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Wiedereinreise in Belgien (Gelesen: 4.933 mal)
Daddy
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Antwort #15 - 07.09.2007 um 22:34:34
 
Also alles in allem wird's immer undurchsichtiger...
sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:
ja, er ist auch ein Italienier

Da der Noch- Ehemann nicht mitreist und sich auch vom Lebensgefährten keine Freizügigkeit ableiten lässt, zieht das hier auch nicht.

sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:
ja ich weiß, daß ich jetzt bestimmt eine ganz dumme frage stelle, was passiert mit ihr gesetzt der fall sie darf wirklich nicht in belgien einreisen, sie wird aber kontrolliert an grenze bzw. flughafen o. ä. (wird sie etwa verhaftet und nach italien bzw. ukraine abgeschoben)?

Ich nehme an, dass Belgien ähnliche rechtliche Grundlagen hat ... und das hieße, Anzeige unerlaubte Einreise ... Zurückschiebung ... evtl Einreisesperre ... aber das ist dann doch eher belgisches Recht.


sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:
sie hat ja nur einen pass aus der ukraine und den italienischen aufenthalt, was aber laut der gemeinde hier völlig uninteressant ist, da er nur in italien gültig ist

öhm ... was hat sie denn für einen Aufenthaltstitel von Italien? Oder ist das nur eine etwas unglückliche Formulierung?

sast13 schrieb am 07.09.2007 um 20:24:57:
und belgien keine verpflichtung hat aufgrund dessen und nur wegen eines zusammenlebens (unverheirate Partner können sich ja von heute auf morgen trennen) zum zwei menschen keinen aufenthalt ihr geben, da sie auch keine arbeitserlaubnis hat und wenn mein bekannter sich von ihr trennt müßte der belgische staat sie unterstützen und das wollen die nicht.

Also rein aufenthaltsrechtlich dürfte sich von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eh kein Daueraufenthaltsrecht ableiten lassen.

Also alles in allem noch zu undurchsichtig...

Daddy

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Antwort #16 - 07.09.2007 um 22:49:49
 
Hallo Daddy,

du hast Recht es ist alles sehr kompliziert, aber mein Bekannter weiß echt nicht was er tun soll: zurück nach Italien (er hat hier aber einen guten Job) oder Risiko mit einer Einreise von ihr oder aber sie soll zurück in die Ukraine und probieren ein Visum für die Einreise nach Belgien zu bekommen (jedoch sie meint das Visum würde 2000 Dollar kosten, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann) und das ist ihm zu teuer

Daddy schrieb am 07.09.2007 um 22:34:34:
Also alles in

öhm ... was hat sie denn für einen Aufenthaltstitel von Italien? Oder ist das nur eine etwas unglückliche Formulierung?



kann sein das ich mich unglücklich ausgedrückt habe also sie hat ein sogenanntes "Permesso di sogiorno" (übersetzt heißt das Aufenthaltsgenehmigung)  gültig bis 2010.

Gruß Sandra
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Daddy
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Antwort #17 - 07.09.2007 um 22:59:27
 
sast13 schrieb am 07.09.2007 um 22:49:49:
oder aber sie soll zurück in die Ukraine und probieren ein Visum für die Einreise nach Belgien zu bekommen (jedoch sie meint das Visum würde 2000 Dollar kosten, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann) und das ist ihm zu teuer

Sorry ... das hört sich mehr als illegal an (falsches oder erschlichenes Visum) ... Finger weg!!!

sast13 schrieb am 07.09.2007 um 22:49:49:
kann sein das ich mich unglücklich ausgedrückt habe also sie hat ein sogenanntes "Permesso di sogiorno" (übersetzt heißt das Aufenthaltsgenehmigung)  gültig bis 2010.

Solange es keine der folgenden permessos ist (wovon ich bei der Gültigkeit bis 2010 ausgehe) ...
- Permesso di soggiorno provvisorio per richiesta di asilo politico
- Permesso di soggiorno per cure mediche
- Permesso di soggiorno per motivi di giustizia
berechtigt die für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres für touristische Zwecke. Für einen Daueraufenthalt reicht die aber auch nicht ...

Daddy

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Antwort #18 - 07.09.2007 um 23:04:24
 
Hi Daddy,

du hast Recht sie hat ein Permesso di soggiorno per motivi di Famigliare.

Was würde den so ein Visum für Belgien bei der Botschaft in Kiev in etwa kosten, weißt du das zufälligerweise ????


Herzlichste Grüße Sandra
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Antwort #19 - 07.09.2007 um 23:23:23
 
Hi Sandra...

Für was denn ein Visum? Sie kann bis zu 90 Tage im Halbjahr visumsfrei als Tourist nach Belgien reisen ...
Ein Visum mit dem Ziel des Daueraufenthalts in Belgien richtet sich nach nationalem belgischen Recht und kann hier mit Sicherheit nicht beantwortet werden.

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Antwort #20 - 07.09.2007 um 22:02:01
 
Hallo,

habe noch mal ein paar Fragen zum Thema Visum. Ich habe eine Freundin sie kommt aus der Ukraine und lebt zur Zeit in Italien und möchte nach Belgien. Wenn sie zurück nach die Ukraine geht und dort in Kiev bei der Botschaft einen Antrag auf ein Visum für Belgien stellt, wieviel kostet das und wie lange dauert es bis so ein Visum ausgestellt wird oder kann es sein das sie vielleicht auch kein Visum bekommt, sie hat einen Freund der in Belgien lebt und der ist Italiener mit 5 jährigen Aufenthalt für Belgien. Für meinen Bekannten ist es vor allen Dingen wichtig zu wissen wie teuer die Ausstellung des Visums wird.

Danke Sandra
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Antwort #21 - 07.09.2007 um 22:37:34
 
Für welchen Zweck soll denn das Visum erteilt werden ... in Anbetracht deines anderen Threads?

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Antwort #22 - 07.09.2007 um 22:50:46
 
Richtig ein Touristenvisum oder ich weiß ein Schengenvisum für Belgien.
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Antwort #23 - 07.09.2007 um 23:25:08
 
Ein Touristen- / Besuchsvisum braucht sie doch gar nicht ... siehe deinen anderen Thread ...

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Antwort #24 - 07.09.2007 um 23:33:52
 
Ich hab deine beiden threads mal zusammengefasst,
da es sich offensichtlich um den gleichen Sachverhalt
handelt.
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