Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten? (Gelesen: 1.335 mal)
Shallot
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
07.09.2007 um 08:36:48
 
Hallo zusammen,

ich bin Deutsche, mein Mann ist Ausländer. Er hat eine ganz normale Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Meine Frage ist, ob er damit auch in England arbeiten kann, also ohne zusätzliche englische Arbeitserlaubnis?  hä?

Besten Dank schon mal im voraus.

Nicole
Zum Seitenanfang
  

:indy  Die letzten Worte eines Anthropologen: Hier gibt es keine Kopfjäger mehr!
niggie_77  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Antwort #1 - 07.09.2007 um 08:46:51
 
Shallot schrieb am 07.09.2007 um 08:36:48:
ich bin Deutsche, mein Mann ist Ausländer. Er hat eine ganz normale Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Meine Frage ist, ob er damit auch in England arbeiten kann, also ohne zusätzliche englische Arbeitserlaubnis?  hä?


nein. Von ggf. möglichen kurzfristigen Ausnahmen abgesehen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Antwort #2 - 07.09.2007 um 14:29:27
 

Mal langsam Muleta,

so sicher lässt sich das ohne weitere Informationen gar nicht beantworten.

Denkbar wäre ja auch zum Beispiel die Ableitung von Freizügigkeitsrechten, sofern Shallot selbst auch nach England verzieht und dort arbeitet.

Die Frage ist derzeit zu offen gehalten um sie wirklich abschliessend beantworten zu können.

J.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Antwort #3 - 07.09.2007 um 15:14:59
 
Zitat:
Mal langsam Muleta,

so sicher lässt sich das ohne weitere Informationen gar nicht beantworten.

Denkbar wäre ja auch zum Beispiel die Ableitung von Freizügigkeitsrechten, sofern Shallot selbst auch nach England verzieht und dort arbeitet.


dann benötigt er wahrscheinlich noch ein Visum, aber ansonsten hast Du natürlich recht.

Zitat:
Meine Frage ist, ob er damit [dt. AE] auch in England arbeiten kann


die Frage ist hingegen eindeutig zu beantworten: wenn er eine ArbErl/AE in England benötigt, dann nutzt ihm die dt. AE praktisch nichts.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
lifeart
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
Mexico
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Antwort #4 - 07.09.2007 um 17:02:46
 
Um es mal ganz praktisch zu formulieren: wenn sie nach UK zieht mit nicht-EU Gatten, dann bekommt der Gatte auch eine Aufnthaltserlaubnis-EU für zunächst 5 Jahre, die ihn ohne Arbeitsmarktüberprüfung auch erlaubt zu arbeiten.
Zum Seitenanfang
  

lifeart
kliebetanz  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema