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Betrug (Gelesen: 3.460 mal)
Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.09.2007 um 16:31:09
 
Hallo liebes info4alien Team bzw. User,

weiß nicht so genau, ob ich hier richtig bin mit meinem Problem und hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben.

Bisher habe ich solche Geschichten immer nur gelesen, aber jetzt hat es mich leider persönlich erwischt.

Mein Mann hält sich zz. in Nigeria auf und ich bin ihm auf die Schliche gekommen, was er so treibt. Unter anderem habe ich erfahren, dass er mit einer Nigerianerin ein Kind hat.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob es besser ist, ihm zu sagen, dass er dort bleiben soll oder ob es besser ist, ihn erst mal zurück nach Deutschland kommen zu lassen.

Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn ich zum Anwalt gehe und die Scheidung einreiche?

Könnte ich von Deutschland aus bewirken, dass ihm die Einreise nach Deutschland verwehrt wird oder muss ich damit rechnen, dass er jederzeit einreisen kann?

Könnte ich mich überhaupt scheiden lassen ohne seine Einwilling?

Wäre ich unterhaltspflichtig ihm gegenüber?

Ich hoffe, ihr könnt mir schnell einen Rat geben, denn er hat seinen Rückflug für Montag Abend geplant...

Einen traurigen und verwirrten Gruß von Sofia
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Mick
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Antwort #1 - 08.09.2007 um 16:34:35
 
Hi,
ich nehme an, dass er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
ist. Unter den Umständen wirst Du seine Rückkehr nicht ver-
hindern können.
Bezüglich der (zumindest ausländerrechtlichen) Folgen einer
Trennung, wäre es interessant zu wissen, wie lange er mit
AE aufgrund der Ehe hier lebt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Noahpapa
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Antwort #2 - 08.09.2007 um 16:46:42
 
Beruhige dich erstmal. Leider ist dir etwas sehr menschliches wiederfahren.
Ich kann deine Nöte/Sorgen verstehen. Aber in der Ruhe liegt die Kraft.

Sofia schrieb am 08.09.2007 um 16:31:09:
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn ich zum Anwalt gehe und die Scheidung einreiche?


Ihr würdet irgendwann geschieden werden.

Sofia schrieb am 08.09.2007 um 16:31:09:
Könnte ich von Deutschland aus bewirken, dass ihm die Einreise nach Deutschland verwehrt wird oder muss ich damit rechnen, dass er jederzeit einreisen kann?

Solange er eine AE oder Visum hat, kann er immer reisen.

Sofia schrieb am 08.09.2007 um 16:31:09:
Könnte ich mich überhaupt scheiden lassen ohne seine Einwilling?

Fast unmöglich. Es muss ja auch noch ein Trennungsjahr usw. vorliegen. Ich gehe davon aus, dass die Ehe in D gelebt wurde.

Sofia schrieb am 08.09.2007 um 16:31:09:
Wäre ich unterhaltspflichtig ihm gegenüber?

Ja, das kann durchaus passieren.

Sofia schrieb am 08.09.2007 um 16:31:09:
Unter anderem habe ich erfahren, dass er mit einer Nigerianerin ein Kind hat.

Das kommt leider häfig vor. Nicht nur in Nigeria 

Von Accra aus alles Gute und überlege GUT was Du machen willst, Wut ist kein guter Ratgeber.

Hoffe nur, dass während mein Server mal wieder abgeflogen  Ärgerlichist diese Antworten noch aktuell sind. Ansonsten entschuldige ich mich schon mal für irgendwelche DOPPELS Zwinkernd
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.09.2007 um 17:22:51
 
Hallo noch mal,

seine Aufenthaltserlaubnis gilt noch bis März 2009.

Gerade habe ich mit seiner Schwester in Nigeria telefoniert, mit der ich lange keinen Kontakt hatte, weil mein Mann mir immer eingeredet hat, dass sie eine schlechte Person ist. Nun habe ich von ihr auch erfahren, dass seine Mutter noch lebt und nicht, wie er mir erzählt hat, vor Jahren gestorben ist.

Außerdem weiß ich jetzt, dass die Nigerianerin, die bei uns 3 Wochen zu Besuch war, nicht die Frau seines Cousins ist, sondern dass er sie im Internet kennen gelernt hat und ihr helfen wollte nach Deutschland zu kommen.

Kann sich jemand jahrelang so verstellen und Liebe heucheln, wenn es nur um eine Aufenthaltsgenehmigung geht???????

Wäre es ggf. möglich, die Ehe noch annulieren zu lassen?

Nohapa: Ich bin erstaunlicher weise ziemlich ruhig, vielleicht stehe ich auch unter Schock und das Dilemma kommt noch. Ich versuche, ganz klar zu denken, deshalb habe ich auch schon im Kopf, welche rechtlichen Konsequenzen das hat. Wenn ich emmotional daneben hinge, würde ich wahrscheinlich hier sitzen und nur heulen, aber das ist absolut nicht der Fall.

Lieben Gruß von Sofia
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Antwort #4 - 08.09.2007 um 17:56:32
 
Sofia schrieb am 08.09.2007 um 17:22:51:
Wäre es ggf. möglich, die Ehe noch annulieren zu lassen? 

Natürlich nicht, wieso denn auch?

Wie lange war seit ihr schon verheiratet und wie lange lebt ihr eure Ehe schon in D?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 08.09.2007 um 19:07:12
 
Sofia schrieb am 08.09.2007 um 17:22:51:
Wäre es ggf. möglich, die Ehe noch annulieren zu lassen?


Eheanullierungen gibt es im deutschen Recht überhaupt nicht.
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Sofia
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Antwort #6 - 09.09.2007 um 10:00:41
 
Wir waren im Juli 2007 zwei Jahre verheiratet und mein Mann hat eine Aufenthaltsgenehmiung, die im März 2009 ausläuft. Die Ehe wurde ausschließlich in Deutschland gelebt...
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Antwort #7 - 09.09.2007 um 11:45:46
 
Sofia schrieb am 09.09.2007 um 10:00:41:
Wir waren im Juli 2007 zwei Jahre verheiratet und mein Mann hat eine Aufenthaltsgenehmiung, die im März 2009 ausläuft. Die Ehe wurde ausschließlich in Deutschland gelebt...


Ausländerrechtliches scheint abgehakt zu sein.
Nach zwei Jahre (zusammmen) gelebte Ehe  hat er ein Recht in Deutschland zu leben !
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Antwort #8 - 09.09.2007 um 14:08:32
 
Sofia schrieb am 09.09.2007 um 10:00:41:
Wir waren im Juli 2007 zwei Jahre verheiratet und mein Mann hat eine Aufenthaltsgenehmiung, die im März 2009 ausläuft. Die Ehe wurde ausschließlich in Deutschland gelebt...


Hallo,

dann dürfte die Sache ausländerrechtlich gelaufen sein, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte nach § 31 AufenthG erworben sein.

Soweit ihm kein Missbrauch der Ehe zum Zweck des Erwerbs der  aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen nachgewiesen werden kann, wofür ich kaum eine Chance sehe, wird sein weiterer Aufenthalt nur davon abhängig werden (nach Ablauf des ersten Jahres), dass er seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit oder notfalls durch den Unterhalt der (Ex-)Ehefrau bestreiten kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #9 - 20.09.2007 um 11:51:27
 
Sofia schrieb am 14.03.2006 um 14:02:32:
Mein Mann ist nach nunmehr über 7 Monaten Prüfungszeit der Botschaft (obwohl alle Dokumente echt und in Ordnung sind) in Deutschland eingereist.


Es scheint der Fall, das wohl nicht alles korrekt war. Eventuell ist hier ein Hebel anzusetzen.

Dokumentenwesen in einigen Ländern. Und Liebe zur Wahrheit einiger Menschen.. Ärgerlich
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