
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dhi1984
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Antwort #2 - 09.09.2007 um 09:50:12
 
Erstmal danke, Jetflyer, für deine Antwort!! Die hat mich dann doch wieder etwas auf den Teppich geholt  Durchgedreht

ja mit dem Einkommen ist das so ne Sache. Ich krieg ja nichtmal Bafög und muss mich jetzt erstmal wieder auf die Suche nach nem Job machen...
dennoch bin ich finanziell sozusagen abgesichert (durch meine Familie eben  Augenrollen )

mein Mann hat schon hier in Deutschland Kontakt zu einigen Firmen aufgebaut und ist jetzt mitten im Bewerbungsverfahren.. ich denke seine Chancen stehen da gar nicht schlecht als Maschinenbauingenieur..

naja jetzt hoff ich nur, dass er am 22.9. auch wirklich zurück kommen kann, denn da hat er sein Flugticket! wäre einfach schön..  Durchgedreht
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dhi1984
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.09.2007 um 12:38:09
 
Hallo! Bin heute morgen bei der ABH gewesen. Die haben gar keine Fragen gestellt, nur wovon wir leben, da wir beide ja noch studieren und unsere Papas uns finanzieren...ähem  Augenrollen
naja jedenfalls hat die Dame nichts dazu gesagt. Es fehlte nur die Quadratmeterzahl unserer Wohnung. Hab ich ihr jetzt zugefaxt, ist also alles klar sonst meinte sie.

Glaubt ihr, liebe Info4alien-Experten, dass mein Mann am 22. September fliegen kann? Heute ist der 10. Die von der Behörde konntens ja net so genau sagen...

Liebe Grüße!
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maki
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Antwort #4 - 10.09.2007 um 12:45:06
 
dhi1984 schrieb am 10.09.2007 um 12:38:09:
Glaubt ihr, liebe Info4alien-Experten, dass mein Mann am 22. September fliegen kann? 

FLiegen kann er, die frage ist nur wohin Zwinkernd

Jetzt mal ernsthaft: Wenn selbst die Leute, die euren Antrag bearbeiten euch keine genaue Auskunft geben können, wie sollen dass dann Leute machen die von euch nur übers Internet erfahren haben?  Augenrollen

Drücke euch die Daumen,

maki
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dhi1984
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Antwort #5 - 10.09.2007 um 14:45:54
 
Danke fürs Daumen drücken!

Ich dachte nur, dass mir jemand vielleicht ne Einschätzung geben kann. Klar, dass man das nie 100%ig sagen kann, aber vielleicht hat ja jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht..
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Ulf
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Antwort #6 - 11.09.2007 um 14:16:11
 
dhi1984 schrieb am 09.09.2007 um 01:16:32:
Hallo Community =]

ich brauche dringend eure Hilfe. erstmal vorab: Mein Mann (mexikaner) und ich (deutsche) haben vor 4 Wochen in Mexico City geheiratet. wir haben am 16.8. bei der deutschen Botschaft in Mexico das Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Mein Mann lebt seit 3 Jahren in Deutschland als Student, ist aber jetzt fertig und das bisherige StudentenVisum läuft jetzt aus. Er ist zur Zeit noch in Mexico und ich wieder hier.


Wann läuft die studentische Aufenthaltserlaubnis aus? Sollte er alles abgeschlossen haben (ob es auf die Bereithaltung der Abschlußurkunde ankommt, weiß ich derzeit nicht zu sagen), ist seine AE dadurch im Zweifel erloschen. Sonst könnte sie womöglich fortgelten, und das Visumsverfahren wäre überflüssig.

Bitte um Nachsicht, wenn ich dazu einen Vorläuferthread übersehen haben sollte.

Gruß, ULF
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dhi1984
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Antwort #7 - 11.09.2007 um 16:15:45
 
Hallo Ulf,

Ich muss erstmal sagen, dass ich mich mit all diesen Dingen leider ÜBERHAUPT nicht auskenne  Traurig , aber die Situation ist folgende:

soweit ich weiss, ist die studentische AE im August abgelaufen. Er hat sie dann nicht verlängert uns ist mit mir zusammen nach Mexico geflogen. Dort dann die Hochzeit und der Antrag zur Familienzusammenführung.

naja Fakt ist, er hat sein Studium noch nicht komplett abgeschlossen. Es fehlen noch einige mündliche Prüfungen im Oktober (Diplomarbeit ist aber schon fertig..).

ich hoffe, du kannst daraus irgendwelche Schlüsse ziehen  hä?

liebe Grüße
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.09.2007 um 17:46:58
 
dhi1984 schrieb am 11.09.2007 um 16:15:45:
soweit ich weiss, ist die studentische AE im August abgelaufen. Er hat sie dann nicht verlängert uns ist mit mir zusammen nach Mexico geflogen.


Bist Du sicher? Das wäre das Blödeste, was man hätte tun können. Sonst hättet ihr nämlich einen Kurztrip nach Mexico zum Heiraten machen können und dann im Anschluss gleich wieder zurück nach D.

Zitat:
naja Fakt ist, er hat sein Studium noch nicht komplett abgeschlossen. Es fehlen noch einige mündliche Prüfungen im Oktober (Diplomarbeit ist aber schon fertig..).


Da wird mein Unverständnis immer größer. Auch wenn er zu den Prüfungen natürlich visumsfrei einreisen könnten - das wäre alles nicht nötig gewesen.

Ihr solltet dringend und sicher klären, ob er seine AE wirklich nicht verlängert hat.

Muleta
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dhi1984
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Antwort #9 - 12.09.2007 um 14:14:51
 
Hallo Muleta,

ich werde meinen Mann mal fragen und mich später nochmal melden, wenn ich alles ganz genau weiss... kann jetzt nichts 100%ig sagen.

aber wenn man verheiratet ist, hat man doch mit Sicherheit viel bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt - gerade als Ausländer -  und wir wollten ja damit sichergehen, dass uns niemand so einfach trennen kann (räumlich gesehen natürlich)  Augenrollen
ich meine damit, dass die heirat sich für uns beide im jeweiligen Land des anderen positiv auswirkt und vieles einfacher macht..

korrigiert mich, wenn ich falsch liege und verzeiht mir meine unwissenheit  Traurig

liebe grüße
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Sondra
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Antwort #10 - 12.09.2007 um 14:36:09
 
dhi1984 schrieb am 12.09.2007 um 14:14:51:
korrigiert mich, wenn ich falsch liege

Du erzählst, dass dein Mann noch nicht ganz fertig mit dem Studium ist

dhi1984 schrieb am 11.09.2007 um 16:15:45:
Fakt ist, er hat sein Studium noch nicht komplett abgeschlossen. Es fehlen noch einige mündliche Prüfungen im Oktober

Somit hätte er die Möglichkeit gehabt, seine AE als Student über den August hinaus zu verlängern - bis Beendigung sämtlicher Prüfungen. Mit der AE hätte er ob verheiratet oder nicht unproblematisch zurück nach D gekonnt - und hier dann die Umwandlung der AE nach § 16 Abs. 1 (Student) in eine AE nach § 28 Abs. 1 (Ehegatte von Deutschen) beantragen können auf Grund der Tatsache, dass ihr in den Semesterferien in Mexiko geheiratet habt.
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dhi1984
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Antwort #11 - 12.09.2007 um 14:58:13
 
achso.. du meinst also er hätte das hier machen können. ich dachte nämlich immer, dass man das nur in seinem Heimatland beantragen kann...

hmm.. dann ist wohl einiges schief gelaufen..  unentschlossen

glaubst du/ihr, dass es deswegen zu Verzögerungen kommen könnte? ich wünsche mir so sehr, dass er am 22. kommen kann..  weinend

DANKE FÜR EURE HILFE!!!
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Antwort #12 - 12.09.2007 um 17:03:01
 
so.. ich bins nochmal... ich hab jetzt neue infos: also das Visum von meinem Mann ist im Juli abgelaufen (wir sind dann am 23. Juli geflogen). Er hat nach Ablauf des Visums noch eine Duldung von 90 Tagen.

Er hat das Visum NICHT verlängert!!

Er hat aber bei der ABH gesagt, dass er wieder nach Deutschland einreisen will und dass das Semester noch nicht zuende sei.

Kann es sein, dass die ABH in manchen Städten andere Regeln hat bzw. extrem genau ist auf Grund des hohen Ausländeranteils etc..?  Schockiert/Erstaunt

Liebe Grüße
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Mathilde
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Antwort #13 - 12.09.2007 um 18:18:35
 
Eine Duldung von 90 Tagen scheint eher unwahrscheinlich... Meinst Du vielleicht eine Fiktionsbescheinigung?

btw sollte im günstigsten Fall die Ausländerbehörde immer sehr genau arbeiten, egal, wie hoch der Ausländeranteil in einer Stadt ist. Und das Aufenthaltsgesetz ist ein Bundesgesetz, an das sich alle Ausländerbehörden halten.

Und wenn Du nochmal zu Deiner Ausländerbehörde gehst, und dort bittest, Dir das Prozedere nochmal zu erklären, dann helfen die Dir bestimmt. Du kannst ja sagen, das Dein Mann schon einen Flug gebucht hat, und bitten, die Angelegenheit nach Möglichkeit zu beschleunigen, da ihr als "Arme Studenten  Zwinkernd" leider nichts zu verschenken habt.

Es soll schon vorgekommen sein, das auch in Ausländerbehörden Menschen mit Verstand   u n d   Herz gesessen haben...  Smiley
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Antwort #14 - 12.09.2007 um 19:26:12
 
Hallo Mathilde,
das hab ich auch schon mehrmals versucht, aber leider konnte unsere Sachbearbeiterin "nicht in die Zukunft sehen" (O-Ton)
ihre Kollegin sei im Urlaub und so weiter...

hoffe doch stark, dass sie dennoch ein Herz hat und unsere Zeitplanung noch klappt!

hab da auch schon mehrmals angerufen und gefragt, was ich tun kann, damit es schneller geht etc. also sie kennt meine Verzweiflung  Zwinkernd
werd wahrscheinlich diese oder nächste Woche nochmal anrufen und nachfragen, wie weit die sind (mit der Gefahr, dass ich sie schon anfange zu nerven...  Augenrollen )

naja ich hoffe und bete!!!

liebe Grüße
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