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Wir wollen heiraten,aber es gibt Probleme mit dem Visum (Gelesen: 3.203 mal)
Ol4onok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wir wollen heiraten,aber es gibt Probleme mit dem Visum
07.09.2007 um 19:45:26
 
Hallo alle zusammen!Bin froh,dass ich so eine hilfreiche Seite mit Forum gefunden habe,denn ich bin verzweifelt...Hier ist meine letzte Chanse,eine Lösung zu meinem Problem zu bekommen.
Einbisschen über mich:Ich bin 22 Jahre alt,davon schon 6 Jahre in Deutschland(komme aus der Ukraine).Ich mache jetzt Fachabi und dann fange mit der Ausbildung(als Erzieherin)an.Dazu habe ich noch ein Minijob.Ich wohne mit meinen Eltern und meinem Bruder.Alle Familienmitglieder arbeiten.
Und jetzt meine Geschichte,die vor 4 Jahren angefangen hat.Damals habe ich zum ersten meinen Freund kennengelernt.Er wohnte in der Ukraine.Ich habe ihn als unseren Verwandten viel mal nach Deutschland angeladen(genau gesagt meine Mutter,weil nur sie einen stabilen Verdienst hat).Dann wollten wir heiraten.Aber wie ich erfahren habe ist das für uns nicht möglich:ich verdiene keine 800 Euro und habe keine eigene Wohnung.Später haben wir ein anderen Ausweg gefunden:Ich habe meinem Freund geholben,in einem deutschen Uni sich zu bewerben.Er hat da ein Konserwatorium als Flötenspieler abgeschlossen.Er kamm nach Deutschland und hat sofort mit dem Sprachkurs angefangen,dann einen Grundstufentest erfolgreich gemacht.Leider reichte ihm die Zeit nicht und er hat sein Visum noch um ein Jahr verlängert.So nach insgesamt 1,5 Jahre hat er den Test DaF mit dem Durchschnitt 3,5 gemacht,aber leider hat es sich nicht für ein Studium gereicht.Die letzte Chanse war ein Uni,wo man nur ein Einstufungstest machen soll und dann zum Studium und DSH-Test vorbereitet wird.Am Anfang September hat er eine Absage bekommen(er hat keine Mittelstufenprüfung).Jetzt läuft sein Visum am 2.November ab.Wir möchten gerne zusammen bleiben und heiraten...Aber ich habe Angst,dass er nach Ukraine zurückgeschickt wird,bis ich eine Arbeit(ab 800Euro) und eine Wohnung finde.Derzeit wohnt er mit meiner Familie und wir alle haben genug Platz für uns.Deswegen möchte ich fragen,ob es doch ein Ausweg gibt,damit mein Freund hier bleiben kann.Er möchte auch sehr gerne  in einer privaten Musikschule arbeiten,aber ABH findet das nicht als eine gute Verdienstmöglichkeit,deswegen auch keine gute Idee für ein Arbeitsvisum.Vielleicht können wir doch heiraten und dabei keine Probleme bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
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Muleta
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Antwort #1 - 07.09.2007 um 19:58:41
 
Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 19:45:26:
...


- was für eine Aufenthaltserlaubnis hast Du? §§§?
- ihr wollt seit 4 Jahren heiraten aber macht es nicht. Wo lag/liegt da das Problem?

Muleta
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Noahpapa
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Antwort #2 - 07.09.2007 um 20:01:32
 
Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 19:45:26:
Ich habe ihn als unseren Verwandten viel mal nach Deutschland angeladen(genau gesagt meine Mutter,weil nur sie einen stabilen Verdienst hat).


Wie ist er mit dir verwandt?

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 19:45:26:
Dann wollten wir heiraten.Aber wie ich erfahren habe ist das für uns nicht möglich:ich verdiene keine 800 Euro und habe keine eigene Wohnung.

Ist da jetzt Grundvorraussetzung um zu heiraten? Ich glaube doch kaum.
Heiratet, wenn ihr euch traut Zwinkernd

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 19:45:26:
dann fange mit der Ausbildung(als Erzieherin)an.

Ist die Ausbildungsvergütung 800,-€ ?

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 19:45:26:
Er möchte auch sehr gerne  in einer privaten Musikschule arbeiten,aber ABH findet das nicht als eine gute Verdienstmöglichkeit,deswegen auch keine gute Idee für ein Arbeitsvisum.

Ich denke die Verdienstmöglichkeit interessiert die ABH weniger. Es ist sicherlich die nicht erteilte Arbeitsgenehmigung oder?


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Antwort #3 - 07.09.2007 um 20:08:32
 
Ich habe unbefristeter Aufenthaltserlaubnis(so steht in meinem Pass;habe noch kein Ausweis,aber möchte gerne nächstes Jahr machen).
Wir haben nicht geheiratet,weil nach dem Heirat mein Freund nach Ukraine zurückgeschickt wird und wir den Antrag auf Familienwiedervereinigung stellen sollen,was später zu einer Absage kommt(ich habe kein stabilen Verdienst-min.800Euro und keine eigene Wohnung,wie ich schon vorher gesagt habe).Dazu gilt mein Freund in der ABH als unserer Verwandter(unser Heirat ist dann ein Verstoß gegen Gesetz)

Änderung:
Tippi:     habe dein Folgepost hier eingefügt



Er ist gar kein Verwander,aber wir konnten in der ABH nicht sagen,dass er ist einfach mein Freund.Sonst hätte men Verdacht,dass er hier bleiben würde und die Deutsche Botschaft in Kiev hätte ihn nicht rausgelassen.

Ich habe noch kein Ausbildung,fange ihn erst im August/September nächten Jahres.Habe noch keine Ahnung wieviel ich verdienen werde.

In einer privaten Musikschule hat man meinem Freund gesagt,dass die ABH das bestimmt nicht als eine feste Arbeitsstelle anerkennt(weil ein Gonorarverdienst ist).

[hint]Du kannst innerhalb von 15 Minuten nach Absenden dein
Post ändern oder ergänzen. Bitte nicht gleich unmittelbar
danach erneut posten.         Tippi[/hint]
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« Zuletzt geändert: 07.09.2007 um 20:36:23 von Tippi »  
 
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Antwort #4 - 07.09.2007 um 20:25:13
 
Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:08:32:
(unser Heirat ist dann ein Verstoß gegen Gesetz)

Und Du erwartest jetzt in diesem Board, dass wir dir illegale Wege aufzeigen? Ärgerlich

Kleiner Tipp: Sortier alles sauber und ordentlich aus und dann ohne Geschichten neu anfangen. Mag zwar ein steiniger Weg sein aber besser steinig als  :stoned


Egal ob es auf dem Schrottplatz kommt, aber so kann es ja nich sein.




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Antwort #5 - 07.09.2007 um 20:30:18
 
Ich möchte keine illegale Wege.Und auch ich habe nichts illegal gemacht.Möchte nur,dass ich und mein Freund zusammenbleiben.Ich weiß einfach nicht,was ich in meinem Fall machen soll.
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Antwort #6 - 07.09.2007 um 20:34:22
 
Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:30:18:
Und auch ich habe nichts illegal gemacht.


Und wie bezeichnest Du das??

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:19:36:
Er ist gar kein Verwander,aber wir konnten in der ABH nicht sagen,dass er ist einfach mein Freund.Sonst hätte men Verdacht,dass er hier bleiben würde und die Deutsche Botschaft in Kiev hätte ihn nicht rausgelassen


Schockiert/Erstaunt

Wie schon gesagt sortier alles aus und fang NEU und EHRLICH an.

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:37:37:
Ich will nicht,dass er zurückkehrt.

Bedenke es geht sicherlich nicht nach deinem Willen.

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:37:37:
Du kannst den Antrag auf Familienwiedervereinigung stellen,was einige Zeit dauern kann.

Und wo ist das Problem? Du wärst sicher nicht die einzige die da durch muss.

Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:37:37:
also soll dein Mann nach Ukraine zurückkehren.

Nach den jetzigen Fakten braucht ihr nicht heiraten damit die ABH das sagen kann.
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« Zuletzt geändert: 07.09.2007 um 20:52:31 von Noahpapa »  

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Antwort #7 - 07.09.2007 um 20:37:37
 
Was soll ich neu sortieren,wenn ich alles so erzählt habe wie es ist?
Mein Freund ist jetzt in Deutschland(noch),hat ein Sprachkursvisum,das am Anfang November abläuft,er kann nicht arbeiten(was er gerne möchte) und hat keine Zeit mehr in ein Uni anzumelden.Ich will nicht,dass er zurückkehrt.Aber wenn wir heiraten,kann doch ABH sagen:"Du hast kein festes Verdienst,keine Wohnung,also soll dein Mann nach Ukraine zurückkehren.Du kannst den Antrag auf Familienwiedervereinigung stellen,was einige Zeit dauern kann."
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Antwort #8 - 07.09.2007 um 22:38:22
 
Was Deine Frage zur Ausbildung als Erziehein angeht kann ich Dir in etwa sagen was Du verdienst. Die ersten drei JAhre sind eine Schulische Ausbildung, da verdienst Du nichts, wenn Deine Schule kirchlich oder privat ist, kann es sogar sein, dass Du Schulgeld zahlen musst.
Im Anerkennungsjahr (4. Ausbildungsjahr) kannst Du schon so um die 800 - 1000 Euro bekommen. Nagle mich da aber nicht fest....

Und mit Ordnung schaffen, meinen meine Vorredner wohl: dadurch, dass ihr nicht den tatsächlichen ehrlichen Weg gewählt habt, nämlich gleich zu sehen, dass ihr hier offiziell als Paar leben könnt, sind die Konsequenzen nun eher unangenehm.
Kann Dich schon verstehen, dass Du nicht willst, dass Dich dein Freund verlässt oder verlassen muss, andererseits wirds wohl keine andere Möglichkeit geben, als das zu riskieren.
Wenn ihr heiraten wollt, werdet ihr es auch hinkriegen wenn Dein Mann erstmal gehen muss, bestimmt.

Herzliche Grüße von der Petra
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Antwort #9 - 07.09.2007 um 22:46:40
 
Habe schon zwei Jahre hinter sich.Diese Jahre zählt man zu dem Ausbildung(Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz:Am Ende Fachabi und Sozialassistentin).Und vor mir sind noch 3 Jahre der Ausbildung.
Danke für deine Meinung.Und den Weg,den wir uns ausgewählt haben,war eine "Hilfe" von unseren Rechtsanwälten.Wenn ich vor 2 Jahren wusste,was passiert,hätte ich alles anders gemacht...

Und wenn ich alles aussortiere, wird das keine ehrliche Situation sein...
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« Zuletzt geändert: 07.09.2007 um 22:59:51 von Ol4onok »  
 
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Antwort #10 - 07.09.2007 um 22:50:10
 
Na dann hast Du trotzdem noch 2 Jahre ohne Verdienst vor Dir.....
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Antwort #11 - 07.09.2007 um 23:01:46
 
Habe sowieso ein Nebenjob...was man in meinem Fall nicht zählt
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Antwort #12 - 08.09.2007 um 12:58:41
 
Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:08:32:
Ich habe unbefristeter Aufenthaltserlaubnis(so steht in meinem Pass;habe noch kein Ausweis,aber möchte gerne nächstes Jahr machen).
Wir haben nicht geheiratet,weil nach dem Heirat mein Freund nach Ukraine zurückgeschickt wird und wir den Antrag auf Familienwiedervereinigung stellen sollen,was später zu einer Absage kommt(ich habe kein stabilen Verdienst-min.800Euro und keine eigene Wohnung,wie ich schon vorher gesagt habe).Dazu gilt mein Freund in der ABH als unserer Verwandter(unser Heirat ist dann ein Verstoß gegen Gesetz)


also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist die Lage so:

- Dein Freund hat mehrfach Besuchsvisa erhalten. Dabei haben er und Deine Mutter angegeben, er sei mit Euch verwandt, was aber gar nicht stimmte.
- seit einiger Zeit hat er eine ganz normale AE zur Studienvorbereitung o.ä. (§ 16), die läuft aber bald aus.

Ergebnis:

- ihr hättet längst heiraten können, wenn ihr nur gewollt hättet. Das hätte an seiner AE zunächst nichts geändert. Darüber scheint Ihr irgendwie völlig falsche Vorstellungen zu haben.
- die falschen Angaben über die Verwandtschaft können ggf. eine Straftat und einen Ausweisungsgrund darstellen. Ob das am Ende wirklich Auswirkungen hat, ist schwierig zu beurteilen
- für eine AE wegen FZF müsste ein Anspruch auf Erteilung bestehen, d.h. u.a. auch gesicherter Lebensunterhalt, was bei einer Arbeitsplatzzusicherung auch durch den Nachzügler selbst bewerkstelligt werden könnte - er dürfte ja dann schließlich jeden Job annehmen.

Was hast Du für eine NE? § 23 II?

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 11.09.2007 um 14:24:31
 
Ol4onok schrieb am 07.09.2007 um 20:37:37:
Mein Freund ist jetzt in Deutschland(noch),hat ein Sprachkursvisum,das am Anfang November abläuft,er kann nicht arbeiten(was er gerne möchte) und hat keine Zeit mehr in ein Uni anzumelden.Ich will nicht,dass er zurückkehrt.Aber wenn wir heiraten,kann doch ABH sagen:"Du hast kein festes Verdienst,keine Wohnung,also soll dein Mann nach Ukraine zurückkehren.Du kannst den Antrag auf Familienwiedervereinigung stellen,was einige Zeit dauern kann."


Richtig. Geht aber etwas schneller, als wenn Ihr dann erst noch in der Ukraine heiraten müßt. Vorausgesetzt, Ihr habt gültige ukrainische Ehefähigkeitszeugnisse und was das deutsche Standesamt noch so haben will.

Gruß, ULF
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