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Staatsangehoerigkeit Prozess (Gelesen: 2.975 mal)
Werther
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehoerigkeit Prozess
08.09.2007 um 03:25:27
 
Hallo an alle:

Entschuldigen sie mein deutsch.
Seit einem Jahr hat meine Frau ihren Staatsangehoerigkeit Prozess mit der deutschen Konsulerin in Mexiko angefangen, aber heute haben wir keinen Nachrichten.  Der Vater meiner Frau war Deutscher und sie moechtet seine (Ihres Vaters) Staatsangehoerigkeit bekommen.
Wissen sie wie lange mussen wir warten um eine Antwort zu bekommen?
Die Konsulerin hat uns gesagt, dass die Dokumente meiner Frau sind noch bei dem Bundesverwaltungsamt in Koeln.
Kennen sie jemand wer denselbe situation hat? und wie lange muss man warten?
Danke an alle

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Ralf
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Antwort #1 - 08.09.2007 um 13:32:26
 
Hier handelt es sich offenbar um einen Antrag nach
§ 13 StAG, daher befinden sich die Unterlagen auch
beim Bundesverwaltungsamt, denn dieses ist für
solche Verfahren allein zuständig.
Da hier im Forum niemand vom Bundesverwaltungs-
amt vertreten ist, können wir auch über die Bear-
beitungsdauer nichts sagen. Bekannt ist lediglich,
das Verfahren nach § 13 ausgesprochen aufwendig
und dementsprechend zeitintensiv sind.

Außerdem wurde der § 13 gerade in so weit geändert,
dass jetzt nur noch der ehemalige Deutsche selbst
und seine minderjährigen Kinder begünstigt sind.
Zwar gilt, weil der Antrag offenbar vor dem 30.3.2007
gestellt wurde, weiterhin altes Recht (vgl. § 40c), aber
der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, dass nämlich
die Betroffenen nicht mehr über Generationen hinweg
begünstigt sein sollen, wird sicherlich in die Ermessens-
abwägungen einfließen.

Aber auch bei reiner Anwendung des alten Rechts wird
allein die Tatsache, dass der Vater einmal Deutscher
war, nicht ausreichen. Bei einer Auslandseinbürgerung
sind immer besondere Bindungen zu Deutschland
erforderlich, die eine Einbürgerung aus dem Ausland
rechtfertigen.
Die allgemeinen sonstigen Voraussetzungen wie z.B.
Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache, Unterhaltsfähigkeit usw. müssen natürlich
auch erfüllt werden.
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ronny
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Antwort #2 - 08.09.2007 um 14:54:38
 
Hi

das könnte aber auch ein Feststellungsverfahren sein ?

Zitat:
Der Vater meiner Frau war Deutscher und sie moechtet seine (Ihres Vaters) Staatsangehoerigkeit bekommen.



Waren denn die Eltern verheiratet bei der Geburt ?

War der Vater zum Geburtszeitpunkt noch Deutscher ?

Wie alt ist sie ?

Werde aber bisher ned ganz schlau da raus. ....

Egal für beides wäre die Zuständigkeit beim BVA Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Werther
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Antwort #3 - 08.09.2007 um 19:13:24
 
Die Eltern von meiner Frau waren verheiratet
Und ihre Vater war immer Deutscher. Er hat seine Staatsangehoerigkeit nie geaendert. Er stirbt als deutscher.
Meine frau ist 26 jahre alt und jetzt haben wir einen 4 jahrigen Sohn.

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Ralf
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Antwort #4 - 08.09.2007 um 19:28:52
 
Werther schrieb am 08.09.2007 um 19:13:24:
Und ihre Vater war immer Deutscher. Er hat seine Staatsangehoerigkeit nie geaendert.

Dann hat Ronny richtig vermutet, es handelt sich dann
nicht um ein Einbürgerungsverfahren, sondern um die
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Sind denn noch Nachweise über die deutsche Staats-
angehörigkeit des Vaters vorhanden? Der alte Pass
zum Beispiel?
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Sphynx
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Antwort #5 - 08.09.2007 um 20:03:19
 
Der Themenstarter hat mir erlaubt für ihn zu antworten:

Sie haben bei der Einleitung des Verfahrens sämtliche erbetene Unterlagen (u.a. den kurz vor dessen Ableben erneuerten deutschen Reisepass des Vaters) eingereicht. Ihm geht es primär darum zu wissen, wie lange er noch ungefähr warten muss, weil er gern mit seiner Familie nach Deutschland übersiedeln möchte, und dies noch möglichst vor einer Einschulung seines Kindes tun möchte.

Vielen Dank an euch für eure wie immer tolle und kompetente Hilfe. Ich verweise in solchen Fragen (in unserem Forum) immer gleich an euch!

Sphynx
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No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
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