Also alles in allem wird's immer undurchsichtiger...
sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:ja, er ist auch ein Italienier
Da der Noch- Ehemann nicht mitreist und sich auch vom Lebensgefährten keine Freizügigkeit ableiten lässt, zieht das hier auch nicht.
sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:ja ich weiß, daß ich jetzt bestimmt eine ganz dumme frage stelle, was passiert mit ihr gesetzt der fall sie darf wirklich nicht in belgien einreisen, sie wird aber kontrolliert an grenze bzw. flughafen o. ä. (wird sie etwa verhaftet und nach italien bzw. ukraine abgeschoben)?
Ich nehme an, dass Belgien ähnliche rechtliche Grundlagen hat ... und das hieße, Anzeige unerlaubte Einreise ... Zurückschiebung ... evtl
Einreisesperre ... aber das ist dann doch eher belgisches Recht.
sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:sie hat ja nur einen pass aus der ukraine und den italienischen aufenthalt, was aber laut der gemeinde hier völlig uninteressant ist, da er nur in italien gültig ist
öhm ... was hat sie denn für einen Aufenthaltstitel von Italien? Oder ist das nur eine etwas unglückliche Formulierung?
sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:und belgien keine verpflichtung hat aufgrund dessen und nur wegen eines zusammenlebens (unverheirate Partner können sich ja von heute auf morgen trennen) zum zwei menschen keinen aufenthalt ihr geben, da sie auch keine arbeitserlaubnis hat und wenn mein bekannter sich von ihr trennt müßte der belgische staat sie unterstützen und das wollen die nicht.
Also rein aufenthaltsrechtlich dürfte sich von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eh kein Daueraufenthaltsrecht ableiten lassen.
Also alles in allem noch zu undurchsichtig...
Daddy